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Visum für Freiwilligendienste

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Alle erforderlichen Unterlagen sind bei der persönlichen Vorsprache mit einem Satz Fotokopien im DIN-A4-Format einschließlich des Antragsformulars einzureichen. Bitte heften oder tackern Sie die Fotokopien nicht zusammen. Originalbescheinigungen/Dokumente müssen gesondert vorgelegt werden. Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie Ihre Originalunterlagen zurück.

Die folgenden Dokumente müssen wie unten angegeben eingereicht werden:

1.VIDEX Antragsformular plus Zusatzerklärung und Belehrung

vollständig ausgefüllt in Englisch oder Deutsch, vom Antragsteller selbst unterzeichnet und datiert

2.Visumgebühr75,00 Euro, zahlbar nur in bar in GHS zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft
3. 1 biometrisches Foto

- nicht älter als sechs Monate

- einheitlicher weißer Hintergrund

- Größe: 3.5x4,5 cm

- nicht auf das Antragsformular geklebt oder geheftet

Die folgenden Unterlagen sind im Original sowie als ein Satz Kopien im DIN-A4-Format einzureichen. Bitte heften oder tackern Sie die Dokumente NICHT zusammen!

4. Reisepass

- Originalpass + Kopie der Seite mit den persönlichen Daten

- min. 6 Monate gültig und min. zwei freie Seiten
5.Geburtsurkundebasierend auf Erstregistrierung
6.SchulabschlusszeugnisseWAEC-Zertifikate: BECE und WASSCE
7.Tabellarischer Lebenslauf

- Angabe der erworbenen Abschlüsse und Qualifikationen

- abgeschlossene Ausbildung

-Arbeitserfahrung
8.Motivationsschreiben

- vom Antragsteller handschriftlich unterzeichnet

- detaillierte Angaben zu den Erwartungen an den geplanten Aufenthalt, erwartete berufliche und persönliche Vorteile sowie Zukunftspläne

9.

Vertrag/Vereinbarung zum Freiwilligendienst in Deutschland


a) Bundesfreiwilligendienst (BFD):

Der Vertrag muss von Ihnen, dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie der Einsatzstelle, der Zentralstelle (Unterschrift der Zentralstelle entfällt bei weltwärts Süd-Nord) und ggf. dem Träger unterzeichnet werden.

b) Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)/Freiwilliges Ökologisches Jahr (BJ):

Der Vertrag muss von Ihnen und der jeweiligen Einrichtung sowie ggf. der Vermittlungsstelle unterzeichnet werden.

c) Europäischer Freiwilligendienst (EFD):

- Ihr Vertrag muss von der Nationalen Agentur für Erasmus+ Jugend in Aktion und der koordinierenden Organisation unterzeichnet werden.

- die Freiwilligenvereinbarung, in der die Aufgaben und geplanten Teilnehmerleistungen beschrieben werden, muss von der koordinierenden Organisation und dem Freiwilligen unterzeichnet werden.

10.Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (nur für BFD/FSJ/FÖJ)

- auf A1-Niveau

- in Form eines anerkannten Sprachdiploms (z. B. des Goethe-Instituts; weitere Informationen unter: www.goethe.de)

- oder Bestätigung durch die Einsatzstelle,

dass Grundkenntnisse der deutschen Sprache bei der Einreise nicht erforderlich sind bzw. in Deutschland erworben werden

11.Nachweis ausreichender finanzieller Mittel

In der Regel übernimmt der Träger die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Sollten der Vertrag oder eine sonstige Bestätigung der jeweiligen Abteilung keine Angaben zu Ihrer Unterkunft und Verpflegung enthalten, legen Sie bitte zusätzlich einen Nachweis vor, dass Sie für Ihren Lebensunterhalt sorgen können, z. B. über ein Sperrkonto.

12.Krankenversicherung

- Incoming-Krankenversicherung ab Einreise für ein Jahr

- Eine Reiseversicherung ist NICHT ausreichend

13.ggf. Aufenthaltserlaubnis für Ghana- als Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Ghana
- nur für Antragsteller mit einer anderen als ghanaischen, liberianischen oder sierra-leonischen Staatsangehörigkeit
14.ggf. Nachweise über frühere oder aktuelle Studienleistungen

z.B. Higher National Diploma/ Universitätsabschluss mit Notenübersicht, Berufsausbildung

15.ggf. Nachweis über Berufserfahrung

z.B.

- Arbeitsvertrag

- Bestätigung des Arbeitgebers

- Gehaltsabrechnungen

Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Behörde in Deutschland beteiligen. Je nach Voraufenthalten kann die Beantwortung einige Zeit dauern. Beantragen Sie das Visum deshalb rechtzeitig. Es wird um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen innerhalb der ersten 4 Wochen ab Antragstellung nicht beantwortet werden können.

Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.

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