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Schengenvisa für Sprachkurse, Praktika und Weiterbildungen
Dies bedeutet, dass Sie für einen Kurzaufenthalt bis zu 90 Tage nach Deutschland einreisen möchten, um an einem Sprachkurs, einer Weiterbildung oder an einem Praktikum teilzunehmen.
Folgende Dokumente sind für den Schengen-Visumantrag im Original einzureichen:
1. | ein vollständig ausgefülltes und vom Antragsteller unterschriebenes VIDEX Antragsformulare für Schengen Aufenthalte |
2. | Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 3 Monaten über die Reisedauer hinaus, plus eine Kopie der Datenseite und ggf. anderer Visa |
3. | 1 biometrisches Passfoto des Antragstellers vor weißem Hintergrund |
4. | Geburtsurkunde des Antragstellers basierend auf erster Geburtsregistrierung plus eine Kopie |
5. | frühere Reisepässe, falls vorhanden |
6. | Flugreservierung für Hin- und Rückflug (kein Ticket erforderlich) |
7. | Visumgebühr 90,00 Euro, zahlbar nur in GHS in bar oder per Kreditkarte am Tag der Vorsprache |
8. | Reisekrankenversicherung, die die gesamte Dauer des Aufenthalts abdeckt |
9. | Nachweis über Unterkunft/Hotel |
10. | Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den geplanten Aufenthalt:
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11. | Nachweis der sozialen und wirtschaftlichen Bindung an den Wohnsitzstaat
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Folgende Dokumente sind für Sprachkurse, Praktika oder Weiterbildungen zusätzlich einzureichen:
12. | Schreiben der Ausbildungsstätte oder verbindliche Anmeldung an der Sprachschule |
13. | Informationen zur Dauer des Kurses sowie ggf. Höhe des Entgelts bei Praktika sowie Arbeitsstunden |
14. | Nachweis über die Zahlung der Kosten für den Sprachkurs, die Weiterbildung |
Die erforderlichen Unterlagen sind alle vollständig bei der persönlichen Vorsprache abzugeben. Vorab übersandte Unterlagen können aus Kapazitätsgründen nicht berücksichtigt werden.
Die Bearbeitung von unvollständigen Anträgen ist nicht möglich. Bei Vorlage unvollständiger Anträge kann es zur Ablehnung des Visumantrags kommen.
Hinweis zum Nachweis von finanziellen Mitteln:
Generell müssen alle Kosten der Reise vom Antragsteller selbst getragen werden. Nur ein persönliches und weltweit zugängliches Bankkonto ist als Nachweis der finanziellen Mittel geeignet. Als Nachweis der finanziellen Mittel gelten Kontoauszüge und Gehaltsabrechnungen.
Bitte beachten Sie, dass die Botschaft keine Kontoauszüge von nicht lizenzierten Mikrofinanzinstitutionen oder nicht lizenzierten Banken akzeptiert oder berücksichtigt. Listen von offiziell lizenzierten Finanzinstituten finden Sie in der Regel auf der Homepage der jeweiligen Bank, die für die Lizenzierung zuständig ist (z.B. www.bog.gov.gh). Es wird dringend davon abgeraten, einen Kontoauszug eines Mikrofinanzinstituts oder einer ländlichen Bank für einen Visumantrag zu verwenden.
Hinweis zu Verpflichtungserklärungen:
Wenn die Kosten der Reise nicht vom Antragsteller getragen werden können: Verpflichtungserklärung des Gastgebers/Einladers nach §§ 66 bis 68 Aufenthaltsgesetz im Original, bestätigt von der örtlichen Ausländerbehörde in Deutschland.