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Visum zur Arbeitsaufnahme von Hochqualifizierten / Blaue Karte EU

Artikel

Die folgenden Dokumente müssen wie unten angegeben eingereicht werden:

1.VIDEX Antragsformular plus Zusatzerklärung und Belehrung

vollständig ausgefüllt in Englisch oder Deutsch, vom Antragsteller selbst unterzeichnet und datiert

2.Visumgebühr75,00 Euro, zahlbar in bar in GHS zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft oder per Kreditkarte
3.1 biometrisches Foto

- nicht älter als sechs Monate

- einheitlicher weißer Hintergrund

- Größe: 3.5x4,5 cm

- nicht auf das Antragsformular geklebt oder geheftet

4.Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

- vollständig ausgefüllt inklusive Unterschrift und Stempel des Arbeitgebers in Deutschland

Die folgenden Unterlagen sind im Original einzureichen. Bitte heften oder tackern Sie die Dokumente NICHT zusammen!

5. Reisepass

- Originalpass + Kopie der Seite mit den persönlichen Daten

- min. 6 Monate gültig und min. zwei freie Seiten
6.Geburtsurkundebasierend auf Erstregistrierung
7.SchulabschlusszeugnisseWAEC-Zertifikate: BECE und WASSCE
8.Tabellarischer Lebenslauf

- Angabe der erworbenen Abschlüsse und Qualifikationen

- abgeschlossene Ausbildung

-Arbeitserfahrung
9.Nachweis über beabsichtigte Beschäftigung in Deutschland

Arbeitsvertrag oder verbindliches Stellenangebot Ihrer Qualifikation entsprechend:

- Vertragszeitraum

- detaillierte Stellenbeschreibung

- Bruttogehalt

- Wochenarbeitszeit

- Anzahl der Urlaubstage pro Jahr

- Arbeitsort/Einsatzstelle

Für die Blaue Karte EU gibt es eine Mindestgehaltsvoraussetzung, die einmal jährlich vom Bundesministerium des Innern festgelegt wird.

Im Jahr 2024 betragen die Mindestbruttojahresgehaltsanforderungen:

• 41.041,80 Euro für Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und Informatiker (sog. MINT-Berufe) und

• 45.300 Euro für alle anderen Berufe.
10.

Qualifikationsnachweise


a) Fachkräfte mit Hochschulabschluss

- deutscher Hochschulabschluss bzw.

- anerkannter ausländischer Hochschulabschluss;

Ob der Abschluss anerkannt wird, muss in der ANABIN-Datenbank überprüft werden http://anabin.kmk.org

Ein Ausdruck der Anerkennungsbestätigung ist dem Antrag beizufügen

Wird der Abschluss nicht als „entspricht“ bewertet bzw. als „gleichwertig“ angesehen und/oder ist die Einrichtung nicht als „H+“ eingestuft, müssen Sie vor der Beantragung eines Visums zunächst eine Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertung.html

b) Fachkräfte mit tertiärem Bildungsabschluss

- Abschluss muss mit einem Hochschulabschluss gleichwertig sein

- mind. 3 Jahre Ausbildungsdauer

- Ausbildungsniveau min. Stufe 6 ISCED 2011

Damit ein tertiärer Bildungsabschluss im Visumverfahren anerkannt wird, muss ein Bescheid der zuständigen Anerkennungsstelle vorliegen.

Weitere Informationen findne Sie hier: www.anerkennung-in-deutschland.de

c) IT-Spezialisten ohne formalen Bildungsabschluss

- Nachweis Berufserfahrung,

> die einem akademischen Niveau entspricht,

> in min. drei der letzten sieben Jahre erworben wurde

> und für die Beschäftigung erforderlich ist

11.Krankenversicherung

- Incoming-Krankenversicherung ab Einreise bis zur Arbeitsaufnahme

- Eine Reiseversicherung ist NICHT ausreichend

12.ggf. Aufenthaltserlaubnis für Ghana- als Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Ghana
- nur für Antragsteller mit einer anderen als ghanaischen, liberianischen oder sierra-leonischen Staatsangehörigkeit
13.ggf. Berufausübungserlaubnis

- Bei reglementierten Berufen, beispielsweise bei Ärzten oder Ingenieuren, eine von der für die Anerkennung der Qualifikationen zuständigen Behörde ausgestellte Berufsausübungserlaubnis bzw. Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis

Weitere Informationen zur Anerkennung:

www.anerkennung-in-deutschland.de

14.ggf. Sprachzertifikat

Falls zutreffend:

- Nachweis über Deutschkenntnisse, sofern diese für den angestrebten Beruf erforderlich sind

15.

ggf. Nachweis einer ausreichenden Altersvorsorge

- ab dem 45. Lebensjahr
- nur wenn das Gehalt nicht mindestens 55 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung beträgt
– 2023: 48.180 Euro brutto/Jahr

Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Behörde in Deutschland beteiligen. Je nach Voraufenthalten kann die Beantwortung einige Zeit dauern. Beantragen Sie das Visum deshalb rechtzeitig. Es wird um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen innerhalb der ersten 4 Wochen ab Antragstellung nicht beantwortet werden können.

Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.

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