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Visum für Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche

Artikel

Gilt nur noch bis 31.05.2024

Alle erforderlichen Unterlagen sind bei der persönlichen Vorsprache mit einem Satz Fotokopien im DIN-A4-Format einschließlich des Antragsformulars einzureichen. Bitte heften oder tackern Sie die Fotokopien nicht zusammen. Originalbescheinigungen/Dokumente müssen gesondert vorgelegt werden. Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie Ihre Originalunterlagen zurück.

Die folgenden Dokumente müssen wie unten angegeben eingereicht werden:

1.VIDEX Antragsformular plus Zusatzerklärung

vollständig ausgefüllt in Englisch oder Deutsch, vom Antragsteller selbst unterzeichnet und datiert

2.Visumgebühr75,00 Euro, zahlbar nur in bar in GHS zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft
3.1 biometrisches Foto

- nicht älter als sechs Monate

- einheitlicher weißer Hintergrund

- Größe: 3.5x4,5 cm

- nicht auf das Antragsformular geklebt oder geheftet

Die folgenden Unterlagen sind im Original sowie als ein Satz Kopien im DIN-A4-Format einzureichen. Bitte heften oder tackern Sie die Dokumente NICHT zusammen!

4. Reisepass

- Originalpass + Kopie der Seite mit den persönlichen Daten

- min. 6 Monate gültig und min. zwei freie Seiten
5.Geburtsurkundebasierend auf Erstregistrierung
6.SchulabschlusszeugnisseWAEC-Zertifikate: BECE und WASSCE
7.Tabellarischer Lebenslauf

- Angabe der erworbenen Abschlüsse und Qualifikationen

- abgeschlossene Ausbildung

-Arbeitserfahrung
8.Motivationsschreiben

- vom Antragsteller handschriftlich unterzeichnet

- detaillierte Angaben zu den Erwartungen an den geplanten Aufenthalt, erwartete berufliche und persönliche Vorteile sowie Zukunftspläne

9.

Qualifikationsnachweise

1. Für Arbeitssuchende (NUR mit einem in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss oder einer Berufsausbildung)

a) Hochschulabsolventen

- deutscher Hochschulabschluss bzw.

- anerkannter ausländischer Hochschulabschluss; ob der Abschluss anerkannt wird, muss in der ANABIN-Datenbank überprüft werden http://anabin.kmk.org

Ein Ausdruck der Anerkennungsbestätigung ist dem Antrag beizufügen

Wird der Abschluss nicht als „entspricht“ bewertet bzw. als „gleichwertig“ angesehen und/oder ist die Einrichtung nicht als „H+“ eingestuft, müssen Sie vor der Beantragung eines Visums zunächst eine Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertung.html

- Nachweis über Deutschkenntnisse, sofern diese für den angestrebten Beruf erforderlich sind

b) Fachkräfte mit Berufsausbildung

- deutscher Berufsabschluss bzw.

- Nachweis über den Besitz eines ausländischen Berufsabschlusses, der von der zuständigen deutschen Behörde als einem deutschen Abschluss gleichwertig anerkannt wird (weitere Informationen unter: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/fachkraefte.phphttps://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/fachkraefte.php)

Bei reglementierten Berufen, beispielsweise Ärzten oder Ingenieuren, ist zusätzlich eine von der für die Anerkennung der Qualifikationen zuständigen Behörde ausgestellte Berufsausübungserlaubnis bzw. Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis erforderlich

- Nachweis über Deutschkenntnisse (B1-Zertifikat des Goethe-Instituts; weitere Informationen unter: www.goethe.de)

2. Zur Suche nach einem Ausbildungsplatz

- Schulabschlusszeugnis, das zum Studium berechtigt.

- Nachweis der Deutschkenntnisse (mind. B2) in Form eines anerkannten Sprachdiploms.

Bitte beachten Sie:

Zur Suche nach einem Ausbildungsplatz können Sie nur dann nach Deutschland einreisen, wenn Sie jünger als 25 Jahre sind.

10.Nachweis ausreichender finanzieller Mittel

a) Sperrkonto

Mit einem Betrag von mindestens 1027,00 Euro pro Monat.

b) Verpflichtungserklärung

Verpflichtungserklärung gem. §§ 66 bis 68 AufenthG für die gesamte Aufenthaltsdauer, unterzeichnet von einer in Deutschland lebenden Person bei der örtlich zuständigen Stelle in Deutschland.

11.Nachweis einer kürzlich erfolgten Arbeits-/Ausbildungsplatzsuche in Deutschlandz.B. Email-Korrespondenz zu Bewerbungen, Stellenangeboten, Agenturanfragen etc.
12.Krankenversicherung

- Incoming-Krankenversicherung ab Einreise für sechs Monate

- Eine Reiseversicherung ist NICHT ausreichend

13.ggf. Aufenthaltserlaubnis für Ghana- als Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Ghana
- nur für Antragsteller mit einer anderen als ghanaischen, liberianischen oder sierra-leonischen Staatsangehörigkeit
14.ggf. Nachweise über frühere oder aktuelle Studienleistungen

z.B. Higher National Diploma/ Universitätsabschluss mit Notenübersicht, Berufsausbildung

15.ggf. Nachweis über Berufserfahrung

z.B.

- Arbeitsvertrag

- Bestätigung des Arbeitgebers

- Gehaltsabrechnungen

Die Botschaft muss im Visumverfahren ggf. die zuständige Behörde in Deutschland beteiligen. Je nach Voraufenthalten kann die Beantwortung einige Zeit dauern. Beantragen Sie das Visum deshalb rechtzeitig. Es wird um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen innerhalb der ersten 4 Wochen ab Antragstellung nicht beantwortet werden können.

Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.

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