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Visum zur Eheschließung in Deutschland

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Dies bedeutet, dass Sie eine in Deutschland lebende Person heiraten und anschließend mit dieser Person in Deutschland leben möchten.

Folgende Dokumente sind wie beschrieben einzureichen:

1.zwei vollständig ausgefüllte und vom Antragsteller unterschriebene VIDEX Antragsformulare für nationale Aufenthalte
2.Original-Reisepass plus zwei einfache Kopien
3.3 biometrische Passfotos des Antragstellers vor weißem Hintergrund
4.Geburtsurkunde des Antragstellers basierend auf erster Geburtsregistrierung plus zwei einfache Kopien
5.Passbild des/der Verlobten
6.alle Schulzeugnisse des West African Examinations Council (Zeugnisse von BECE/WASSCE mit Geburtsdatum!)
7.Visumgebühr 75,00 Euro, zahlbar nur in GHS am Tag der Vorsprache
Bei Nachzug zum Deutschen oder EU-Bürger ist das Verfahren gebührenfrei

Folgende Dokumente sind im Original mit zwei Kopien einzureichen

8.Passkopie der/des in Deutschland lebenden Verlobten
9.Kopie des Aufenthaltstitels der/des Verlobten, der in Deutschland lebt
10.

Ledigkeitserklärung („statutory declaration“) eines Elternteils (Mutter/Vater) des/der Antragstellers/-in. Sollten die Eltern verstorben sein, ist die „statutory declaration“ vom Familienoberhaupt abzugeben. Die „statutory declaration“ muss vor einem Notar am Wohnort der erklärenden Personen abgegeben werden.

11.aktuelle Meldebescheinigung der/des in Deutschland lebenden Verlobten (nicht älter als 6 Monate)
12.Nachweis einfacher Deutschkenntnisse durch Vorlage eines A1 Sprachzertifikats
13.deutsche und ghanaische Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk, falls vorher verheiratet und geschieden
14.

im Falle einer vorausgegangenen Abschiebung: Nachweis der Befristung der Wirkungen der Abschiebung, zu beantragen bei der zuständigen Ausländerbehörde

15.im Falle von Voraufenthalten im Bundesgebiet: alter Reisepass, Visa, ghanaisches oder sonstiges Emergency Travel Certificate

Die erforderlichen Unterlagen sind alle vollständig bei der persönlichen Vorsprache abzugeben. Vorab übersandte Unterlagen können aus Kapazitätsgründen nicht berücksichtigt werden.

Ausnahmen von den A1 Sprachkenntnissen können hier nachgelesen werden.

Die Bearbeitung von unvollständigen Anträgen ist nicht möglich. Bei Vorlage unvollständiger Anträge kann es zur Ablehnung des Visumantrags kommen.

Folgende Unterlagen müssen vor Visumerteilung vorgelegt werden:

16.Anmeldung zur Eheschließung beim deutschen Standesamt
17.Verpflichtungserklärung gemäß § 66 bis 68 AufenthG des in Deutschland lebenden Partners, bestätigt von der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland, für den Zeitraum zwischen Einreise und Datum der Eheschließung
18.Krankenversicherung, gültig ab Einreise für drei Monate

Die Bearbeitungsdauer beträgt mehrere Monate. Das Visum kann nicht ohne die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde erteilt werden.

Wir bitten aus diesem Grund, von Sachstandsanfragen abzusehen.

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