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Visum zur Eheschließung in Deutschland

Artikel

Dies bedeutet, dass Sie eine in Deutschland lebende Person heiraten und anschließend mit dieser Person in Deutschland leben möchten.


Die folgenden Unterlagen sind für die Antragstellung im Auslandsportal erforderlich und dort hochzuladen:

Reisepass- Originalpass + Kopie der Seite mit den persönlichen Daten
- min. 6 Monate gültig und min. zwei freie Seiten
Geburtsurkundebasierend auf Erstregistrierung
SchulabschlusszeugnisseWAEC-Zertifikate: BECE und WASSCE
Pass der/des VerlobtenPasskopie der/des in Deutschland lebenden Verlobten
Aufenthaltstitel der/des VerlobtenKopie des deutschen Aufenthaltstitels der/des Verlobten
Meldebescheinigung der/des Verlobtenaktuelle Meldebescheinigung der/des in Deutschland lebenden Verlobten (nicht älter als 6 Monate)
LedigkeitserklärungLedigkeitserklärung („statutory declaration“) eines Elternteils (Mutter/Vater) des/der Antragstellers/-in. Sollten die Eltern verstorben sein, ist die „statutory declaration“ vom Familienoberhaupt abzugeben. Die „statutory declaration“ muss vor einem Notar am Wohnort der erklärenden Personen abgegeben werden.
Anmeldung zur EheschließungAnmeldung zur Eheschließung beim deutschen Standesamt
Nachweis Deutschkenntnisse

Nachweis einfacher Deutschkenntnisse durch Vorlage eines möglichst aktuellen A1 Sprachzertifikats.

Ausnahmen von den A1 Sprachkenntnissen können hier nachgelesen werden.

VerpflichtungserklärungVerpflichtungserklärung gemäß § 66 bis 68 AufenthG des in Deutschland lebenden Partners, bestätigt von der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland, für den Zeitraum zwischen Einreise und Datum der Eheschließung
Krankenversicherunggültig ab Einreise für 3 Monate
ggf. Scheidungsunterlagendeutsche und ghanaische Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk, falls vorher verheiratet und geschieden
ggf. Nachweis der Befristung der Wirkung der Abschiebungim Falle einer vorausgegangenen Abschiebung: Nachweis der Befristung der Wirkungen der Abschiebung, zu beantragen bei der zuständigen Ausländerbehörde
ggf. alter Reisepass mit Visaim Falle von Voraufenthalten im Bundesgebiet: alter Reisepass, Visa, ghanaisches oder sonstiges Emergency Travel Certificate
ggf. Aufenthaltserlaubnis für Ghana- nur für Antragsteller mit einer anderen als ghanaischen, liberianischen oder sierra-leonischen Staatsangehörigkeit
- bitte laden Sie Ihren Aufenthaltstitel und zusätzliche Unterlagen wie z.B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Stromrechnungen o.ä. hoch
- wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Ghana haben laden Sie bitte zusätzlich Ihre Non-Citizen Ghana Card hoch

Füllen Sie Ihr Antragsformular online aus und laden Sie Ihre Unterlagen hoch. Ihre Angaben und Unterlagen werden anschließend auf Vollständigkeit geprüft. Sobald Ihre Unterlagen geprüft wurden, erhalten Sie eine Rückmeldung über das Auslandsportal.

Nach abgeschlossener Vorprüfung Ihrer Unterlagen im Auslandsportal erhalten Sie einen Link zur Buchung des Termins in der Auslandsvertretung. Bei diesem Termin werden Ihre Identität und Ihre Original-Unterlagen geprüft, ein kurzes Interview durchgeführt, Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) erfasst und ggf. die Gebühr bezahlt. Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie Ihre Originalunterlagen zurück.

Bitte bringen Sie zum Visumtermin die folgenden Unterlagen mit:

Reisepass- Originalpass + Kopie der Seite mit den persönlichen Daten
- min. 6 Monate gültig und min. zwei freie Seiten
Visumgebühr75,00 Euro, zahlbar in bar in GHS zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft oder per Kreditkarte; bei Nachzug zum Deutschen oder EU-Bürger ist das Verfahren gebührenfrei
biometrisches Foto- nicht älter als sechs Monate
- einheitlicher weißer Hintergrund
- Größe: 3.5x4,5 cm
- nicht auf das Antragsformular geklebt oder geheftet
Original DokumenteSie werden im Auslandsportal informiert, welche Dokumente Sie zum Termin vorlegen müssen.

Die Bearbeitung ab persönlicher Vorsprache beträgt je nach Einzelfall und den gegebenenfalls zu beteiligenden innerdeutschen Behörden mehrere Monate. Die Botschaft muss im Visumverfahren zum Eheschließung grundsätzlich die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligen. Beantragen Sie das Visum deshalb rechtzeitig.

Bitte stellen Sie Fragen zum Stand des Verfahrens frühestens 12 Wochen nach Antragstellung, da die Bearbeitungszeit in der Regel mehr als 3 Monate beträgt.

Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.

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