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Rentenangelegenheiten
Für alle Fragen rund um Ihre deutsche gesetzliche Rente ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig.
Auf der Website der Rentenversicherung finden Sie viele Informationen rund um das Thema Rente.
Lebensbescheinigungen
Wenn Sie Anspruch auf eine deutsche Rentenzahlung der gesetzlichen Renten- oder gesetzlichen Unfallversicherung sowie Zusatzversorgung haben, werden Sie einmal im Jahr aufgefordert, einen Lebensnachweis zu erbringen. Dies erfolgt regelmäßig zusammen mit der Anpassungsmitteilung Ihrer Rentenhöhe. Der jährliche Lebensnachweis kann in 2025 weltweit nur physisch per Formblatt erbracht werden. Nähere Informationen zum Verfahren (Formblatt Lebensbescheinigung (LB) finden Sie unter:
www.rentenservice.de/LB
Wenn Sie zur Deutschen Botschaft kommen wollen, dann gilt Folgendes: Für die Ausstellung einer Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung bzw. bei der Deutschen Post Renten Service wenden Sie sich bitte persönlich während der Besucherzeiten an die deutsche Botschaft. Sie müssen persönlich erscheinen! Bitte bringen Sie ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (z.B. Reisepass, Personalausweis) mit. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst vorsprechen können, kann dies eine Person Ihres Vertrauens für Sie tun. In diesem Fall ist eine aktuelle ärztliche Bescheinigung (nicht älter als 48 Stunden) auf der Lebensbescheinigung im Teil C1 Rückseite notwendig.
Die Ausstellung einer Lebensbescheinigung für Renten- und Pensionszwecke ist gebührenfrei (Ausnahmen: Betriebsrenten, Zusatzrenten, z.B. aus der privaten Rentenversicherung oder ausländische Renten: hierfür gibt es ein vorgefertigtes Formular des jeweiligen Rentenservice, die Gebühr für die Bescheinigung durch die Botschaft beträgt 34,10 Euro).