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Ehegattennachzug

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Dies bedeutet, dass Sie mit einer in Deutschland lebenden Person verheiratet sind und zu dieser Person ziehen möchten.

Folgende Dokumente sind wie beschrieben einzureichen:

1.zwei vollständig ausgefüllte und vom Antragsteller unterschriebene VIDEX Antragsformulare für nationale Aufenthalte
2.Original-Reisepass plus zwei einfache Kopien
3.3 biometrische Passfotos des Antragstellers vor weißem Hintergrund
4.Geburtsurkunde des Antragstellers basierend auf erster Geburtsregistrierung plus zwei einfache Kopien
5.Passbild des Ehepartners
6.alle Schulzeugnisse des West African Examinations Council (Zeugnisse von BECE/WASSCE mit Geburtsdatum!)
7.Visumgebühr 75,00 Euro, zahlbar in GHS am Tag der Vorsprache oder per Kreditkarte
Bei Nachzug zum Deutschen oder EU-Bürger ist das Verfahren gebührenfrei

Folgende Dokumente sind im Original mit zwei Kopien einzureichen

8.Passkopie des in Deutschland lebenden Ehepartners
9.Kopie des Aufenthaltstitels des Ehepartners, der in Deutschland lebt
10.Heiratsurkunde und Aufgebot („Registrar's Certificate“)
11.aktuelle Meldebescheinigung in Deutschland lebenden Ehepartners (nicht älter als 6 Monate)
12.Nachweis einfacher Deutschkenntnisse durch Vorlage eines A1 Sprachzertifikats.
13.deutsche und ghanaische Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk, falls vorher verheiratet und geschieden
14.

im Falle einer vorausgegangenen Abschiebung: Nachweis der Befristung der Wirkungen der Abschiebung, zu beantragen bei der zuständigen Ausländerbehörde

15.im Falle von Voraufenthalten im Bundesgebiet: alter Reisepass, Visa, ghanaisches oder sonstiges Emergency Travel Certificate

Die erforderlichen Unterlagen sind alle vollständig bei der persönlichen Vorsprache abzugeben. Vorab übersandte Unterlagen können aus Kapazitätsgründen nicht berücksichtigt werden.

Die Bearbeitung von unvollständigen Anträgen ist nicht möglich. Bei Vorlage unvollständiger Anträge kann es zur Ablehnung des Visumantrags kommen.

Ausnahmen von den A1 Sprachkenntnissen können hier nachgelesen werden.

Die Bearbeitungsdauer beträgt mehrere Monate. Das Visum kann nicht ohne die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde erteilt werden.

Wir bitten aus diesem Grund, von Sachstandsanfragen abzusehen.

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