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Visum für Au-Pair

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Alle erforderlichen Unterlagen sind bei der persönlichen Vorsprache mit einem Satz Fotokopien im DIN-A4-Format einschließlich des Antragsformulars einzureichen. Bitte heften oder tackern Sie die Fotokopien nicht zusammen. Originalbescheinigungen/Dokumente müssen gesondert vorgelegt werden. Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie Ihre Originalunterlagen zurück.

Die folgenden Dokumente müssen wie unten angegeben eingereicht werden:

1.VIDEX Antragsformular plus Zusatzerklärung und Belehrung

vollständig ausgefüllt in Englisch oder Deutsch, vom Antragsteller selbst unterzeichnet und datiert

2.Visumgebühr75,00 Euro, zahlbar nur in bar in GHS zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft
3.1 biometrisches Foto

- nicht älter als sechs Monate

- einheitlicher weißer Hintergrund

- Größe: 3.5x4,5 cm

- nicht auf das Antragsformular geklebt oder geheftet

Die folgenden Unterlagen sind im Original sowie als ein Satz Kopien im DIN-A4-Format einzureichen. Bitte heften oder tackern Sie die Dokumente NICHT zusammen!

4. Reisepass

- Originalpass + Kopie der Seite mit den persönlichen Daten

- min. 6 Monate gültig und min. zwei freie Seiten
5.Geburtsurkundebasierend auf Erstregistrierung
6.SchulabschlusszeugnisseWAEC-Zertifikate: BECE und WASSCE
7.Tabellarischer Lebenslauf

- Angabe der erworbenen Abschlüsse und Qualifikationen

- abgeschlossene Ausbildung

-Arbeitserfahrung
8.Motivationsschreiben

- vom Antragsteller handschriftlich unterzeichnet

- detaillierte Angaben zu den Erwartungen an den geplanten Aufenthalt, erwartete berufliche und persönliche Vorteile sowie Zukunftspläne

9.

Au Pair-Vertrag


- auf der Grundlage des von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Mustervertrags

- vom Antragsteller und der Gastfamilie unterzeichnet

- Ein Ausdruck wird akzeptiert, wenn die Au-Pair-Stelle über eine Agentur mit dem RAL- Gütezeichen angeboten wurde

10.Fragebogen der Gastfamilie

- herausgegeben von der Bundesagentur für Arbeit

- von der Gastfamilie unterschrieben
11.Einladung der Gastfamilie- individuell formulierte Einladung, wo auf die Tätigkeiten und Erwartungen an das Au-Pair eingegangen wird
12.Kopien der Passdatenseiten der Gastfamilie - Kopien der Pässe oder Personalausweise beider Gastelternteile
13.Meldebescheinigung der Gastfamilie- nicht älter als 3 Monate
- alle Familienmitglieder müssen angegeben sein
14.Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse

- auf A1-Niveau

- in Form eines anerkannten Sprachdiploms (z. B. des Goethe-Instituts; weitere Informationen unter: www.goethe.de)

15.Krankenversicherung

- Incoming-Krankenversicherung ab Einreise für ein Jahr (wird von der Gastfamilie abgeschlossen)

- Eine Reiseversicherung ist NICHT ausreichend

16.ggf. Aufenthaltserlaubnis für Ghana- als Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Ghana
- nur für Antragsteller mit einer anderen als ghanaischen, liberianischen oder sierra-leonischen Staatsangehörigkeit
17.ggf. Nachweise über frühere oder aktuelle Studienleistungen

z.B. Higher National Diploma/ Universitätsabschluss mit Notenübersicht, Berufsausbildung

18.ggf. Nachweis über Berufserfahrung

z.B.

- Arbeitsvertrag

- Bestätigung des Arbeitgebers

- Gehaltsabrechnungen

Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Behörde in Deutschland beteiligen. Je nach Voraufenthalten kann die Beantwortung einige Zeit dauern. Beantragen Sie das Visum deshalb rechtzeitig. Es wird um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen innerhalb der ersten 4 Wochen ab Antragstellung nicht beantwortet werden können.

Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.

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