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Internationaler Urkundenverkehr mit Ghana, Sierra Leone und Liberia

Diverse Stempel an einer Halterung

Beglaubigung, © Photothek.de

Artikel

Hier erhalten Sie Informationen rund um die Themen Legalisation und Urkundenüberprüfung.

Die Botschaft hat feststellen müssen, dass in Ghana, Sierra Leone und Liberia die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden nicht gegeben sind. Ein hoher Prozentsatz der vorgelegten Urkunden ist inhaltlich unrichtig. Zudem werden der Botschaft regelmäßig gefälschte oder verfälschte Urkunden vorgelegt. Daher wurde mit Billigung des Auswärtigen Amtes die Legalisation durch die Botschaft eingestellt.

Den innerdeutschen Behörden steht es grundsätzlich frei, die Urkunden aus diesen Ländern im Wege der freien Beweiswürdigung (§ 438 I ZPO) ohne weitere Überprüfung für die beantragte Verwaltungshandlung als echt anzusehen und ihrem Inhalt zu vertrauen.

Für Ghana besteht die Möglichkeit, die ghanaischen Personenstandsurkunden und Gerichtsurteile im Rahmen eines Urkundenüberprüfungsverfahren im Wege der Amtshilfe prüfen zu lassen.

Weitere Informationen zu diesem Verfahren finden Sie hier.

Für Sierra Leone und Liberia gibt es derzeit keine Möglichkeit der Urkundenüberprüfung. Es steht daher im Ermessen der inländischen Behörde, über die Verwendbarkeit der dort vorliegenden Urkunden zu entscheiden.

Das Auswärtige Amt hat die Bundesministerien der Justiz und des Innern über diese Sachlage informiert und um Weitergabe der Information an die zuständigen Landesbehörden/ Standesämter gebeten.


Bei Fragen schauen Sie gern mal hier:

Urkundenüberprüfungen - Häufige Fragen und Antworten

Regelmäßige Fragen zum Thema Urkundenüberprüfungen

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