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Visum für Ausbildungszwecke

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Alle erforderlichen Unterlagen sind bei der persönlichen Vorsprache mit einem Satz Fotokopien im DIN-A4-Format einschließlich des Antragsformulars einzureichen. Bitte heften oder tackern Sie die Fotokopien nicht zusammen. Originalbescheinigungen/Dokumente müssen gesondert vorgelegt werden. Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie Ihre Originalunterlagen zurück.

Die folgenden Dokumente müssen wie unten angegeben eingereicht werden:

1.VIDEX Antragsformular plus Zusatzerklärung und Belehrung

vollständig ausgefüllt in Englisch oder Deutsch, vom Antragsteller selbst unterzeichnet und datiert

2.Visumgebühr75,00 Euro, zahlbar in bar in GHS zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft oder per Kreditkarte
3.1 biometrisches Foto

- nicht älter als sechs Monate

- einheitlicher weißer Hintergrund

- Größe: 3.5x4,5 cm

- nicht auf das Antragsformular geklebt oder geheftet

4.Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

- vollständig ausgefüllt inklusive Unterschrift und Stempel des Ausbildungsbetriebes in Deutschland

Die folgenden Unterlagen sind im Original sowie als ein Satz Kopien im DIN-A4-Format einzureichen. Bitte heften oder tackern Sie die Dokumente NICHT zusammen!

5. Reisepass

- Originalpass + Kopie der Seite mit den persönlichen Daten

- min. 6 Monate gültig und min. zwei freie Seiten
6.Geburtsurkundebasierend auf Erstregistrierung
7.SchulabschlusszeugnisseWAEC-Zertifikate: BECE und WASSCE
8.Tabellarischer Lebenslauf

- Angabe der erworbenen Abschlüsse und Qualifikationen

- abgeschlossene Ausbildung

-Arbeitserfahrung
9.Motivationsschreiben

- vom Antragsteller handschriftlich unterzeichnet

- detaillierte Angaben zu den Erwartungen an den geplanten Aufenthalt, erwartete berufliche und persönliche Vorteile sowie Zukunftspläne

10.

Ausbildungsvertrag


Muss folgende Informationen enthalten:

- Vertragszeitraum

- detaillierte Stellenbeschreibung

- Bruttojahresgehalt

- Wochenarbeitszeit

- Urlaubstage pro Jahr

- Arbeitsort/Einsatzstelle

- vom Arbeitgeber und dem Auszubildenden unterzeichnet

11.Detaillierter Ausbildungsplan
12.Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse

- mindestens B1 für eine qualifizierte Berufsausbildung,

ansonsten in der Regel mindestens A2

- oder Nachweis der Anmeldung zu einem vorbereitenden Intensivsprachkurs
13.Nachweis ausreichender finanzieller Mittel

- mindestens 771 Euro netto/927 Euro brutto pro Monat im ersten Jahr.

- Bei der Absolvierung eines unbezahlten ausbildungsvorbereitenden Deutschkurses oder bei einem nicht ausreichenden Azubi-Lohn ist die Deckung des monatlichen Fehlbetrags gesondert nachzuweisen, beispielsweise in Form eines Sperrkontos
14.Krankenversicherung

- Incoming-Krankenversicherung ab Einreise bis zum Beginn der Ausbildung

- Eine Reiseversicherung ist NICHT ausreichend

15.ggf. Aufenthaltserlaubnis für Ghana- als Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Ghana
- nur für Antragsteller mit einer anderen als ghanaischen, liberianischen oder sierra-leonischen Staatsangehörigkeit
16.ggf. Nachweise über frühere oder aktuelle Studienleistungen

z.B. Higher National Diploma/ Universitätsabschluss mit Notenübersicht, Berufsausbildung

17.ggf. Nachweis über Berufserfahrung

z.B.

- Arbeitsvertrag

- Bestätigung des Arbeitgebers

- Gehaltsabrechnungen

Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Behörde in Deutschland beteiligen. Je nach Voraufenthalten kann die Beantwortung einige Zeit dauern. Beantragen Sie das Visum deshalb rechtzeitig. Es wird um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen innerhalb der ersten 4 Wochen ab Antragstellung nicht beantwortet werden können.

Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.

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