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Artikel

Kindesentziehung, Kindesname, Lebensbescheinigungen

Kindesentziehung, Hilfe für Betroffene

Sie benötigen Informationen zu rechtlichen Schutzmaßnahmen und Hilfsangeboten zum Thema Kindesentziehung?

Diese erhalten Sie hier:

http://www.konsularinfo.diplo.de/kindesentziehung

Kindesname

(s. „Namenserklärung, Kindesname“)

Der Weg zum deutschen Kinderreisepass

Lebensbescheinigungen

Für in Ghana lebende Deutsche werden Lebensbescheinigungen für die staatlichen Rentenkassen bei der Botschaft amtlich bestätigt.

Für die Bestätigung der Lebensbescheinigung muss der Antragsteller persönlich bei der Botschaft erscheinen und ein gültiges Ausweisdokument sowie ein ausgefülltes Lebensbescheinigungsformular vorlegen.

Sollte das Lebensbescheinigungsformular abhandengekommen sein, ist auch die Einholung einer formlosen Bestätigung des Konsularbeamten möglich.

Das von der Botschaft bestätigte Lebensbescheinigungsformular ist durch den Antragsteller an die Rentenkasse zu schicken.

Für Lebensbescheinigungen für nicht-staatliche Träger können Gebühren anfallen

(s. „Bescheinigung, konsularische“).

Für weitere Auskünfte nutzen Sie bitte die Möglichkeit einer Anfrage über das Kontaktformular.

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