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Visum für Chancenkarte
Alle erforderlichen Unterlagen sind bei der persönlichen Vorsprache einzureichen. Bitte heften oder tackern Sie die Fotokopien nicht zusammen. Originalbescheinigungen/Dokumente müssen gesondert vorgelegt werden. Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie Ihre Originalunterlagen zurück.
Weitere Informationen zum Thema Chancenkarte finden Sie unter:
https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/chancenkarte-jobsuche
Die folgenden Dokumente müssen wie unten angegeben eingereicht werden:
1. | VIDEX Antragsformular plus Zusatzerklärung | vollständig ausgefüllt in Englisch oder Deutsch, vom Antragsteller selbst unterzeichnet und datiert |
2. | Visumgebühr | 75,00 Euro, zahlbar in bar in GHS zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft oder per Kreditkarte |
3. | 1 biometrisches Foto | - nicht älter als sechs Monate - einheitlicher weißer Hintergrund - Größe: 3.5x4,5 cm - nicht auf das Antragsformular geklebt oder geheftet |
Die folgenden Unterlagen sind im Original sowie als ein Satz Kopien im DIN-A4-Format einzureichen. Bitte heften oder tackern Sie die Dokumente NICHT zusammen!
4. | Reisepass | - Originalpass + Kopie der Seite mit den persönlichen Daten - min. 6 Monate gültig und min. zwei freie Seiten |
5. | Geburtsurkunde | basierend auf Erstregistrierung |
6. | Schulabschlusszeugnisse | WAEC-Zertifikate: BECE und WASSCE |
7. | Ggf. Nachweise über frühere oder aktuelle Studienleistungen | z.B. Higher National Diploma/Universitätsabschluss mit Notenübersicht, Berufsausbildung |
8. | Ggf. Nachweis über Berufserfahrung | z.B. - Arbeitsvertrag - Bestätigung des Arbeitgebers - Gehaltsabrechnungen |
9. | Tabellarischer Lebenslauf | - Angabe der erworbenen Abschlüsse und Qualifikationen - abgeschlossene Ausbildung -Arbeitserfahrung |
10. | Motivationsschreiben | - vom Antragsteller handschriftlich unterzeichnet - detaillierte Angaben zu den Erwartungen an den geplanten Aufenthalt, erwartete berufliche und persönliche Vorteile sowie Zukunftspläne -vom Antragsteller handschriftlich unterschrieben |
11. | Nachweis ausreichender finanzieller Mittel | a) Sperrkonto Mit einem Betrag von mindestens 934,00 Euro pro Monat. Sie haben die freie Wahl des Anbieters. Informationen zu Anbietern, die diesen Service weltweit anbieten, finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes. Eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig, BEVOR Sie ein Visum beantragen. Bei der Beantragung eines Visums wird ausschließlich die offizielle Bestätigung der Kontoeröffnung mit Angabe des eingezahlten Betrags und des pro Monat verfügbaren Betrags akzeptiert. Eine Bestätigung, die diese Angaben nicht enthält, ist nicht ausreichend. Ein Nachweis der Einzahlung oder Überweisung ohne die oben genannte Bestätigung der Bank ist nicht ausreichend. b) Verpflichtungserklärung Verpflichtungserklärung gem. §§ 66 bis 68 AufenthG für die gesamte Aufenthaltsdauer, unterzeichnet von einer in Deutschland lebenden Person bei der örtlich zuständigen Stelle in Deutschland. Die formelle Verpflichtung kann nur mit dem Vermerk „Die finanzielle Leistungsfähigkeit des/der Verpflichtungserklärenden wurde nachgewiesen“ als ausreichender Finanzierungsnachweis anerkannt werden. (Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Sponsors wurde überprüft). c) Nebenbeschäftigung Der Nachweis darüber kann beispielsweise mithilfe eines Arbeitsvertrags für eine Nebenbeschäftigung in Deutschland (bis zu 20 Stunden pro Woche) erfolgen. |
12. | Qualifikationsnachweis | Um eine Chancenkarte zu erhalten, müssen Sie die (A) Grundvoraussetzungen erfüllen UND ENTWEDER eine (B) Fachkraft sein, ODER nach dem (C) Punktevergabesystem mindestens sechs Punkte erzielen UND Sprachkenntnisse nachweisen. (A) Grundvoraussetzungen: I) eine mindestens zweijährige Berufsausbildung die von dem Staat in dem sie erworben wurde anerkannt ist, oder ein Hochschulabschluss der in dem Staat in dem er erworben wurde anerkannt ist. Die Feststellung muss durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) erfolgen und direkt hier beantragt werden: https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen.html II) Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts (siehe Punkt 11). (B) Fachkraft im Sinne des Aufenthaltsgesetztes ist wer eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung oder Hochschulabschluss hat. Die Feststellung über die Anerkennung muss durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) erfolgen und direkt hier beantragt werden: https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen.html (C) 6 Punkte nach dem Punktesystem UND Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse auf dem Level A1 ODER Englischkenntnisse auf dem Level B2 in Form eines gemäß der Association of Language Testers in Europe (ALTE) anerkannten Sprachzertifikats oder TOEFL Übersicht Punktesystem: 4 Punkte - deutsche Teilanerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses oder - deutsche Erlaubnis, einen reglementierten Beruf auszuüben (z.B. Erzieher, Krankenpfleger oder Ingenieure) 3 Punkte - 5 Jahre Berufserfahrung (in den letzten 7 Jahren) im gelernten Beruf sowie einer vorausgehenden zweijährigen Berufsausbildung nach den Regeln des Herkunftslandes oder - Gute Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 2 Punkte - Zweijährige Berufserfahrung mit vorausgehender Berufsausbildung (in den letzten fünf Jahren) oder - Nicht älter als 35 Jahre oder - Gute Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 1 Punkt - Nicht älter als 40 Jahre oder - Vorausgegangenen Aufenthalt in Deutschland (mindestens sechs Monate). Diesen müssen Sie anhand von Dokumenten nachweisen. Touristische Voraufenthalte zählen nicht dazu. oder - Sehr gute Englischkenntnisse C1 oder - Hinreichende Deutschkenntnisse A2 oder - Ausbildung im Engpassberuf oder - eine Ausbildung in Engpassberufen oder - Sie stellen gemeinsam mit Ihrem Ehepartner / Ihrer Ehepartnerin einen Antrag auf die Chancenkarte |
13. | Nachweis einer kürzlich erfolgten Arbeits-/Ausbildungsplatzsuche in Deutschland | z.B. Email-Korrespondenz zu Bewerbungen, Stellenangeboten, Agenturanfragen etc. |
14. | Krankenversicherung | - Incoming-Krankenversicherung und - Nachweis einer öffentlichen/privaten Versicherung, die den Antragsteller als Expat in Deutschland abdeckt - Eine Reiseversicherung ist NICHT ausreichend Wenn Sie als Arbeitnehmer der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen, müssen Sie bedenken, dass diese Versicherung erst mit der Wohnsitznahme in Deutschland und der Aufnahme einer Beschäftigung beginnen kann. Daher muss ein Krankenversicherungsschutz für die Zeit vor Beginn der Beschäftigung und vor der Berechtigung zur gesetzlichen Krankenversicherung nachgewiesen werden. |
15. | ggf. Aufenthaltserlaubnis für Ghana | - als Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Ghana - nur für Antragsteller mit einer anderen als ghanaischen, liberianischen oder sierra-leonischen Staatsangehörigkeit |
Die Botschaft muss im Visumverfahren ggf. die zuständige Behörde in Deutschland beteiligen. Je nach Voraufenthalten kann die Beantwortung einige Zeit dauern. Beantragen Sie das Visum deshalb rechtzeitig. Es wird um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen innerhalb der ersten 4 Wochen ab Antragstellung nicht beantwortet werden können.
Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.