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Visum für Forscher und Wissenschaftler

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Alle erforderlichen Unterlagen sind bei der persönlichen Vorsprache mit einem Satz Fotokopien im DIN-A4-Format einschließlich des Antragsformulars einzureichen. Bitte heften oder tackern Sie die Fotokopien nicht zusammen. Originalbescheinigungen/Dokumente müssen gesondert vorgelegt werden. Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie Ihre Originalunterlagen zurück.

Die folgenden Dokumente müssen wie unten angegeben eingereicht werden:

1.VIDEX Antragsformular plus Zusatzerklärung und Belehrung

vollständig ausgefüllt in Englisch oder Deutsch, vom Antragsteller selbst unterzeichnet und datiert

2.Visumgebühr75,00 Euro, zahlbar nur in bar in GHS zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft
3.1 biometrisches Foto

- nicht älter als sechs Monate

- einheitlicher weißer Hintergrund

- Größe: 3.5x4,5 cm

- nicht auf das Antragsformular geklebt oder geheftet

Die folgenden Unterlagen sind im Original sowie als ein Satz Kopien im DIN-A4-Format einzureichen. Bitte heften oder tackern Sie die Dokumente NICHT zusammen!

4. Reisepass

- Originalpass + Kopie der Seite mit den persönlichen Daten

- min. 6 Monate gültig und min. zwei freie Seiten
5.Geburtsurkundebasierend auf Erstregistrierung
6.SchulabschlusszeugnisseWAEC-Zertifikate: BECE und WASSCE
7.Tabellarischer Lebenslauf

- Angabe der erworbenen Abschlüsse und Qualifikationen

- abgeschlossene Ausbildung

-Arbeitserfahrung
8.Aufnahmevereinbarung

ausgefüllt und unterschrieben von der aufnehmenden anerkannten deutschen Forschungseinrichtung

9.

Qualifikationsnachweise


- deutscher Hochschulabschluss bzw.

- anerkannter ausländischer Hochschulabschluss;

mindestens Masterabschluss bzw. Doktorgrad

Ob der Abschluss anerkannt wird, muss in der ANABIN-Datenbank überprüft werden http://anabin.kmk.org

Ein Ausdruck der Anerkennungsbestätigung ist dem Antrag beizufügen

Wird der Abschluss nicht als „entspricht“ bewertet bzw. als „gleichwertig“ angesehen und/oder ist die Einrichtung nicht als „H+“ eingestuft, müssen Sie vor der Beantragung eines Visums zunächst eine Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertung.html

10.Krankenversicherung

- Incoming-Krankenversicherung ab Einreise für die Zeit des Aufenthalts

- Eine Reiseversicherung ist NICHT ausreichend

11.ggf. Aufenthaltserlaubnis für Ghana- als Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Ghana
- nur für Antragsteller mit einer anderen als ghanaischen, liberianischen oder sierra-leonischen Staatsangehörigkeit
12.ggf. Schriftliche Zusage des Forschungsinstituts

- der bei öffentlichen Stellen entstehenden Kosten bis zu sechs Monate nach Ende des Aufnahmevertrages zu decken

- dies ist nicht erforderlich, wenn die Arbeit der Forschungseinrichtung überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird oder ein besonderes öffentliches Interesse besteht

Die Botschaft muss im Visumverfahren ggf. die zuständige Behörde in Deutschland beteiligen. Je nach Voraufenthalten kann die Beantwortung einige Zeit dauern. Beantragen Sie das Visum deshalb rechtzeitig. Es wird um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen innerhalb der ersten 4 Wochen ab Antragstellung nicht beantwortet werden können.

Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.

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