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Nachzug zum deutschen Kind
Dies bedeutet, dass Sie Mutter oder Vater eines deutschen Kindes sind und zu diesem bzw. mit diesem Kind nach Deutschland ziehen wollen.
Die folgenden Unterlagen sind für die Antragstellung im Auslandsportal erforderlich und dort hochzuladen:
| Reisepass | - Passseite mit den persönlichen Daten - Pass muss min. 6 Monate gültig sein und min. zwei freie Seiten haben |
| Geburtsurkunde | basierend auf Erstregistrierung |
| Schulabschlusszeugnisse | WAEC-Zertifikate: BECE und WASSCE |
| Pass Kind | Passkopie des deutschen Kindes |
| Geburtsurkunde Kind | Geburtsurkunde des deutschen Kindes |
| Aufenthaltstitel anderer Elternteil | Kopie des Aufenthaltstitels des in Deutschland lebenden anderen Elternteils |
| Meldebescheinigung Elternteil | aktuelle Meldebescheinigung des deutschen Kindes und des in Deutschland lebenden Elternteils (nicht älter als 6 Monate) |
| ggf. Heiratsurkunde | Heiratsurkunde und Aufgebot („Registrar`s Certificate) der Eltern wenn diese verheiratet sind |
| ggf. Vaterschaftsanerkennung | Vaterschaftsanerkennung zum deutschen Kind, wenn Eltern nicht miteinander verheiratet sind |
| ggf. Sorgerechtserklärung | Sorgerechtserklärung für das deutsche Kind, wenn Eltern nicht miteinander verheiratet sind und das Kind bereits in Deutschland lebt |
| ggf. Scheidungsurteil(e) | Scheidungsurteil(e) mit Rechtskraftvermerk, wenn Eltern vorher verheiratet waren und geschieden sind |
| ggf. Nachweis der Befristung der Wirkung der Abschiebung | im Falle einer vorausgegangenen Abschiebung: Nachweis der Befristung der Wirkungen der Abschiebung, zu beantragen bei der zuständigen Ausländerbehörde |
| ggf. alter Reisepass mit Visa | im Falle von Voraufenthalten im Bundesgebiet: alter Reisepass, Visa, ghanaisches oder sonstiges Emergency Travel Certificate |
| ggf. Aufenthaltserlaubnis für Ghana | - nur für Antragstellende mit einer anderen als ghanaischen, liberianischen oder sierra-leonischen Staatsangehörigkeit - bitte laden Sie Ihren Aufenthaltstitel und zusätzliche Unterlagen wie z.B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Stromrechnungen o.ä. hoch - wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Ghana haben laden Sie bitte zusätzlich Ihre Non-Citizen Ghana Card hoch |
Füllen Sie Ihr Antragsformular online aus und laden Sie Ihre Unterlagen hoch. Ihre Angaben und Unterlagen werden anschließend auf Vollständigkeit geprüft. Aufgrund der hohen Nachfrage können Ihre Unterlagen nicht direkt geprüft werden, bitte rechnen Sie mit einer Wartezeit von 12-16 Monaten. Sobald Ihre Unterlagen geprüft wurden, erhalten Sie eine Rückmeldung über das Auslandsportal.
Nach abgeschlossener Vorprüfung Ihrer Unterlagen im Auslandsportal erhalten Sie einen Link zur Buchung des Termins in der Auslandsvertretung. Bei diesem Termin werden Ihre Identität und Ihre Original-Unterlagen geprüft, ein kurzes Interview durchgeführt, Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) erfasst und ggf. die Gebühr bezahlt. Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie Ihre Originalunterlagen zurück.
Bitte bringen Sie zum Visumtermin die folgenden Unterlagen mit:
| Reisepass | - Originalpass - min. 6 Monate gültig und min. zwei freie Seiten |
| biometrisches Foto | - nicht älter als sechs Monate - einheitlicher weißer Hintergrund - Größe: 3.5x4,5 cm |
| Original Dokumente | Sie werden im Auslandsportal informiert, welche Dokumente Sie zum Termin vorlegen müssen. |
Die Bearbeitung ab persönlicher Vorsprache beträgt je nach Einzelfall und den gegebenenfalls zu beteiligenden innerdeutschen Behörden mehrere Monate. Die Botschaft muss im Visumverfahren zum Nachzug zum deutschen Kind grundsätzlich die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligen. Beantragen Sie das Visum deshalb rechtzeitig.
Bitte stellen Sie Fragen zum Stand des Verfahrens frühestens 12 Wochen nach Antragstellung, da die Bearbeitungszeit in der Regel mehr als 3 Monate beträgt.
Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.