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Visum für die Aufnahme eines Studiums in Deutschland

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Alle erforderlichen Unterlagen sind bei der persönlichen Vorsprache mit einem Satz Fotokopien im DIN-A4-Format einschließlich des Antragsformulars einzureichen. Bitte heften oder tackern Sie die Fotokopien nicht zusammen. Originalbescheinigungen/Dokumente müssen gesondert vorgelegt werden. Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie Ihre Originalunterlagen zurück.

Die folgenden Dokumente müssen wie unten angegeben eingereicht werden:

1.VIDEX Antragsformular plus Zusatzerklärung

vollständig ausgefüllt in Englisch oder Deutsch, vom Antragsteller selbst unterzeichnet und datiert

2.Visumgebühr75,00 Euro, zahlbar in bar in GHS zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft oder per Kreditkarte
3.1 biometrisches Foto

- nicht älter als sechs Monate

- einheitlicher weißer Hintergrund

- Größe: 3.5x4,5 cm

- nicht auf das Antragsformular geklebt oder geheftet

Die folgenden Unterlagen sind im Original sowie als ein Satz Kopien im DIN-A4-Format einzureichen. Bitte heften oder tackern Sie die Dokumente NICHT zusammen!

4. Reisepass

- Originalpass + Kopie der Seite mit den persönlichen Daten

- min. 6 Monate gültig und min. zwei freie Seiten
5.Geburtsurkundebasierend auf Erstregistrierung
6.SchulabschlusszeugnisseWAEC-Zertifikate: BECE und WASSCE
7.Tabellarischer Lebenslauf

- Angabe der erworbenen Abschlüsse und Qualifikationen

- abgeschlossene Ausbildung

-Arbeitserfahrung
8.Motivationsschreiben

- vom Antragsteller handschriftlich unterzeichnet

- detaillierte Angaben zu den Erwartungen an den geplanten Aufenthalt, erwartete berufliche und persönliche Vorteile sowie Zukunftspläne

9.

Zulassungsbescheid


einer deutschen Hochschule mit Angabe der Unterrichtssprache und Semesterbeginn

10.Nachweis über Sprachkenntnisse der Unterrichtssprache

- soweit nicht von der Hochschule im Zulassungsbescheid bestätigt

- ohne vorbereitenden Sprachkurs in der Regel mindestens B2 in der Unterrichtssprache

11.Nachweis ausreichender finanzieller Mittel

a) Sperrkonto

Mit einem Betrag von mindestens 11.904,00 Euro pro Jahr (992,00 Euro pro Monat)

b) Verpflichtungserklärung

Verpflichtungserklärung gem. §§ 66 bis 68 AufenthG für die gesamte Aufenthaltsdauer, unterzeichnet von einer in Deutschland lebenden Person bei der örtlich zuständigen Stelle in Deutschland.

12.Krankenversicherung

- Incoming-Krankenversicherung ab Einreise bis Immatrikulation

und

- Nachweis nationale/gesetzliche Krankenversicherung über Versicherungsbeginn ab Immatrikulation

- Eine Reiseversicherung ist NICHT ausreichend

13.ggf. Aufenthaltserlaubnis für Ghana- als Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Ghana
- nur für Antragsteller mit einer anderen als ghanaischen, liberianischen oder sierra-leonischen Staatsangehörigkeit
14.ggf. Nachweise über frühere oder aktuelle Studienleistungen

z.B. Higher National Diploma/ Universitätsabschluss mit Notenübersicht, Berufsausbildung

15.ggf. Nachweis über Berufserfahrung

z.B.

- Arbeitsvertrag

- Bestätigung des Arbeitgebers

- Gehaltsabrechnungen

Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Behörde in Deutschland beteiligen. Je nach Voraufenthalten kann die Beantwortung einige Zeit dauern. Beantragen Sie das Visum deshalb rechtzeitig. Es wird um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen innerhalb der ersten 8 Wochen ab Antragstellung nicht beantwortet werden können.

Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.

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