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Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern

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Allgemeines

Hat ein Elternteil bei Geburt des Kindes die deutsche Staatsangehörigkeit, so erhält das Kind bei Geburt automatisch auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Ist nur der Vater Deutscher, so muss zunächst eine wirksame Vaterschaftsanerkennung abgegeben werden.

Wichtig auch: Ist der deutsche Elternteil nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren, so muss die Geburt seines Kindes vor Vollendung des 1. Lebensjahres in Deutschland registriert werden, damit das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt.

Wie mache ich eine Vaterschaftsanerkennung?

Grundsätzlich kann die Vaterschaftsanerkennung nach den Vorschriften des Staates erfolgen, in dem das Kind lebt. Da es in Ghana jedoch keine formalisierte Vaterschaftsanerkennung gibt, entfällt diese Möglichkeit. Daneben kann sie bei deutschen Vätern oder bei Wohnsitz des Kindes in Deutschland auch nach deutschem Recht abgegeben werden.

Eine deutsche Vaterschaftsanerkennung kann entweder, sofern der Vater in Deutschland lebt, persönlich bei einem zuständigen Jugendamt oder Notar abgegeben werden, oder bei der Botschaft in Accra.

Die Erklärung muss beurkundet werden. Zur Rechtssicherheit wird auch die Abgabe der Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung empfohlen.

Welchen Namen führt mein Kind bzw. wie kann ich seinen Namen bestimmen?

Nach deutschem Recht erhält das Kind den Namen des Elternteils, welcher bei Geburt das alleinige Sorgerecht hat. Da bei Geburt und Wohnsitz in Ghana beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben, wenn sie in der Geburtsurkunde eingetragen sind, bekommt das Kind nach deutschen Vorschriften zunächst keinen Familiennamen, wenn es in Ghana lebt. Daher müssen die Eltern eine Namenserklärung z.B. im Rahmen der Geburtsanzeige abgeben, bevor für das Kind ein deutscher Reisepass ausgestellt werden kann.

Leben Mutter und Kind in Deutschland, so hat das Kind zunächst den Namen der Mutter als Familiennamen erhalten. Möchten die Eltern dem Kind den Familiennamen des Vaters erteilen, ist ebenfalls eine Namenserklärung erforderlich.

Sofern beide Elternteile ausschließlich deutsche Staatsangehörige sind, kann für die Namensführung des Kindes nur deutsches Recht gewählt werden. Wenn ein Elternteil eine andere Staatsangehörigkeit als die deutsche besitzt, können die Eltern eine Rechtswahl in das Heimatrecht des ausländischen Elternteils treffen.

Die Wahl des ghanaischen Rechts kann zurzeit aufgrund anhängiger Gerichtsverfahren in diesem Bereich und der damit verbundenen rechtlichen Unsicherheit nicht empfohlen werden. Die zuständigen Standesämter prüfen derzeit in diesem Zusammenhang, ob das ghanaische Namensrecht, welches Fantasienamen ohne erkennbaren familiären Bezug als Familiennamen zulässt, weiterhin gewählt werden kann. Es ist dabei unerheblich, ob im individuellen Fall tatsächlich ein Fantasiename bestimmt worden ist. Die Bearbeitung von Anträgen mit Wahl des ghanaischen Namensrechts wird daher von den Standesämtern solange ausgesetzt, bis eine weitere gerichtliche Entscheidung zu der vorgenannten Frage vorliegt. Die Dauer dieses Verfahrens ist leider nicht abzusehen.

Welche Unterlagen benötige ich für die Vaterschaftsanerkennung und die Namenserklärung?

  1. Geburtsurkunde des Kindes
  2. Geburtsurkunde der Mutter
  3. Geburtsurkunde des Vaters
  4. Reisepass jeder Staatsangehörigkeit der Mutter
  5. Reisepass jeder Staatsangehörigkeit des Vaters
  6. Meldebescheinigung aus Deutschland (falls dort gemeldet)
  7. ggf. Einbürgerungsurkunde des deutschen Elternteils
  8. ggf. Scheidungsurteil bei Vorehen der Eltern
  9. Nachweis, dass der andere Elternteil zum Zeitpunkt der Zeugung in Ghana oder dass in Deutschland war bzw. DNA-Gutachten

Die Unterlagen müssen im Original bei Antragstellung eingereicht werden.

Dokumente, die nicht auf Deutsch oder Englisch sind, müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden.

Welche Gebühren muss ich bei Antragstellung in der Botschaft bezahlen?

Vaterschaftsanerkennung/Zustimmungserklärung 102,32 Euro
Namenserklärung 79,57 Euro
Beglaubigung der Kopien für das Standesamt 22,92 Euro

Die Gebühren sind nach dem offiziellen Wechselkurs der Botschaft in GHS am Tag der Antragstellung zu bezahlen.

Wie bekomme ich einen Termin und wie läuft das Verfahren ab?

Sobald Sie alle Unterlagen für die Vaterschaftsanerkennung oder die Namenserklärung vorbereitet haben, buchen Sie bitte hier einen Termin.

Bitte bringen Sie alle Dokumente laut dieser Checkliste zu dem Termin mit, ansonsten werden Sie weggeschickt und müssen einen neuen Termin buchen.

Die Botschaft bearbeitet keine Anträge selbst, sondern leitet diese, sofern von Ihnen gewünscht, weiter an das zuständige Standesamt.

Sollten Sie Ihren Antrag über die Botschaft einreichen, müssen beide sorgeberechtigten Elternteile persönlich bei dem Termin anwesend sein, da beide Unterschriften auf dem Antragsformular beglaubigt werden müssen. Wenn Ihr Kind 14 Jahre alt oder älter ist, ist auch die Anwesenheit des Kindes erforderlich. Ist nur ein Elternteil in Ghana wohnhaft, so kann der andere Elternteil seine Unterschriften vor dem Standesamt in Deutschland leisten.

Anschließend werden die Unterlagen an das Standesamt übersandt. Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages ist das Standesamt am letzten Wohnort des Kindes in Deutschland bzw., sofern dieses noch nie in Deutschland wohnhaft war, der letzte Wohnort eines Elternteils. Hatten sowohl das Kind als auch beide Eltern zu keiner Zeit einen Inlandswohnsitz, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Dieses wird Sie nach Abschluss der Prüfung direkt kontaktieren. Dies kann einige Monate dauern.

Sofern Sie mit dem Kind in der Zwischenzeit eine dringende Reise planen, können Sie sich hinsichtlich der Möglichkeiten einer vorläufigen Passausstellung an die Botschaft wenden.

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