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Aktuelles zum deutschen Personalausweis

Personalausweis

Personalausweis, © Bundesministerium des Innern

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Am 08.07.2017 ist das Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises in Kraft getreten. Personalausweise werden nunmehr immer mit einer Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (Online-Funktion) ausgegeben, es sei denn, der Antragsteller ist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 16 Jahre alt (siehe § 10 Abs. 1 PAuswG).

Die Möglichkeit, den Personalausweis wahlweise mit ein- oder ausgeschalter Online-Funktion zu erhalten, entfällt mit dieser Neuregelung ab sofort. Personalausweise werden ausschließlich mit eingeschalteter Online-Funktion hergestellt und ausgegeben. Es ist nicht mehr zulässig, die Online-Funktion zu deaktivieren.

Informationen zum Personalausweis sowie zur Aktivierung und Nutzung der Online-Funktion finden Sie unter dem Personalausweisportal sowie in der Broschüre des Bundesinnenministeriums zum Personalausweis.

Broschüre zum Personalausweis

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