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Qualifizierungsmaßnahmen nach §16d AufenthG
Alle erforderlichen Unterlagen sind bei der persönlichen Vorsprache mit einem Satz Fotokopien im DIN-A4-Format einschließlich des Antragsformulars einzureichen. Bitte heften oder tackern Sie die Fotokopien nicht zusammen. Originalbescheinigungen/Dokumente müssen gesondert vorgelegt werden. Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie Ihre Originalunterlagen zurück.
Die folgenden Dokumente müssen wie unten angegeben eingereicht werden:
| VIDEX Antragsformular plus Zusatzerklärung und Belehrung | vollständig ausgefüllt in Englisch oder Deutsch, vom Antragsteller selbst unterzeichnet und datiert |
| Visumgebühr | 75,00 Euro, zahlbar in bar in GHS zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft oder per Kreditkarte |
| 1 biometrisches Foto | - nicht älter als sechs Monate - einheitlicher weißer Hintergrund - Größe: 3.5x4,5 cm - nicht auf das Antragsformular geklebt oder geheftet |
| ggf. Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis mit Zusatzblatt A | Sofern Qualifizierungsmaßnahme überwiegend betrieblich oder eine Beschäftigung zusätzlich zur Qualifizierungsmaßnahme ausgeübt wird: - vollständig ausgefüllt inklusive Unterschrift und Stempel des Arbeitgebers in Deutschland |
Die folgenden Unterlagen sind im Original sowie als ein Satz Kopien im DIN-A4-Format einzureichen. Bitte heften oder tackern Sie die Dokumente NICHT zusammen!
| Reisepass | - Originalpass + Kopie der Seite mit den persönlichen Daten - min. 6 Monate gültig und min. zwei freie Seiten |
| Geburtsurkunde | basierend auf Erstregistrierung |
| Schulabschlusszeugnisse | WAEC-Zertifikate: BECE und WASSCE |
| Tabellarischer Lebenslauf | - Angabe der erworbenen Abschlüsse und Qualifikationen - abgeschlossene Ausbildung - ggf. Arbeitserfahrung |
| Motivationsschreiben | - vom Antragsteller handschriftlich unterzeichnet - detaillierte Angaben zu den Erwartungen an den geplanten Aufenthalt, erwartete berufliche und persönliche Vorteile sowie Zukunftspläne |
Nachweise über teilweise Anerkennung (sog. Defizitbescheid)
| Bescheid der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle aus Deutschland über die Erforderlichkeit von Anpassungs- oder Ausgleichsmaßnahmen für die Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation oder der Erteilung der Erlaubnis zur Berufsausübung Näheres zum Thema Anerkennung unter: www.anerkennung-in-deutschland.de |
| Anmeldebestätigung über Qualifizierungsmaßnahme | Je nach Defizitbescheid:
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| Qualifikationsnachweise | a) bei Hochschulabsolventen: - deutscher Hochschulabschluss bzw. Ob der Abschluss anerkannt wird, muss in der ANABIN-Datenbank überprüft werden http://anabin.kmk.org Ein Ausdruck der Anerkennungsbestätigung ist dem Antrag beizufügen Wird der Abschluss nicht als „entspricht“ bewertet bzw. als „gleichwertig“ angesehen und/oder ist die Einrichtung nicht als „H+“ eingestuft, müssen Sie vor der Beantragung eines Visums zunächst eine Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung b) Fachkräfte mit Berufsausbildung: - Nachweis über den Besitz eines ausländischen Berufsabschlusses |
| Krankenversicherung | - Krankenversicherung für mindestens ein Jahr nach Ihrer geplanten Einreise bzw. bis zur Arbeitsaufnahme - Eine Reiseversicherung ist NICHT ausreichend |
| ggf. Aufenthaltserlaubnis für Ghana | - als Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Ghana - nur für Antragsteller mit einer anderen als ghanaischen, liberianischen oder sierra-leonischen Staatsangehörigkeit |
| Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse | - auf A2-Niveau - in Form eines anerkannten Sprachdiploms des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER), welches nicht älter als ein Jahr sein darf |
| Nachweis ausreichender finanzieller Mittel | überwiegend betriebliche Maßnahme: Monatliche Vergütung von min 1.200 EUR brutto bzw. 941 EUR netto überwiegend theoretische Maßnahme (z.B. Sprachkurs): min. 1.091 EUR netto monatlich durch ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung |
Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Behörde in Deutschland beteiligen. Je nach Voraufenthalten kann die Beantwortung einige Zeit dauern. Beantragen Sie das Visum deshalb rechtzeitig. Es wird um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen innerhalb der ersten 6 Wochen ab Antragstellung nicht beantwortet werden können.
Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.