Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Regelmäßige Fragen zum Thema Schengenvisa

Artikel

Schengenvisa - Häufige Fragen und Antworten

Schengen Visa

Bitte beantragen Sie bei der Vertretung des Schengenstaates, wo Sie die meiste Zeit im Schengenraum verbringen werden.

Deutschland, Österreich, Belgien, Kroatien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechien, Niederlande.

Die maximale Dauer eines Aufenthalts im Schengenraum beträgt 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Mit einem gültigen Schengenvisum können Sie sich innerhalb dieses Zeitraums in allen Schengenstaaten aufhalten. Beachten Sie jedoch, dass Ihr Hauptaufenthaltsort der Staat sein muss, welcher das Visum ausgestellt hat.

Sie können sich im Schengenraum für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen aufhalten. Zur Berechnung Ihrer zulässigen Aufenthalte können Sie folgenden Rechner nutzen: https://home-affairs.ec.europa.eu/policies/schengen-borders-and-visa/border-crossing/short-stay-visa-calculator_en

Bitte bringen Sie Ihren Original-Reisepass und ein Schreiben, in dem Sie um Aufhebung des Visums erbitten, in die Botschaft. Beachten Sie unsere Öffnungszeiten.

Ja, das ist möglich. Jedoch sollte das Land, in dem Sie die meiste Zeit verbringen, das Land sein, dessen Botschaft Ihnen das Visum ausgestellt hat.

Die Bearbeitungszeit beträgt 14 Tage.

nach oben