EU-Einreisebeschränkungen
Die Einreisebeschränkungen der EU wurden am 02.07.2020 etwas gelockert und aufgrund dessen können Visa für die folgenden Zwecke wieder ausgestellt werden:
- Visum zur Familienzusammenführung
- Visum zur Aufnahme eines Studiums, wenn das Studium nicht vollständig aus dem Ausland durchgeführt werden kann (Bescheinigung der Hochschule erforderlich, die auch bei der Grenzkontrolle vorzulegen ist)
- Visum zur qualifizierten Erwerbstätigkeit (z.B. Blaue Karte EU), wenn die Beschäftigung aus wirtschaftlicher Sicht notwendig ist und die Arbeit nicht zeitlich verschoben oder aus dem Ausland verrichtet werden kann (Bescheinigung des Arbeitgebers erforderlich, die auch bei der Grenzkontrolle vorzulegen ist)
Bitte beachten Sie zudem bei einer Einreise nach Deutschland die bestehenden Quarantäneregeln im jeweiligen Bundesland. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums. Die Lockerungen und Bestimmungen für die Einreise in die EU werden alle zwei Wochen überprüft und gegebenenfalls angepasst. Ausschlaggebend sind insbesondere die Anzahl der Neuinfektionen innerhalb von zwei Wochen.
Visa für einen Kurzaufenthalt, sogenannte Schengen-Visa, können weiterhin nur in besonders begründeten Einzelfällen erteilt werden (z.B. dringend notwendige medizinische Behandlung oder dringende Einreise der „Kernfamilie“, d.h. des Ehegatten oder der minderjährigen Kinder, sowie unverheiratete Partner deutscher Staatsangehöriger unter bestimmten Voraussetzungen)