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Nachzug zum deutschen Kind

Artikel

Dies bedeutet, dass Sie Mutter oder Vater eines deutschen Kindes sind und zu diesem bzw. mit diesem Kind nach Deutschland ziehen wollen.

Folgende Dokumente sind wie beschrieben einzureichen:

1.zwei vollständig ausgefüllte und vom Antragsteller unterschriebene VIDEX Antragsformulare für nationale Aufenthalte
2.Original-Reisepass plus zwei einfache Kopien
3.3 biometrische Passfotos des Antragstellers vor weißem Hintergrund
4.Geburtsurkunde des Antragstellers basierend auf erster Geburtsregistrierung plus zwei einfache Kopien
5.Passbild des Kindes und des anderen Elternteils
6.alle Schulzeugnisse des West African Examinations Council (Zeugnisse von BECE/WASSCE mit Geburtsdatum!)

Folgende Dokumente sind im Original mit zwei Kopien einzureichen

7.Passkopie des deutschen Kindes
8.Geburtsurkunde des Kindes
9.Kopie des Aufenthaltstitels des anderen Elternteils, der in Deutschland lebt
10.aktuelle Meldebescheinigung des Kindes oder des anderen in Deutschland lebenden Elternteils (nicht älter als 6 Monate)
11.Heiratsurkunde und Aufgebot („Registrar's Certificate“), falls verheiratet
12.Vaterschaftsanerkennung zum deutschen Kind, falls nicht verheiratet
13.Sorgerechtserklärung für das deutsche Kind, falls nicht verheiratet und das Kind in Deutschland lebt
14.Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, falls vorher verheiratet und geschieden

Die erforderlichen Unterlagen sind alle vollständig bei der persönlichen Vorsprache abzugeben. Vorab übersandte Unterlagen können aus Kapazitätsgründen nicht berücksichtigt werden.

Die Bearbeitung von unvollständigen Anträgen ist nicht möglich. Bei Vorlage unvollständiger Anträge kann es zur Ablehnung des Visumantrags kommen.

Die Bearbeitungsdauer beträgt mehrere Monate. Das Visum kann nicht ohne die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde erteilt werden.

Wir bitten aus diesem Grund, von Sachstandsanfragen abzusehen.

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