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Wiedereinreise

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Hier finden Sie Informationen zum Visum zur Wiedereinreise, wenn Sie bereits einen legalen Aufenthalt in Deutschland haben und Ihnen die Einreise aufgrund eines verlorenen oder abgelaufenen Aufenthaltstitels verwehrt wird.

Die folgenden Dokumente müssen wie unten angegeben eingereicht werden:

VIDEX-Antragsformular
+ die zusätzliche Erklärung
vollständig ausgefüllt in Englisch oder Deutsch, vom Antragsteller selbst unterzeichnet und datiert
Visagebühr75,00 Euro, Zahlbar in bar in Ghana Cedi zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft oder per Kreditkarte
1 biometrisches Foto- nicht älter als sechs Monate
- einheitlicher weißer Hintergrund
- Größe: 3.5x4,5 cm
- nicht auf das Antragsformular geklebt oder geheftet

Die folgenden Unterlagen sind im Original sowie als ein Satz Kopien im DIN-A4-Format einzureichen. Bitte heften oder tackern Sie die Dokumente NICHT zusammen!
Originalbescheinigungen/Dokumente müssen gesondert vorgelegt werden. Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie Ihre Originalunterlagen zurück.

Reisepass- Originalpass + Kopien der Seite mit den persönlichen Daten
- mindestens 6 Monate gültig und mindestens zwei freie Seiten
Belege zu Ihrem legalen Aufenthalt in Deutschlandz.B.
- alter Reisepass mit dem Aufenthaltstitel für Deutschland bzw. Kopien
- (abgelaufene) Aufenthaltserlaubnis
- Fiktionsbescheinigung
- Meldebescheinigung
- Krankenversicherungskarte
- Gehaltsbescheinigungen
- Studentenausweis
Belege über die letzte Ausreise aus Deutschland
z.B.
- Passstempel
- Boardingpass
ggf. polizeiliches Verlustprotokollsofern ihr Pass oder Ihre Aufenthaltserlaubnis gestohlen wurde oder sie diese verloren haben
Heiratsurkundesofern der Pass aufgrund einer Namensänderung neu ausgestellt worden ist oder Ihr Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
KrankenversicherungReisekrankenversicherung, gültig min. 1 Monat

Die Botschaft muss im Visumverfahren ggf. die zuständige Behörde in Deutschland beteiligen. Je nach Voraufenthalten kann die Beantwortung einige Zeit dauern. Beantragen Sie das Visum deshalb rechtzeitig. Es wird um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen innerhalb der ersten 4 Wochen ab Antragstellung nicht beantwortet werden können.

Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.

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