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Visum zur Familienzusammenführung
Ein Visum zur Familienzusammenführung ist für folgende Zwecke zu beantragen:
Ein Visum zur Familienzusammenführung ist für folgende Zwecke zu beantragen:

1. Visum zum Kindernachzug
Dies bedeutet, dass ein Kind, das in Ghana lebt, zu den Eltern oder einem Elternteil in Deutschland ziehen möchte.
2. Visum zum Nachzug zum deutschen Kind
Dies bedeutet, dass Sie Mutter oder Vater eines deutschen Kindes sind und zu diesem bzw. mit diesem Kind nach Deutschland ziehen wollen.
3. Visum zur beabsichtigten Eheschließung in Deutschland
Dies bedeutet, dass Sie mit einer in Deutschland lebenden Person verlobt sind und nach Ihrer Einreise in Deutschland heiraten möchten.
4. Visum zum Ehegattennachzug
Dies bedeutet, dass Sie mit einer in Deutschland lebenden Person verheiratet sind und zu dieser Person nach Deutschland ziehen möchten.
Es ist wichtig, dass Sie sich die Merkblätter genau durchlesen. Eine Terminbuchung macht erst Sinn, wenn Sie alle geforderten Unterlagen haben. Sollte der Antrag bei der Vorsprache unvollständig sein, kann dieser nicht angenommen werden und es muss ein neuer Termin gebucht werden.
Bitte beachten Sie, dass alle Anträge an die zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet werden müssen und die Bearbeitungsdauer daher mehrere Monate betragen kann.