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Der Weg zum deutschen Kinderreisepass

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Dieses Merkblatt erläutert das Verfahren in folgender Fallkonstellation:

Der Vater des Kindes war zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes deutscher Staatsangehöriger und ist nicht mit der ghanaischen Kindesmutter verheiratet. Das Kind lebt mit der Mutter in Ghana.

Dieses Verfahren gilt nicht für andere Fallkonstellationen. Bitte nehmen Sie vor der Passbeantragung die jeweils einschlägigen Merkblätter der Botschaft zur Kenntnis. Sollte es noch Fragen geben, kontaktieren Sie die Botschaft bitte unter info@accra.diplo.de

I. Vaterschaftsanerkennung

Damit eine rechtliche Beziehung zwischen Vater und Kind hergestellt wird, ist in dem oben genannten Beispiel eine sogenannte Vaterschaftsanerkennung erforderlich (§§ 1592 ff. BGB). Die Eintragungen aus der ghanaischen Geburtsurkunde können nicht für den deutschen Rechtsbereich übernommen werden. Bei der Vaterschaftsanerkennung handelt es sich um eine Erklärung, bei der der Kindesvater gegenüber einer zuständigen deutschen Behörde / einem Notar / einem Konsularbeamten erklärt, der Vater eines Kindes zu sein.

Diese Erklärung ist jedoch nur wirksam, wenn die Kindesmutter dieser zustimmt und eine sogenannte Zustimmungserklärung abgibt. Insofern der Vater in Deutschland lebt, kann er die Vaterschaftsanerkennungserklärung auch bei dem Jugendamt / Standesamt seines Wohnsitzes oder einem deutschen Notar abgeben. Die Kindesmutter kann dann ihre Zustimmungserklärung beim Konsularreferat der deutschen Botschaft in Accra abgeben.

Für die Vaterschaftsanerkennung / Zustimmungserklärung in Ghana ist ein Termin zu vereinbaren. Hierzu kontaktieren Sie bitte den Leiter des Rechts- und Konsularreferats per E-Mail

II. Namenserklärung

Nach der Vaterschaftsanerkennung ist eine sogenannte Namenserklärung erforderlich. Der Nachname in der ghanaischen Geburtsurkunde kann ohne Erklärung im Regelfall nicht übernommen werden. Falls der Kindesvater in Deutschland wohnhaft ist, kann er diese Erklärung auch bei dem für seinen Wohnsitz zuständigem Standesamt abgeben. Die Kindesmutter kann anschließend beim Rechts- und Konsularreferat der deutschen Botschaft in Accra eine entsprechende Erklärung desselben Inhalts abgeben.

Für die Namenserklärung in Ghana ist einTermin zu vereinbaren. Hierzu kontaktieren Sie bitte den Leiter der Passstelle der Botschaft per E-Mail

Ein Merkblatt, welches Sie über die Namenswahlmöglichkeiten und das Verfahren informiert, finden Sie auf der Website der Botschaft. Nachdem die Bearbeitung abgeschlossen ist stellt das zuständige Standesamt gegen Gebühr eine Namensbescheinigung aus. Erst nachdem die Botschaft Accra oder ein Elternteil diese Namensbescheinigung erhalten hat, kann ein (Kinder-) Reisepass auf den jeweiligen Namen erteilt werden. Die vorherige Buchung eines Termins zur Passbeantragung ist nicht zielführend.

Bitte beachten Sie, dass das gesamte Verfahren mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.

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