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Pflegehilfskraft

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Alle erforderlichen Unterlagen sind bei der persönlichen Vorsprache mit einem Satz Fotokopien im DIN-A4-Format einschließlich des Antragsformulars einzureichen. Bitte heften oder tackern Sie die Fotokopien nicht zusammen. Originalbescheinigungen/Dokumente müssen gesondert vorgelegt werden. Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie Ihre Originalunterlagen zurück.

Die folgenden Dokumente müssen wie unten angegeben eingereicht werden:

VIDEX Antragsformular
+ Zusatzerklärung
+ Belehrung
vollständig ausgefüllt in Englisch oder Deutsch, vom Antragsteller selbst unterzeichnet und datiert
Visumgebühr75,00 Euro, zahlbar in bar in GHS zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft oder per Kreditkarte
1 biometrisches Foto- nicht älter als sechs Monate
- einheitlicher weißer Hintergrund
- Größe: 3.5x4,5 cm
- nicht auf das Antragsformular geklebt oder geheftet
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis- vollständig ausgefüllt inklusive Unterschrift und Stempel des Arbeitgebers in Deutschland

Die folgenden Unterlagen sind im Original sowie als ein Satz Kopien im DIN-A4-Format einzureichen. Bitte heften oder tackern Sie die Dokumente NICHT zusammen!

Reisepass- Originalpass + Kopie der Seite mit den persönlichen Daten
- min. 6 Monate gültig und min. zwei freie Seiten
Geburtsurkundebasierend auf Erstregistrierung
SchulabschlusszeugnisseWAEC-Zertifikate: BECE und WASSCE
Tabellarischer Lebenslauf- Angabe der erworbenen Abschlüsse und Qualifikationen
- abgeschlossene Ausbildung
- ggf. Arbeitserfahrung
QualifikationsnachweisNachweis über ausländische Qualifikation in der Pflege, z.B. Diploma oder Bachelorabschluss.
Nachweise über die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation

Bescheinigung von einer deutschen Anerkennungsbehörde über die Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsausbildung. Aus der Bescheinigung muss hervor gehen, dass die ausländische Berufsqualifikation ausreicht um eine Tätigkeit als Pflegehilfskraft in Deutschland aufzunehmen.

Näheres zum Thema Anerkennung und zur Beantragung der Bescheinigung unter: www.anerkennung-in-deutschland.de

Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse - auf Niveau B1
- in Form eines anerkannten Sprachdiploms des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER), welches nicht älter als ein Jahr sein darf
Krankenversicherung- Incoming - Krankenversicherung gültig ab geplanter Einreise bis zur Arbeitsaufnahme
- Eine Reiseversicherung ist NICHT ausreichend
ggf. Aufenthaltserlaubnis für Ghana, Sierra Leone oder Liberia- als Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Ghana
- nur für Antragsteller mit einer anderen als ghanaischen, liberianischen oder sierra-leonischen Staatsangehörigkeit
ggf. Nachweis ausreichender Altersvorsorge- ab dem 45. Lebensjahr
- nur wenn das Gehalt nicht mindestens 55% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung beträgt
- 2026: 55.770 EUR brutto/Jahr

Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Behörde in Deutschland beteiligen. Je nach Voraufenthalten kann die Beantwortung einige Zeit dauern. Beantragen Sie das Visum deshalb rechtzeitig. Es wird um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen innerhalb der ersten 6 Wochen ab Antragstellung nicht beantwortet werden können.

Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.

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