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Geburtsanzeige, Heimtiere

Geburt eines Kindes im Ausland

Sie haben im Ausland ein Kind zur Welt gebracht und mindestens ein Elternteil ist deutscher Staatsangehöriger?

In diesem Fall besteht die Möglichkeit, die Geburt im deutschen Geburtsregister nachbeurkunden zu lassen:


Geburtsanzeige PDF / 344 KB

Heimtiere

Sie planen einen Umzug in das Gebiet der Europäischen Union und beabsichtigten die Mitnahme von Heimtieren?

Seit dem 01.10.2004 gelten für die Einreise von bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) aus Drittländern wie Ghana die Regelungen der europäischen Verordnungen. Ziel ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.
Diese Sonderreglung gilt für höchstens 5 Heimtiere der Arten Hund, Katze, Frettchen, die von einer Person begleitet werden und nicht zum Verkauf bestimmt sind. Die Anforderungen an den Gesundheitsstatus des Tieres richtet sich grundsätzlich nach der Situation im Herkunftsland, hier also GHANA. Für die Verbringung nach Irland, Schweden, Malta und UK gelten noch strengere Regelungen.

Für Tiere aus GHANA gilt, sie müssen:

  • durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Transponder gekennzeichnet sein
  • ein Dokument mit sich führen, dass einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut nachweist
  • vor der Einreise zusätzlich einer Blutuntersuchung auf Antikörper gegen Tollwut unterzogen worden sein. Diese Blutuntersuchung muss in einem von der EU zugelassenem Labor erfolgen!
  • die Erfüllung der Einreiseanforderungen durch eine amtstierärztliche Bescheinigung nach EU-Muster nachweisen.

Tiere, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden entweder in Quarantäne genommen, bis die Bedingungen nachgewiesen worden sind oder ohne finanziellen Ausgleich für den Eigentümer getötet.

Weitere Informationen hierzu gibt es auf der Webseite des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (über die Homepage www.verbraucherministerium.de, Seiten Tiergesundheit, Reisen mit Haustieren).

Darüber hinaus ist im Fall von HUNDEN auch das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 21.04.2001 zu beachten, dass das Verbringen verschiedener Hunderassen nach Deutschland ganz verbietet. Da hier jedoch von Bundesland zu Bundesland andere Vorschriften und Anforderungen gelten, sollte man sich rechtzeitig vor Rückkehr mit den zuständigen Innenbehörden in Verbindung setzen.

Die Botschaft kann hier in begrenztem Umfang mit Adressen und Listen, welche Hunde dazu gehören, behilflich sein.

Folgende der Botschaft bekannte Tierärzte können die oben erwähnten Transponder für Hunde und Katzen einsetzen:

Dr. G. Opoko Pare
57th, 4th Circular Road, East Cantonments, Accra
Tel.: 778 341, 775 639, 777 773
Mobil: 0244-314473
(alle Angaben der Botschaft ohne Gewähr)

Weitere Informationen

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