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Visum für Familiennachzug

Von links nach rechts Mutter, Kind, Vater und ein weiteres Kind

Fröhliche Familie zu Hause, © Colourbox

Artikel

Hier finden Sie Informationen zu Visa zum Familiennachzug für Ehegatten, minderjährige Kinder, Eltern deutscher minderjähriger Kinder und zur Eheschließung.

Allgemeine Hinweise

Die Deutsche Botschaft in Accra ist zuständig für die Bearbeitung von Visumanträgen von Personen, die in Ghana, Liberia und Sierra Leone wohnen. Das Visum berechtigt Sie zur Einreise nach Deutschland. Vor Ort in Deutschland wird Ihnen, wenn alle Voraussetzungen vorliegen, eine Ihrem Aufenthaltszweck entsprechende Aufenthaltserlaubnis erteilt. Es ist nicht möglich, den Aufenthaltstitel direkt in Deutschland zu beantragen.

Terminvergabe

Für die Antragstellung eines Visums zum Zwecke der Familienzusammenführung in Deutschland ist eine persönliche Vorsprache des/der Antragstellers/-in erforderlich. Termine können ausschließlich über das Onlineterminvergabesystem auf der Website der Botschaft gebucht werden.

Aufgrund der hohen Nachfrage nach Terminen im Bereich des Familiennachzugs bestehen oft mehrmonatige Wartezeiten.

Antragsformulare

Bitte bringen Sie das Antragsformular und die beiden Pflichtbelehrungen vollständig ausgefüllt und unterschrieben zu Ihrem Termin in die Visastelle. Ohne vollständig ausgefüllte Formulare wird Ihnen der Zutritt zur Visastelle verwehrt.

Antragsformular

Pflichtbelehrung 1

Pflichtbelehrung 2

Antragsverfahren

Aus organisatorischen Gründen kann es bei der persönlichen Vorsprache zu Wartezeiten kommen. Antragssteller, die zu spät zu Ihrem Termin kommen, können nicht mehr berücksichtigt werden und müssen einen neuen Termin buchen.

Die erforderlichen Unterlagen sind alle vollständig bei der persönlichen Vorsprache abzugeben. Vorab übersandte Unterlagen können aus Kapazitätsgründen nicht berücksichtigt werden. Die Bearbeitung von unvollständigen Anträgen ist nicht möglich. Bei Vorlage unvollständiger Anträge kann kein positiver Bescheid erfolgen.

Die Bearbeitungsdauer beträgt mehrere Monate.

Das Visum kann nicht ohne die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde erteilt werden.

Bitte stellen Sie Fragen zum Stand des Verfahrens frühestens 12 Wochen nach Antragstellung, da die Bearbeitungszeit in der Regel mehr als 3 Monate beträgt.

Hinweis zu ghanaischen Urkunden

Da im Gastland die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden gemäß § 13 Abs. 2 und 4 Konsulargesetz bis auf Weiteres nicht gegeben sind, kann es im Laufe des Visumverfahrens zu einer Urkundenüberprüfung kommen. Nähere Informationen zu dem Thema finden Sie auf der Webseite der Botschaft.

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