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Regelmäßige Fragen zum Thema Urkundenüberprüfungen
Urkundenüberprüfungen - Häufige Fragen und Antworten
Urkundenüberprüfungen
Bitte beachten Sie, dass alle erforderlichen Unterlagen bei der deutschen Behörde eingereicht werden müssen, z. B. Standesamt oder Ausländerbehörde. Die deutsche Behörde sendet die Dokumente dann zur Überprüfung an die Botschaft. Die Liste der erforderlichen Dokumente finden Sie hier.
Privatpersonen und Rechtsanwälte können keine Urkundenüberprüfung verlangen. Die Anfrage muss im Amtshilfeverfahren durch eine deutsche Behörde an die Botschaft übersandt werden.
Die Urkundenüberprüfung kann bis zu 8 Monate dauern.