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Ehegattennachzug
Dies bedeutet, dass Sie mit einer in Deutschland lebenden Person verheiratet sind und zu dieser Person ziehen möchten.
Die folgenden Unterlagen sind für die Antragstellung im Auslandsportal erforderlich und dort hochzuladen:
| Reisepass | - Originalpass + Kopie der Seite mit den persönlichen Daten - min. 6 Monate gültig und min. zwei freie Seiten |
| Geburtsurkunde | basierend auf Erstregistrierung |
| Schulabschlusszeugnisse | WAEC-Zertifikate: BECE und WASSCE |
| Pass Ehepartner | Passkopie des in Deutschland lebenden Ehepartners |
| Aufenthaltstitel Ehepartner | Kopie des deutschen Aufenthaltstitels des Ehepartners |
| Heiratsurkunde | Heiratsurkunde und Aufgebot („Registrar`s Certificate“) |
| Meldebescheinigung Ehepartner | aktuelle Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Ehepartners (nicht älter als 6 Monate) |
| Nachweis Deutschkenntnisse | Nachweis einfacher Deutschkenntnisse durch Vorlage eines möglichst aktuellen A1 Sprachzertifikats. Ausnahmen von den A1 Sprachkenntnissen können hier nachgelesen werden. |
| ggf. Scheidungsunterlagen | deutsche und ghanaische Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk, falls vorher verheiratet und geschieden |
| ggf. Nachweis der Befristung der Wirkung der Abschiebung | im Falle einer vorausgegangenen Abschiebung: Nachweis der Befristung der Wirkungen der Abschiebung, zu beantragen bei der zuständigen Ausländerbehörde |
| ggf. alter Reisepass mit Visa | im Falle von Voraufenthalten im Bundesgebiet: alter Reisepass, Visa, ghanaisches oder sonstiges Emergency Travel Certificate |
| ggf. Aufenthaltserlaubnis für Ghana | - nur für Antragsteller mit einer anderen als ghanaischen, liberianischen oder sierra-leonischen Staatsangehörigkeit - bitte laden Sie Ihren Aufenthaltstitel und zusätzliche Unterlagen wie z.B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Stromrechnungen o.ä. hoch - wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Ghana haben laden Sie bitte zusätzlich Ihre Non-Citizen Ghana Card hoch |
Füllen Sie Ihr Antragsformular online aus und laden Sie Ihre Unterlagen hoch. Ihre Angaben und Unterlagen werden anschließend auf Vollständigkeit geprüft. Aufgrund der hohen Nachfrage können Ihre Unterlagen nicht direkt geprüft werden, bitte rechnen Sie mit einer Wartezeit von 12-16 Monaten. Sobald Ihre Unterlagen geprüft wurden, erhalten Sie eine Rückmeldung über das Auslandsportal.
Nach abgeschlossener Vorprüfung Ihrer Unterlagen im Auslandsportal erhalten Sie einen Link zur Buchung des Termins in der Auslandsvertretung. Bei diesem Termin werden Ihre Identität und Ihre Original-Unterlagen geprüft, ein kurzes Interview durchgeführt, Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) erfasst und ggf. die Gebühr bezahlt. Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie Ihre Originalunterlagen zurück.
Bitte bringen Sie zum Visumtermin die folgenden Unterlagen mit:
| Reisepass | - Originalpass + Kopie der Seite mit den persönlichen Daten - min. 6 Monate gültig und min. zwei freie Seiten |
| Visumgebühr | 75,00 Euro, zahlbar in bar in GHS zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft oder per Kreditkarte; bei Nachzug zum Deutschen oder EU-Bürger ist das Verfahren gebührenfrei |
| biometrisches Foto | - nicht älter als sechs Monate - einheitlicher weißer Hintergrund - Größe: 3.5x4,5 cm - nicht auf das Antragsformular geklebt oder geheftet |
| Original Dokumente | Sie werden im Auslandsportal informiert, welche Dokumente Sie zum Termin vorlegen müssen. |
Die Bearbeitung ab persönlicher Vorsprache beträgt je nach Einzelfall und den gegebenenfalls zu beteiligenden innerdeutschen Behörden mehrere Monate. Die Botschaft muss im Visumverfahren zum Ehegattennachzug grundsätzlich die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligen. Beantragen Sie das Visum deshalb rechtzeitig.
Bitte stellen Sie Fragen zum Stand des Verfahrens frühestens 12 Wochen nach Antragstellung, da die Bearbeitungszeit in der Regel mehr als 3 Monate beträgt.
Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.