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Regelmäßige Fragen zum Thema Urkundenüberprüfungen

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Urkundenüberprüfungen - Häufige Fragen und Antworten

Urkundenüberprüfungen

Bitte beachten Sie, dass alle erforderlichen Unterlagen bei der deutschen Behörde eingereicht werden müssen, z. B. Standesamt oder Ausländerbehörde. Die deutsche Behörde sendet die Dokumente dann zur Überprüfung an die Botschaft. Informationen zum Verfahren finden Sie hier.


Privatpersonen und Rechtsanwälte können keine Urkundenüberprüfung verlangen. Die Anfrage muss im Amtshilfeverfahren durch eine deutsche Behörde an die Botschaft übersandt werden.

Die Urkundenüberprüfung kann bis zu 8 Monate dauern.

Ghanaische Urkunden werden für den Gebrauch in Deutschland bereits seit 2000 nicht mehr legalisiert. Sollte eine deutsche Behörde Zweifel an der Echtheit der Urkunde oder an ihrem Inhalt haben, kann sie eine Urkundenüberprüfung einleiten.

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