Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

ABC

Artikel

Abstammungsgutachten, Adoption, Aufenthaltsermittlung, Beglaubigungen, Bescheinigungen, Beurkundungen

Abstammungsgutachten

Im Rahmen eines Visum- oder Beurkundungsverfahrens wird von Ihnen die Vorlage eines Abstammungsgutachtens verlangt?

Hier finden Sie Informationen dazu, wie Sie das Verfahren initiieren können und wie Ihnen die Botschaft bei der Durchführung behilflich sein kann.


Merkblatt Abstammungsgutachten PDF / 267 KB

Adoption im Ausland

Sie haben im Ausland ein Kind adoptiert und wollen nun einen deutschen Reisepass für das Kind beantragen?

In diesem Fall muss die Botschaft im Rahmen der Bearbeitung des Passantrags prüfen, ob der Adoptionsbeschluss aus deutscher Rechtssicht anerkennungsfähig ist.

Alternativ können Sie auf freiwilliger Basis ein Verfahren zur Anerkennungs- und Wirkungsfeststellung einer im Ausland ausgesprochenen Adoption initiieren. Die Feststellung der Anerkennungsfähigkeit einer Adoption nach Durchführung dieses Verfahrens ist bindend für alle deutschen Behörden.

Informationen zu Auslandsadoptionen allgemein und zum Verfahren zur Anerkennungs- und Wirkungsfeststellung im Einzelnen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Justiz

https://www.bundesjustizamt.de/ in der Rubrik BZAA.

Aufenthaltsermittlung

Sie suchen nach einer bestimmten Person, die sich vermutlich im Ausland aufhält?

Hier finden Sie Informationen zu Hilfs- und Beratungsangeboten:

http://www.konsularinfo.diplo.de/personensuche

Beglaubigung, Fotokopien

Die Gebühr für eine Beglaubigung von Kopien beträgt 10,00 EUR pro Beglaubigung für bis zu zehn Seiten, zuzüglich 1,00 EUR für jede weitere Seite (zahlbar zum Tageskurs der Botschaft in GHS).

Eine Terminvereinbarung ist bei Vorsprache während der Sprechzeiten (Montag-Donnerstag 07.00-11.00 Uhr) grundsätzlich nicht erforderlich. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird dennoch zu einer vorherigen Terminvereinbarung über das Kontaktformular geraten.

Beglaubigung, Unterschriften

Die Botschaft kann Unterschriften u.a. auf Vollmachten, Genehmigungserklärungen und Antragsformularen deutscher Behörden (z.B. für ein deutsches Führungszeugnis) gegen Gebühr beglaubigen. Die Schriftstücke müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Vorzulegende Unterlagen:

- Gültiges Ausweisdokument

- Ggf. Vertrag oder sonstiges Dokument, auf welches sich die Genehmigungserklärung bezieht

Gebühr: abhängig vom Wert des Rechtsgeschäfts (Mindestgebühr 20,00 EUR, zahlbar zum Tageskurs der Botschaft in GHS)

Eine Terminvereinbarung ist bei Vorsprache während der Sprechzeiten (Montag-Donnerstag 07.00-11.00 Uhr) grundsätzlich nicht erforderlich. Zur Information hinsichtlich anfallender Gebühren, zur Vermeidung von Wartezeiten und insbesondere in rechtlich komplexen Fällen (z.B. Grundstücksangelegenheiten, Eintragungen ins Handelsregister) wird dennoch zu einer vorherigen Terminvereinbarung über das Kontaktformular geraten.

Sonderfälle in denen, eine Terminvereinbarung stets erforderlich ist:

  • Namenserklärung zum Kindesnamen (s. „Namenserklärung, Kindesname“)
  • Antrag auf Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt (s. „Geburt eines Kindes im Ausland“)
  • Namenserklärung zum Ehenamen (s. „Eheschließung in Ghana“)
  • Antrag auf Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe (s. „Eheschließung in Ghana“)

Bescheinigungen, konsularische

Die Botschaft kann konsularische Bescheinigungen erteilen, u.a. in Führerschein- (s. auch „Führerschein“), Umsatzsteuer-, Renten- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten.

Für nähere Informationen zu erforderlichen Unterlagen und anfallenden Gebühren kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.

Beurkundungen

Die Konsularbeamten der Botschaft können einseitige Erklärungen, u.a. zur Anerkennung der Vaterschaft (mit Zustimmungserklärung der Mutter) und zur Übernahme der gemeinsamen Elternsorge für ein deutsches Kind, sowie eidesstattliche Versicherungen zur Beantragung eines Erbscheins für Sie beurkunden.


Weitere Informationen

nach oben