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Familiennachzug

Von links nach rechts Mutter, Kind, Vater und ein weiteres Kind

Fröhliche Familie zu Hause © Colourbox

Artikel

Hier finden Sie Informationen zu Visa zum Familiennachzug für Ehegatten, minderjährige Kinder, Eltern deutscher minderjähriger Kinder und zur Eheschließung.

Allgemeine Hinweise

Die Deutsche Botschaft in Accra ist zuständig für die Bearbeitung von Visumanträgen von Personen, die in Ghana, Liberia und Sierra Leone wohnen. Das Visum berechtigt Sie zur Einreise nach Deutschland. Vor Ort in Deutschland wird Ihnen, wenn alle Voraussetzungen vorliegen, eine Ihrem Aufenthaltszweck entsprechende Aufenthaltserlaubnis erteilt. Es ist nicht möglich, den Aufenthaltstitel direkt in Deutschland zu beantragen.

Merkblätter für die verschiedenen Familiennachzugsvisa

Hier finden Sie die Übersicht aller Merkblätter zu den verschiedenen Möglichkeiten des Familiennachzugs.

Terminvergabe

Wenn Sie einen Antrag auf Familiennachzug stellen wollen loggen Sie sich bitte im Auslandsportal ein und folgen Sie den angegebenen Schritten.

Nachdem Sie Ihre Unterlagen im Auslandsportal hochgeladen haben, werden diese vorgeprüft. Nach erfolgreicher Vorprüfung erhalten Sie einen Link zur direkten Terminbuchung.

Aufgrund der hohen Nachfrage können hochgeladenen Antragsunterlagen nicht sofort vorgeprüft werden. Bitte rechnen Sie mit einer Wartezeit von derzeit etwa 12-16 Monaten.

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ACHTUNG:

Ausnahme stellen Familienangehörige dar, die einen Visumantrag zum Nachzug gemäß dem EU-Freizügigkeitsrecht stellen wollen. Für diese Personengruppe ist die Antragstellung über das Auslandsportal nicht möglich. Stattdessen muss direkt ein Vorsprachetermin gebucht werden:

Terminbuchung Familiennachzug gemäß EU-Freizügigkeitsrecht

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Persönliche Vorsprache und weiteres Verfahren

Aus organisatorischen Gründen kann es bei der persönlichen Vorsprache zu Wartezeiten kommen. Antragsstellende, die zu spät zu Ihrem Termin kommen, können nicht mehr berücksichtigt werden und müssen einen neuen Termin buchen.

Die Bearbeitung ab persönlicher Vorsprache kann je nach Einzelfall und den gegebenenfalls zu beteiligenden innerdeutschen Behörden mehrere Monate betragen.

Bitte stellen Sie Fragen zum Stand des Verfahrens frühestens 12 Wochen nach Antragstellung, da die Bearbeitungszeit in der Regel mehr als 3 Monate beträgt.

Hinweis zu ghanaischen Urkunden

Da im Gastland die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden gemäß § 13 Abs. 2 und 4 Konsulargesetz bis auf Weiteres nicht gegeben sind, kann es im Laufe des Visumverfahrens zu einer Urkundenüberprüfung kommen. Nähere Informationen zu dem Thema finden Sie auf der Webseite der Botschaft.

Fragen und Antworten im Bereich Familiennachzug

Familiennachzug - Häufige Fragen und Antworten

Regelmäßige Fragen zum Thema Familiennachzug

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