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Beantragung eines Visums zum Studium und Sprachkurs

DAAD-Stipendiatentreffen

Rund 450 Studierende aus fast einhundert Ländern nehmen am 27.03.2015 an der Friedrich-Schiller-Universität Jena beim Stipendiaten-Treffen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) teil. Solche Treffen gibt es fünfmal jährlich in unterschiedlichen Städten, um neue Stipendiaten zu begrüßen und miteinander in Kontakt zu bringen. Sie studieren oder promovieren mindestens ein Jahr lang an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung in Deutschland. Die Universität Jena ist im Jahr 2013 mit fast drei Millionen Euro vom DAAD gefördert worden. Damit konnte zum Beispiel 127 Deutschen ein Studienaufenthalt in einem anderen Land und 146 internationalen Gästen der Aufenthalt in Jena ermöglicht werden. Foto: Jan-Peter Kasper/FSU | Verwendung weltweit, © dpa-Zentralbild

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Hier finden Sie Informationen zur Beantragung eines Visums zur Aufnahme eines Studium oder zur Teilnahme an einem Sprachkurs ab 3 Monaten Aufenthalt in Deutschland

Allgemeine Informationen

Als ghanaischer, sierra-leonischer oder liberianischer Staatsangehöriger benötigen Sie grundsätzlich ein Visum, um in Deutschland studieren zu dürfen. Das Visum berechtigt zur Einreise nach Deutschland und wird bei Vorliegen aller Voraussetzungen in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt, die dem Zweck Ihres Aufenthalts in Deutschland entspricht.

Wenn Sie grundlegende allgemeine Informationen oder ausführliche Beratung zu den Arten von Langzeitvisa für Deutschland und den damit verbundenen Prozessen benötigen, empfehlen wir Ihnen, zunächst unseren VISA NAVIGATOR zu verwenden.

Hier finden Sie die Merkblätter zu folgenden Aufenthaltszwecken:

• Visum für einen Sprachkurs

• Visum für ein Universitätsstudium

Ausländische Studierende, die an einer deutschen Universität (ggf. mit einem studienvorbereitenden Sprachkurs) oder einem Studienkolleg aufgenommen wurden, können ein Visum für ein Studium in Deutschland beantragen. Wir empfehlen Ihnen, sich so früh wie möglich um eine Zulassung bzw. die Annahme an der Universität zu kümmern.

Terminvereinbarung

Alle Antragsteller müssen ihren Antrag persönlich bei der Deutschen Botschaft stellen. Termine können ausschließlich über das Online-Terminsystem der Botschaft gebucht werden.

Antragstellern wird empfohlen, ihre Visumanträge rechtzeitig vor dem geplanten Reisedatum einzureichen, um ausreichend Zeit für die Bearbeitung zu haben, bevor das Studium oder der Sprachkurs in Deutschland beginnt.

Antragsformulare

Bitte bringen Sie das Antragsformular und die Zusatzerklärung vollständig ausgefüllt zu Ihrem Termin in der Visastelle mit.

Antragsformular

zusätzliche Erklärung

Antragsverfahren

Die Botschaft kann nur vollständige Anträge bearbeiten. Personen, die bei der Beantragung in der Visastelle nicht alle in unseren Merkblättern aufgeführten Unterlagen vorlegen können, wird empfohlen, von der Einreichung eines Visumantrags abzusehen und sich nach Vollständigkeit der Unterlagen erneut einen Termin zu buchen.

Zeugnisse, Diplome etc. müssen im Original vorgelegt werden. Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie Ihre Originalunterlagen zurück.

Bitte wenden Sie sich während der normalen Bearbeitungszeit nicht an die Auslandsvertretung, um den Status Ihres Antrags zu überprüfen. Solche Anfragen sind für die Visaabteilung äußerst zeitaufwändig und können daher nicht beantwortet werden.

Wenn das Visum erteilt wird, ist es Ihre Pflicht, die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dem Visumetikett aufgedruckten Informationen zu überprüfen und etwaige Fehler unverzüglich der Botschaft zu melden. Die Botschaft haftet nicht für finanzielle Schäden, die aufgrund von nicht rechtzeitig gemeldeten Korrekturen entstanden sind.

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