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TUV
Todesfall, Umsatzsteuer, Urkundenbeschaffung, Vaterschaftsanerkennung und Verpflichtungserklärung
Todesfall
Sie betrauern den Verlust eines Familienmitgliedes oder Freundes in Ghana?
Hier finden Sie praktische Hinweise, die Ihnen bei anstehenden Entscheidungen und bei der Bewältigung von Formalitäten in dieser schwierigen Zeit helfen sollen:
Übersetzen von Dokumenten
Durch die Botschaft können grundsätzlich keine Übersetzungen gefertigt oder beglaubigt werden.
Es gibt in Ghana keine beeidigten bzw. öffentlich bestellten Übersetzer.
Die folgende Auflistung nennt beispielhaft der Botschaft bekannte Übersetzer in alphabetischer Reihenfolge. Die Botschaft übernimmt keine Gewähr für Inhalt, Qualität und Kosten der Übersetzungen. Auch ist der Eintrag in die Liste nicht mit einer speziellen Anerkennung durch die Botschaft verbunden.
Ob die in Ghana erfolgte Übersetzung in Deutschland anerkannt wird, klären Sie bitte mit der deutschen Stelle, der diese Übersetzung vorgelegt werden soll.
Name | Sprachen | Kontaktdaten |
Frau Victoria Antwi | Deutsch, Englisch | Anschrift: 1278, Kaneshie, Accra Telefon: 0277220530 E-Mail: antwi.victoriayaa@yahoo.com Webseite: keine |
Frau Benti Enchill | Deutsch, Englisch | Anschrift: 8404 Accra-North Telefon:0209244449 E-Mail: k4mbenti@yahoo.com Webseite: keine |
Frau Hagar Tennyson | Deutsch, Englisch | Anschrift: M 67 Accra Telefon: 0244708796 E-Mail: hagartennyson@gmail.com Webseite: keine |
Sie können einen Übersetzer in Deutschland über die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der einzelnen Länder der Bundesrepublik Deutschland finden. Die Botschaft übernimmt keine Gewähr für Inhalt, Qualität und Kosten der Übersetzungen.
Umsatzsteuer, Bescheinigungsverfahren
Ausstellung der Bescheinigung:
Nur im nichtkommerziellen Reiseverkehr darf die Botschaft Ausfuhr- und/oder Abnehmerbescheinigungen ausnahmsweise erteilen. Eine Ausfuhrlieferung im Reiseverkehr liegt vor, wenn der Abnehmer oder sein Beauftragter den Gegenstand im persönlichen Reisegepäck aus Deutschland in ein Drittland ausführt. Die Erteilung der Bescheinigung ist ferner davon abhängig, dass
- die Waren in Deutschland erworben wurden. Ausfuhrbescheinigungen zur Rückerstattung für nicht in der Bundesrepublik Deutschland gekaufte Waren können von der Botschaft nicht erteilt werden, da die anderen Mitgliedstaaten der EU keine Ersatzbestätigung deutscher Auslandsvertretungen als Ausfuhrnachweis anerkennen.
- die erworbene Ware spätestens drei Monate nach Kauf ausgeführt wurde
- die ausgeführte Ware dem zuständigen Konsularbeamten vorgeführt wurde
- der ausländische Wohnort des Abnehmers nachgewiesen ist.
- der Ausfuhr- und/oder Abnehmernachweis durch Belege mit den entsprechenden Bestätigungen der Grenzzollstelle glaubhaft nicht möglich war.
Die Botschaft ist gehalten, bei der Prüfung, ob ein Ausnahmefall vorliegt, einen strengen Maßstab anzulegen. Vom Antragsteller ist glaubhaft darzulegen, dass der Ausfuhr- und/oder Abnehmernachweis durch die Grenzzollstelle nicht erbracht werden konnte oder dies für den Käufer nicht zumutbar war. Die Begründung ist schriftlich auf einem Formblatt abzugeben, das die Botschaft bereithält.
Ausfuhr von Gegenständen für unternehmerische Zwecke:
Die Botschaft bescheinigt grundsätzlich nicht die Ausfuhr von Waren nach Ghana, die für unternehmerische Zwecke bestimmt sind.
Gebühren:
Je Bescheinigung beträgt die Gebühr 25,00 EUR (zahlbar zum Tageskurs der Botschaft in GHS). Für Rückfragen oder die Vereinbarung eines Vorsprachetermins nutzen Sie bitte das Kontaktformular.
Urkundenbeschaffung
Sie benötigen eine Personenstandsurkunde aus Ghana? Hier erfahren Sie, wie Sie bei der Beschaffung vorgehen können:
Urkundenbeschaffung
PDF / 253 KB
Urkundenüberprüfung
Nachstehend finden Sie Informationen zu Urkundenüberprüfung in Ghana, Liberia und Sierra Leone.
Urkundenüberprüfung in Ghana – Fragebogen
Urkundenüberprüfung in Liberia
Urkundenüberprüfung in Sierra Leone
Vaterschaftsanerkennung
(s. „Beurkundungen“)
Verpflichtungserklärung
Deutsche Staatsangehörige, in Ausnahmefällen auch Staatsangehörige anderer Staaten, können bei der Deutschen Botschaft Accra als Nachweis ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit eine Verpflichtungserklärung abgeben, z.B. im Zusammenhang mit einem Visumantrag.
Dazu muss der Verpflichtungsgeber bzw. Einlader persönlich -je nach Wohnsitz – bei der Botschaft in Accra vorsprechen und folgende Dokumente mit je 2 Kopien vorlegen:
- Datenseite (Fotos-Seite) seines Reisepasses
- Datenseite des Passes der einzuladenden Person
- Einkommensnachweise des Einladers für die letzten 3 Monate (z.B. Gehaltsbescheinigung)
- Kontoauszüge von einer deutschen Bank für die letzten 3 Monate (oder sonstige geeignete Nachweise)
- Gebühr von € 29,- (bar in GHS je nach Wechselkurs)
Die persönliche Vorsprache mit kompletten Unterlagen ist nur nach vorheriger Terminbuchung per Mail an info@accra.diplo.de möglich.
Bitte beachten Sie: Das Original der Verpflichtungserklärung muss der Visa-Antragsteller bereits zum Interview-Termin vorlegen. Die Abgabe der Verpflichtungserklärung durch den Einlader am gleichen Tag ist daher nicht möglich, sondern muss vorher erfolgen.