Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Regelmäßige Fragen zum Thema Urkundenüberprüfungen

Artikel

Urkundenüberprüfungen - Häufige Fragen und Antworten

Urkundenüberprüfungen

Bitte beachten Sie, dass alle erforderlichen Unterlagen bei der deutschen Behörde eingereicht werden müssen, z. B. Standesamt oder Ausländerbehörde. Die deutsche Behörde sendet die Dokumente dann zur Überprüfung an die Botschaft. Informationen zum Verfahren finden Sie hier.


Privatpersonen und Rechtsanwälte können keine Urkundenüberprüfung verlangen. Die Anfrage muss im Amtshilfeverfahren durch eine deutsche Behörde an die Botschaft übersandt werden.

Aufgrund fehlender zuverlässiger Vertrauensanwälte kann eine Urkundenüberprüfung derzeit mehr als 10 Monate in Anspruch nehmen.

Ghanaische Urkunden werden für den Gebrauch in Deutschland bereits seit 2000 nicht mehr legalisiert. Sollte eine deutsche Behörde Zweifel an der Echtheit der Urkunde oder an ihrem Inhalt haben, kann sie eine Urkundenüberprüfung einleiten.

nach oben