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Bundestagswahl 2025: Informationen zum Wahlverfahren

Briefwahl

Briefwahl, © colourbox

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Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, können bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen.

Für die Wahlteilnahme von Deutschen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben ist u. a. Voraussetzung, dass sie

1. entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland * eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt, oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind;

sowie

2. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Diese Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er kann bereits seit Mitte November 2024 gestellt, respektive abgesandt werden. Einem Antrag, der erst am 03. Februar 2025 oder später bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung).

Bitte beachten Sie, dass die Anträge auf Eintragung ins Wählerverzeichnis in der Regel NICHT über die deutsche Botschaft versandt werden können. Bitte nutzen Sie hierfür die neue elektronische Versendung per Email oder Fax.

Informationen zum Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie die erforderlichen Antragsformulare: https://www.bundeswahlleiterin.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2025/20241108_mitteilung_AD.html

Die Deutsche Botschaft Accra bietet deutschen Staatangehörigen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Ghana haben, die Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs an: für 1) Übersendung der Briefwahlunterlagen durch die Wahlbehörde sowie 2) Abgabe der Briefwahlunterlagen bei der Botschaft.

Hierfür wird folgendes Verfahren eingeführt:

Versand der Briefwahlunterlagen von der Wahlbehörde an den Absender über den Kurierweg nach Accra:

Die Wahlunterlagen müssen sich in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag befinden, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und den Namen des Wahlberechtigten enthält. Dieser Umschlag wird verschlossen in einem weiteren Briefumschlag mit folgender Adressierung durch die Wahlämter versendet an:

Auswärtiges Amt
Deutsche Botschaft Accra
Kurstraße 36
10117 Berlin

Die Unterlagen werden dann vom Auswärtigen Amt mittels amtlichen Kuriers an die Deutsche Botschaft Accra übermittelt.

Bitte füllen Sie das hier hinterlegte Formular aus, sodass wir Sie per E-Mail über den Eingang Ihrer Briefwahlunterlagen informieren können, und schicken Sie es umgehend an: documents@accr.diplo.de .

Sobald die Briefwahlunterlagen bei der Deutschen Botschaft eingegangen sind, werden Sie über die im Formular hinterlegte Emailadresse kontaktiert.

Beachten Sie: Ohne Kontaktinformationen können wir Sie nicht benachrichtigen! Wahlunterlagen dürfen nur an Sie persönlich (nicht an Dritte) übergeben werden und können durch die Botschaft nicht innerhalb Ghanas versandt werden.

Die Abholung kann nach Aufforderung Montag bis Donnerstag zwischen 9.00 und 14.00 im Konsulat (Visastelle) erfolgen.

Versand der Stimmabgabe per Briefwahl an die Wahlbehörde in Deutschland

Sie können Ihre Wahlunterlagen in einem geschlossenen, adressierten und mit Absender versehenen Briefumschlag an der Pforte des Konsulats (Visastelle) Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 13:00 Uhr abgeben. Der Umschlag muss nicht frankiert werden.

Aufgrund der Laufzeiten des diplomatischen Kuriers müssen die Wahlunterlagen bis spätestens 17.02.2025 11.00 abgegeben werden.

Bei Nutzung des Kurierwegs für die Stimmabgabe per Briefwahl bestätigen Sie bei Abgabe der Unterlagen mit Ihrem Namen, dass Sie die eingangs genannten Hinweise – insbesondere zum Haftungsausschluss - zur Kenntnis genommen haben. Bitte beantragen Sie die Unterlagen frühzeitig, da der Kurier nur wöchentlich verschickt wird. Hinzu kommen die Postlaufzeiten in Deutschland.

Es steht Ihnen frei, sich für die Korrespondenz mit Ihrem jeweiligen Wahlamt selbst und auf eigenen Kosten privater Kurierdienste zu bedienen, da dies unter Umständen der schnellere Versandweg sein könnte.

Weiterführende Informationen zum Thema Neuwahlen (inkl. Verlinkung der Rechtsgrundlagen): https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/n/neuwahl.html

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