Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Familiennachzug
Fröhliche Familie zu Hause © Colourbox
Hier finden Sie Informationen zu Visa zum Familiennachzug für Ehegatten, minderjährige Kinder, Eltern deutscher minderjähriger Kinder und zur Eheschließung.
Allgemeine Hinweise
Die Deutsche Botschaft in Accra ist zuständig für die Bearbeitung von Visumanträgen von Personen, die in Ghana, Liberia und Sierra Leone wohnen. Das Visum berechtigt Sie zur Einreise nach Deutschland. Vor Ort in Deutschland wird Ihnen, wenn alle Voraussetzungen vorliegen, eine Ihrem Aufenthaltszweck entsprechende Aufenthaltserlaubnis erteilt. Es ist nicht möglich, den Aufenthaltstitel direkt in Deutschland zu beantragen.
Merkblätter für die verschiedenen Familiennachzugsvisa
Terminvergabe
Um den Antragsprozess für Visa zum Familiennachzug zu vereinfachen, ändert die Deutsche Botschaft das Visaantragsverfahren. Aufgrund dessen wird die Warteliste für Familiennachzug ab dem 05. März 2026 geschlossen. Die Deutsche Botschaft Accra wird im April 2026 Informationen zum zukünftigen Antragsverfahren veröffentlichen. Wir bitten um Ihre Geduld.
Familienmitglieder die sich bereits auf der Warteliste für Familiennachzug registriert haben, werden eine Email zu den nächsten Schritten bis Ende April 2026 erhalten.
Bitte unterstützen Sie die Deutsche Botschaft Accra und sehen Sie bis dahin von Rückfragen ab. Wir werden alle notwendigen Informationen auf unserer Webseite und unseren Social Media Kanälen bereit stellen.
Antragsformulare
Bitte bringen Sie das Antragsformular und die beiden Pflichtbelehrungen vollständig ausgefüllt und unterschrieben zu Ihrem Termin in die Visastelle.
Antragsverfahren
Aus organisatorischen Gründen kann es bei der persönlichen Vorsprache zu Wartezeiten kommen. Antragssteller, die zu spät zu Ihrem Termin kommen, können nicht mehr berücksichtigt werden und müssen einen neuen Termin buchen.
Die erforderlichen Unterlagen sind alle vollständig bei der persönlichen Vorsprache abzugeben. Vorab übersandte Unterlagen können aus Kapazitätsgründen nicht berücksichtigt werden. Bei Vorlage unvollständiger Anträge kann kein positiver Bescheid erfolgen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt mehrere Monate.
Das Visum kann nicht ohne die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde erteilt werden.
Bitte stellen Sie Fragen zum Stand des Verfahrens frühestens 12 Wochen nach Antragstellung, da die Bearbeitungszeit in der Regel mehr als 3 Monate beträgt.
Hinweis zu ghanaischen Urkunden
Da im Gastland die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden gemäß § 13 Abs. 2 und 4 Konsulargesetz bis auf Weiteres nicht gegeben sind, kann es im Laufe des Visumverfahrens zu einer Urkundenüberprüfung kommen. Nähere Informationen zu dem Thema finden Sie auf der Webseite der Botschaft.
Fragen und Antworten im Bereich Familiennachzug
Familiennachzug - Häufige Fragen und Antworten