Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Visum zum Langzeitaufenthalt

Pässe mit verschiedenen Visa

Pässe mit verschiedenen Visa, © Colourbox

03.04.2018 - Artikel

Für Aufenthalte in Deutschland  über drei Monate oder Aufenthalte, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, sind Ausländer grundsätzlich visumpflichtig.

Für Aufenthalte in Deutschland  über drei Monate oder Aufenthalte, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, sind Ausländer grundsätzlich visumpflichtig. Hiervon ausgenommen sind Bürger der EU, EWR-Staatsangehörige sowie Staatsangehörige der Schweiz. 

Ein Visum zum Langzeitaufenthalt  ist  zum Beispiel zu beantragen zur Familienzusammenführung, für Aufenthalte in Deutschland aus Anlass eines Studiums, eines Sprachkurses (länger als 90 Tage), einer Arbeitsaufnahme, einer Beschäftigung im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres oder als Au Pair oder im Rahmen eines  Praktikum (länger als 90 Tage). 

Das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden. 

Hier finden Sie das Antragsformular für ein Visum zum Langzeitaufenthalt sowie Informationen zu einigen typischen Aufenthaltszwecken.

 

Familienzusammenführung

Ein Visum zur Familienzusammenführung ist für folgende Zwecke zu beantragen:

1. Visum zum Kindernachzug. Dies bedeutet, dass ein Kind, das in Ghana lebt, zu den Eltern oder einem Elternteil in Deutschland ziehen möchte.

2. Visum zum Nachzug zum deutschen Kind. Dies bedeutet, dass Sie Mutter oder Vater eines deutschen Kindes sind und zu diesem bzw. mit diesem Kind nach Deutschland ziehen wollen.

3. Visum zur beabsichtigten Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft in Deutschland. Dies bedeutet, dass Sie mit einer in Deutschland lebenden Person verlobt sind und nach Ihrer Einreise in Deutschland heiraten bzw. eine Lebenspartnerschaft begründen möchten.

4. Visum zum Ehegattennachzug. Dies bedeutet, dass Sie mit einer in Deutschland lebenden Person verheiratet sind und zu dieser Person nach Deutschland ziehen möchten.

Es ist wichtig, dass Sie sich die Merkblätter genau durchlesen. Eine Terminbuchung macht erst Sinn, wenn Sie alle geforderten Unterlagen haben. Sollte der Antrag bei der Vorsprache unvollständig sein, kann dieser nicht angenommen werden und es muss ein neuer Termin gebucht werden.

Die Bearbeitungsdauer kann mehrere Monate betragen.


Visum für Studienaufenthalte

Visa für Studienzwecke werden in Abstimmung mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beschieden. Erfahrungsgemäß ist daher von einer Bearbeitungszeit von 8 Wochen auszugehen. Nur für Inhaber bestimmter Stipendien (des DAAD, deutscher Universitäten oder von anderen offiziellen deutschen oder europäischen Fonds) gilt eine kürzere Bearbeitungsdauer.

 

Visum für Fachkräfte

Ein Arbeitsvisum ist zu beantragen für Aufenthalte in Deutschland zum Zwecke der Arbeitsaufnahme oder zur Arbeitsplatzsuche.



 

nach oben