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Terminvereinbarung

aufgeklappter Tischkalender mit Kugelschreiber

Terminbuchung, © colourbox.de

Artikel

Online-Terminvergabe für Visumsanträge und Passanträge

BEVOR Sie einen Termin buchen, lesen Sie bitte die nachfolgenden Informationen!

Grundsätzlich benötigt jeder Antragsteller einen Termin für die Abgabe eines Pass- oder Visumantrages.

Alle Termine für die o.g. Dienstleistungen sind über das Online-Terminvergabesystem zu buchen. Eine Terminbuchung per E-Mail oder Telefon ist nicht möglich.

Jeder Antragsteller benötigt einen eigenen Termin. Bei Antragstellung mit Kindern muss auch für jedes Kind ein Termin gebucht werden.

Die Online-Terminbuchung ist KOSTENLOS. Die Botschaft rät dringend davon ab, die Terminbuchung gegen Zahlung einer Gebühr an Mittelsmänner oder Dritte zu geben. Der Antragsteller wird zur Verantwortung gezogen für jeglichen Missbrauch in seinem Namen. Bei Missbrauch des Online-Terminvergabesystems wird der Antragsteller von der Terminbuchung ausgeschlossen. Es sind dann keine weiteren Buchungen mehr möglich.

Bei den Angaben zur Passnummer handelt es sich um ein Pflichtfeld. Es wird kein Einlass gewährt, sofern keine Passnummer angegeben wird. Falls Sie für Ihr Kind den ersten deutschen Reisepass beantragen, vermerken Sie bei der Passnummer „Erstantrag“.

Zutritt zur Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft wird nur unter Vorlage eines Ausdrucks der gültigen Terminbestätigung sowie vollständiger Antragsunterlagen gewährt. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet!

Wenn Sie zu spät zu Ihrem Termin erscheinen, wird Ihnen kein Einlass gewährt.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie einen Termin in der richtigen Kategorie buchen. Ihr Antrag wird nicht entgegen genommen, wenn Sie den falschen Termin gebucht haben.

Ausnahmen von dem Terminerfordernis gibt es lediglich für die folgenden Schengenvisum-Antragsteller:

  • Vielreisende (sog. Frequent Traveller), die in den letzten drei (3) Jahren mindestens zwei (2) Schengenvisa oder ein (1) Ein- oder Mehrjahres-Schengenvisum oder ein (1) Schengenvisum und ein (1) Visum von UK, Irland, USA, Kanada, Japan, Australien oder Neuseeland hatten
  • Reisende, die auf Einladung oder im Auftrag der deutschen Regierung, GIZ, KfW, DAAD und deutscher politischer Stiftungen reisen
  • Diplomaten- und Dienstpassinhaber
  • Reisende im Auftrag der ghanaischen/liberianischen/sierra-leonischen Regierung (Verbalnote des jeweiligen Außenministeriums erforderlich)
  • Reisende zur dringenden medizinischen Behandlung
  • Ausländische Ehepartner und Eltern von minderjährigen Unionsbürgern (für Besuchsreisen)
  • Delegierte und Teilnehmer an Konferenzen und Veranstaltungen der Vereinten Nationen in Deutschland
  • Mitarbeiter deutscher Unternehmen, die sowohl in Deutschland als auch in Ghana registriert sind und im offiziellen Auftrag des Unternehmens reisen

Antragsteller, die in eine dieser Kategorien fallen, können von Montag bis Donnerstag bis 10:00 Uhr bei der Visastelle mit den erforderlichen Dokumenten für die Visumbeantragung vorsprechen.

Gruppen von fünf oder mehr Personen können von dieser Ausnahmeregelung keinen Gebrauch machen. Für diesen Fall bittet die Botschaft entweder einen Gruppentermin für einen Freitag zu buchen oder die Gruppe aufzuteilen und an verschiedenen Tagen die Visanträge zu stellen.

Für alle anderen Visumantragsteller, die nicht unter die genannten Ausnahmen fallen, ist die Online-Terminbuchung verpflichtend. Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Hinweise:

Einzeltermine stehen nur Montags bis Donnerstags zur Verfügung. Gruppentermine für die Beantragung von Schengenvisa können nur für freitags gebucht werden. Es wird empfohlen, dass die Gruppe ein Mitglied benennt, das die Online-Terminbuchung koordiniert.

Bitte klicken Sie auf den folgenden Link, um einen Termin zur Beantragung eines Reisepasses oder eines Visums zu buchen:

Online-Terminbuchungssystem


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