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Schengenvisa für Besuchsreisen
Dies bedeutet, dass Sie für einen Kurzaufenthalt bis zu 90 Tage nach Deutschland einreisen möchten, um jemanden, der dort wohnt, zu besuchen.
Folgende Dokumente sind für den Schengen-Visumantrag im Original einzureichen:
1. | ein vollständig ausgefülltes und vom Antragsteller unterschriebenes VIDEX Antragsformulare für Schengen Aufenthalte |
2. | Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 3 Monaten über die Reisedauer hinaus, plus eine Kopie der Datenseite und ggf. anderer Visa |
3. | 1 biometrisches Passfoto des Antragstellers vor weißem Hintergrund |
4. | Geburtsurkunde des Antragstellers basierend auf erster Geburtsregistrierung plus eine Kopie |
5. | frühere Reisepässe, falls vorhanden |
6. | Flugreservierung für Hin- und Rückflug (kein Ticket erforderlich) |
7. | Visumgebühr 90,00 Euro, zahlbar nur in GHS in bar oder per Kreditkarte am Tag der Vorsprache |
8. | Reisekrankenversicherung, die die gesamte Dauer des Aufenthalts abdeckt |
9. | Nachweis über Unterkunft/Hotel |
10. | Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den geplanten Aufenthalt:
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11. | Nachweis der sozialen und wirtschaftlichen Bindung an den Wohnsitzstaat
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Folgende Dokumente sind für Besuchsreisen zusätzlich einzureichen:
12. | unterzeichnetes Einladungsschreiben der einladenden Person zusammen mit einer Passkopie und ggf. Aufenthaltserlaubnis |
13. | Nachweis der familiären Beziehung (z.B. Geburtsurkunde der einladenden Person) |
14. | falls die Einreise zur Teilnahme an einer Beerdigung erfolgen soll: Sterbeurkunde und Beerdigungstermin |
Die erforderlichen Unterlagen sind alle vollständig bei der persönlichen Vorsprache abzugeben. Vorab übersandte Unterlagen können aus Kapazitätsgründen nicht berücksichtigt werden.
Die Bearbeitung von unvollständigen Anträgen ist nicht möglich. Bei Vorlage unvollständiger Anträge kann es zur Ablehnung des Visumantrags kommen.
Hinweis zum Nachweis von finanziellen Mitteln:
Generell müssen alle Kosten der Reise vom Antragsteller selbst getragen werden. Nur ein persönliches und weltweit zugängliches Bankkonto ist als Nachweis der finanziellen Mittel geeignet. Als Nachweis der finanziellen Mittel gelten Kontoauszüge und Gehaltsabrechnungen.
Bitte beachten Sie, dass die Botschaft keine Kontoauszüge von nicht lizenzierten Mikrofinanzinstitutionen oder nicht lizenzierten Banken akzeptiert oder berücksichtigt. Listen von offiziell lizenzierten Finanzinstituten finden Sie in der Regel auf der Homepage der jeweiligen Bank, die für die Lizenzierung zuständig ist (z.B. www.bog.gov.gh). Es wird dringend davon abgeraten, einen Kontoauszug eines Mikrofinanzinstituts oder einer ländlichen Bank für einen Visumantrag zu verwenden.
Hinweis zu Verpflichtungserklärungen:
Wenn die Kosten der Reise nicht vom Antragsteller getragen werden können: Verpflichtungserklärung des Gastgebers/Einladers nach §§ 66 bis 68 Aufenthaltsgesetz im Original, bestätigt von der örtlichen Ausländerbehörde in Deutschland.