Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Chancenkarte
Das Auslandsportal wird Sie Schritt für Schritt durch den Antrag führen.
Die folgenden Unterlagen sind für die Antragstellung im Auslandsportal erforderlich und dort hochzuladen:
| Reisepass | - Originalpass + Kopie der Seite mit den persönlichen Daten - min. 6 Monate gültig und min. zwei freie Seiten |
| Geburtsurkunde | basierend auf Erstregistrierung |
| Schulabschlusszeugnisse | WAEC-Zertifikate: BECE und WASSCE |
| Ggf. Nachweise über frühere oder aktuelle Studienleistungen | z.B. Higher National Diploma/Universitätsabschluss mit Notenübersicht, Berufsausbildung |
| Ggf. Nachweis über Berufserfahrung | z.B. - Arbeitsvertrag - Bestätigung des Arbeitgebers - Gehaltsabrechnungen |
| Tabellarischer Lebenslauf | - Angabe der erworbenen Abschlüsse und Qualifikationen - abgeschlossene Ausbildung -Arbeitserfahrung |
| Nachweis ausreichender finanzieller Mittel | a) Sperrkonto Mit einem Betrag von mindestens 1091,00 Euro pro Monat. Sie haben die freie Wahl des Anbieters. Informationen zu Anbietern, die diesen Service weltweit anbieten, finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes. b) Verpflichtungserklärung Verpflichtungserklärung gem. §§ 66 bis 68 AufenthG für die gesamte Aufenthaltsdauer, unterzeichnet von einer in Deutschland lebenden Person bei der örtlich zuständigen Stelle in Deutschland. Die formelle Verpflichtung kann nur mit dem Vermerk „Die finanzielle Leistungsfähigkeit des/der Verpflichtungserklärenden wurde nachgewiesen“ als ausreichender Finanzierungsnachweis anerkannt werden. (Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Sponsors wurde überprüft). Die vorzulegende Verpflichtungserklärung darf am Datum der geplanten Einreise in den Schengenraum/nach Deutschland nicht älter als 6 Monate sein. Für jeden neuen Visumantrag muss auch eine neue VE vorgelegt werden. c) Nebenbeschäftigung Der Nachweis darüber kann beispielsweise mithilfe eines Arbeitsvertrags für eine Nebenbeschäftigung in Deutschland (bis zu 20 Stunden pro Woche) erfolgen. |
| Qualifikationsnachweis | Um eine Chancenkarte zu erhalten, müssen Sie die (A) Grundvoraussetzung erfüllen UND ENTWEDER eine (B) Fachkraft sein, ODER (C) als noch nicht Fachkraft Ihren Abschluss anerkennen lassen UND Punkte sammeln UND Sprachkenntnisse nachweisen. (A) Grundvoraussetzung: Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts (siehe Punkt 11). (B) Fachkraft im Sinne des Aufenthaltsgesetztes ist wer eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung oder Hochschulabschluss hat. Der Nachweis kann über einen Auszug aus ANABIN erfolgen. Es muss sowohl die Hochschule als auch der konkrete Abschluss gelistet sein. https://anabin.kmk.org/db/hochschulabschluesse Wenn Sie Ihre Hochschule und/oder Ihren Abschluss nicht in ANABIN finden, muss der Nachweis (Zeugnisbewertung) über die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beantragt werden. https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung (C) noch nicht Fachkraft (I) Nachweis über eine mindestens zweijährige Berufsausbildung die von dem Staat in dem sie erworben wurde anerkannt ist, oder ein Hochschulabschluss, der in dem Staat in dem er erworben wurde, anerkannt ist. Die Feststellung muss durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) erfolgen und direkt hier beantragt werden: Hochschulabschlüsse: https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung Berufsqualifikation: https://zab.kmk.org/de/dab/antrag UND (II) Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse auf dem Level A1 ODER Englischkenntnisse auf dem Level B2 > in Form eines gemäß der Association of Language Testers in Europe (ALTE) anerkannten Sprachzertifikats oder TOEFL > Sprachdiplome dürfen nicht älter als ein Jahr sein (III) 6 Punkte nach dem Punktesystem 4 Punkte - deutsche Teilanerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses 3 Punkte - 5 Jahre Berufserfahrung (in den letzten 7 Jahren) im gelernten Beruf sowie einer vorausgehenden zweijährigen Berufsausbildung nach den Regeln des Herkunftslandes 2 Punkte - Zweijährige Berufserfahrung mit vorausgehender Berufsausbildung (in den letzten fünf Jahren) 1 Punkt - Nicht älter als 40 Jahre |
| Nachweis einer kürzlich erfolgten Arbeits-/Ausbildungsplatzsuche in Deutschland | z.B. Email-Korrespondenz zu Bewerbungen, Stellenangeboten, Agenturanfragen etc. |
| Krankenversicherung | - Incoming-Krankenversicherung und Wenn Sie als Arbeitnehmer der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen, müssen Sie bedenken, dass diese Versicherung erst mit der Wohnsitznahme in Deutschland und der Aufnahme einer Beschäftigung beginnen kann. Daher muss ein Krankenversicherungsschutz für die Zeit vor Beginn der Beschäftigung und vor der Berechtigung zur gesetzlichen Krankenversicherung nachgewiesen werden. |
| ggf. Aufenthaltserlaubnis für Ghana | - als Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Ghana - nur für Antragsteller mit einer anderen als ghanaischen, liberianischen oder sierra-leonischen Staatsangehörigkeit |
Füllen Sie Ihr Antragsformular online aus und laden Sie Ihre Unterlagen hoch. Ihre Angaben und Unterlagen werden anschließend auf Vollständigkeit geprüft. Sie erhalten eine Rückmeldung, ob Ihre Unterlagen vollständig sind und erfolgreich eingereicht wurden.
Sie erhalten anschließend einen Link zur Buchung des Termins in der Auslandsvertretung. Bei diesem Termin werden Ihre Identität und Ihre Original-Unterlagen geprüft, ein kurzes Interview durchgeführt, Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) erfasst und die Gebühr bezahlt. Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie Ihre Originalunterlagen zurück.
Bitte bringen Sie zum Visumtermin die folgenden Unterlagen mit:
| Reisepass | - Originalpass + Kopie der Seite mit den persönlichen Daten - min. 6 Monate gültig und min. zwei freie Seiten |
| Visumgebühr | 75,00 Euro, zahlbar in bar in GHS zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft oder per Kreditkarte |
| biometrisches Foto | - nicht älter als sechs Monate - einheitlicher weißer Hintergrund - Größe: 3.5x4,5 cm - nicht auf das Antragsformular geklebt oder geheftet |
| Original Dokumente | Sie werden im Auslandsportal informiert, welche Dokumente Sie zum Termin vorlegen müssen. |
Die Botschaft muss im Visumverfahren ggf. die zuständige Behörde in Deutschland beteiligen. Je nach Voraufenthalten kann die Beantwortung einige Zeit dauern. Beantragen Sie das Visum deshalb rechtzeitig. Es wird um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen innerhalb der ersten 4 Wochen ab Antragstellung nicht beantwortet werden können.
Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.