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Ehegattennachzug

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Dies bedeutet, dass Sie mit einer in Deutschland lebenden Person verheiratet sind und zu dieser Person ziehen möchten.

Folgende Dokumente sind wie beschrieben einzureichen:

ein vollständig ausgefülltes und vom Antragsteller unterschriebenes VIDEX Antragsformular für nationale Aufenthalte
Original-Reisepass plus eine einfache Kopie
1 biometrisches Passfoto des Antragstellers vor weißem Hintergrund
Geburtsurkunde des Antragstellers basierend auf erster Geburtsregistrierung plus eine einfache Kopie
Passbild des Ehepartners
alle Schulzeugnisse des West African Examinations Council (Zeugnisse von BECE/WASSCE mit Geburtsdatum!)
Visumgebühr 75,00 Euro, zahlbar in GHS am Tag der Vorsprache oder per Kreditkarte
Bei Nachzug zum Deutschen oder EU-Bürger ist das Verfahren gebührenfrei

Folgende Dokumente sind im Original mit je einer Kopie einzureichen

Passkopie des in Deutschland lebenden Ehepartners
Kopie des Aufenthaltstitels des Ehepartners, der in Deutschland lebt
Heiratsurkunde und Aufgebot („Registrar's Certificate“)
aktuelle Meldebescheinigung in Deutschland lebenden Ehepartners (nicht älter als 6 Monate)
Nachweis einfacher Deutschkenntnisse durch Vorlage eines A1 Sprachzertifikats, bei dem das Prüfungsdatum nicht länger als ein Jahr zurückliegt
deutsche und ghanaische Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk, falls vorher verheiratet und geschieden
im Falle einer vorausgegangenen Abschiebung: Nachweis der Befristung der Wirkungen der Abschiebung, zu beantragen bei der zuständigen Ausländerbehörde
im Falle von Voraufenthalten im Bundesgebiet: alter Reisepass, Visa, ghanaisches oder sonstiges Emergency Travel Certificate

Die erforderlichen Unterlagen sind alle vollständig bei der persönlichen Vorsprache abzugeben. Vorab übersandte Unterlagen können aus Kapazitätsgründen nicht berücksichtigt werden.

Die Bearbeitung von unvollständigen Anträgen ist nicht möglich. Bei Vorlage unvollständiger Anträge kann es zur Ablehnung des Visumantrags kommen.

Ausnahmen von den A1 Sprachkenntnissen können hier nachgelesen werden.

Die Bearbeitungsdauer beträgt mehrere Monate. Das Visum kann nicht ohne die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde erteilt werden.

Wir bitten aus diesem Grund, von Sachstandsanfragen abzusehen.

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