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Bundestagswahl 2025: Deutsche im Ausland können sich jetzt schon ins Wählerverzeichnis eintragen lassen

Briefwahl

Briefwahl, © colourbox

15.11.2024 - Artikel

Wie Sie bereits den Medien entnehmen konnten, steht für Anfang nächsten Jahres eine vorgezogene Neuwahl des Bundestags im Raum.

Die Bundeswahlleiterin und die Landeswahlleitungen treffen alle Maßnahmen, um sicherzustellen, dass eine vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestages im Rahmen der gesetzlichen Fristen stattfinden kann. Um Herausforderungen bei der Wahlorganisation, die sich aus den Fristen bei einer Neuwahl ergeben, bestmöglich zu begegnen, sollte dabei der Zeitraum von 60 Tagen zwischen der Auflösung des Bundestages bis zur Neuwahl ausgeschöpft werden.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen dies zunächst beantragen.

Es stellt für viele regelmäßig eine Herausforderung dar, sich rechtzeitig im Wählerverzeichnis eintragen zu lassen und die Wahlunterlagen so zeitnah zu erhalten, dass eine Abgabe per Briefwahl vor dem Wahltermin realistisch ist.

In diesem Merkblatt erhalten Sie die Informationen zur Wahlteilnahme aus dem Ausland.

Informationen zum Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie die erforderlichen Antragsformulare: https://www.bundeswahlleiterin.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2025/20241108_mitteilung_AD.html

Bitte beachten Sie, dass die Anträge auf Eintragung ins Wählerverzeichnis in der Regel NICHT über die deutsche Botschaft versandt werden können. Bitte nutzen Sie hierfür die neue elektronische Versendung per Email oder Fax (im Merkblatt aufgeführt).

Informationen zum Verfahren der Übersendung der Wahlunterlagen an die Botschaft und zurück zu den Wahlbehörden werden wir rechtzeitig zur Verfügung stellen.

Weiterführende Informationen zum Thema Neuwahlen (inkl. Verlinkung der Rechtsgrundlagen): https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/n/neuwahl.html

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