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Visum zum Kurzzeitaufenthalt (Schengenvisa) und Flughafentransit

Ein Beamter der Bundespolizei gibt einem Passagier im Düsseldorf International-Flughafen nach einer Ausweiskontrolle den Reisepass zurück.

Passkontrolle am Düsseldorfer Flughafen, © dpa

03.04.2018 - Artikel

Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen innerhalb von sechs Monaten im Schengen-Raum.

Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen innerhalb von sechs Monaten im Schengen-Raum. Die deutsche Botschaft in Accra ist für Anträge zuständig, wenn Deutschland das Hauptreiseziel ist.

Ein Schengenvisum ist zu beantragen für Besuche bei Freunden und Verwandten, für Geschäftsreisen, Teilnahme an Konferenzen, Messebesuchen, medizinischen Behandlungen, touristischen Aufenthalten sowie Sport- oder sonstigen Wettkämpfen.

Die Bearbeitungsgebühr beträgt 60,- Euro, bar zu zahlen in ghanaischen Cedi zum jeweils aktuellen Wechselkurs. Bei Ablehnung des Visums erfolgt keine Erstattung.



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