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Visum zur Eheschließung in Deutschland
Dies bedeutet, dass Sie eine in Deutschland lebende Person heiraten und anschließend mit dieser Person in Deutschland leben möchten.
Die folgenden Unterlagen sind für die Antragstellung im Auslandsportal erforderlich und dort hochzuladen:
| Reisepass | - Originalpass + Kopie der Seite mit den persönlichen Daten - min. 6 Monate gültig und min. zwei freie Seiten |
| Geburtsurkunde | basierend auf Erstregistrierung |
| Schulabschlusszeugnisse | WAEC-Zertifikate: BECE und WASSCE |
| Pass der/des Verlobten | Passkopie der/des in Deutschland lebenden Verlobten |
| Aufenthaltstitel der/des Verlobten | Kopie des deutschen Aufenthaltstitels der/des Verlobten |
| Meldebescheinigung der/des Verlobten | aktuelle Meldebescheinigung der/des in Deutschland lebenden Verlobten (nicht älter als 6 Monate) |
| Ledigkeitserklärung | Ledigkeitserklärung („statutory declaration“) eines Elternteils (Mutter/Vater) des/der Antragstellers/-in. Sollten die Eltern verstorben sein, ist die „statutory declaration“ vom Familienoberhaupt abzugeben. Die „statutory declaration“ muss vor einem Notar am Wohnort der erklärenden Personen abgegeben werden. |
| Anmeldung zur Eheschließung | Anmeldung zur Eheschließung beim deutschen Standesamt |
| Nachweis Deutschkenntnisse | Nachweis einfacher Deutschkenntnisse durch Vorlage eines möglichst aktuellen A1 Sprachzertifikats. Ausnahmen von den A1 Sprachkenntnissen können hier nachgelesen werden. |
| Verpflichtungserklärung | Verpflichtungserklärung gemäß § 66 bis 68 AufenthG des in Deutschland lebenden Partners, bestätigt von der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland, für den Zeitraum zwischen Einreise und Datum der Eheschließung |
| Krankenversicherung | gültig ab Einreise für 3 Monate |
| ggf. Scheidungsunterlagen | deutsche und ghanaische Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk, falls vorher verheiratet und geschieden |
| ggf. Nachweis der Befristung der Wirkung der Abschiebung | im Falle einer vorausgegangenen Abschiebung: Nachweis der Befristung der Wirkungen der Abschiebung, zu beantragen bei der zuständigen Ausländerbehörde |
| ggf. alter Reisepass mit Visa | im Falle von Voraufenthalten im Bundesgebiet: alter Reisepass, Visa, ghanaisches oder sonstiges Emergency Travel Certificate |
| ggf. Aufenthaltserlaubnis für Ghana | - nur für Antragsteller mit einer anderen als ghanaischen, liberianischen oder sierra-leonischen Staatsangehörigkeit - bitte laden Sie Ihren Aufenthaltstitel und zusätzliche Unterlagen wie z.B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Stromrechnungen o.ä. hoch - wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Ghana haben laden Sie bitte zusätzlich Ihre Non-Citizen Ghana Card hoch |
Füllen Sie Ihr Antragsformular online aus und laden Sie Ihre Unterlagen hoch. Ihre Angaben und Unterlagen werden anschließend auf Vollständigkeit geprüft. Sobald Ihre Unterlagen geprüft wurden, erhalten Sie eine Rückmeldung über das Auslandsportal.
Nach abgeschlossener Vorprüfung Ihrer Unterlagen im Auslandsportal erhalten Sie einen Link zur Buchung des Termins in der Auslandsvertretung. Bei diesem Termin werden Ihre Identität und Ihre Original-Unterlagen geprüft, ein kurzes Interview durchgeführt, Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) erfasst und ggf. die Gebühr bezahlt. Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie Ihre Originalunterlagen zurück.
Bitte bringen Sie zum Visumtermin die folgenden Unterlagen mit:
| Reisepass | - Originalpass + Kopie der Seite mit den persönlichen Daten - min. 6 Monate gültig und min. zwei freie Seiten |
| Visumgebühr | 75,00 Euro, zahlbar in bar in GHS zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft oder per Kreditkarte; bei Nachzug zum Deutschen oder EU-Bürger ist das Verfahren gebührenfrei |
| biometrisches Foto | - nicht älter als sechs Monate - einheitlicher weißer Hintergrund - Größe: 3.5x4,5 cm - nicht auf das Antragsformular geklebt oder geheftet |
| Original Dokumente | Sie werden im Auslandsportal informiert, welche Dokumente Sie zum Termin vorlegen müssen. |
Die Bearbeitung ab persönlicher Vorsprache beträgt je nach Einzelfall und den gegebenenfalls zu beteiligenden innerdeutschen Behörden mehrere Monate. Die Botschaft muss im Visumverfahren zum Eheschließung grundsätzlich die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligen. Beantragen Sie das Visum deshalb rechtzeitig.
Bitte stellen Sie Fragen zum Stand des Verfahrens frühestens 12 Wochen nach Antragstellung, da die Bearbeitungszeit in der Regel mehr als 3 Monate beträgt.
Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.