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Feststellung von Verwandtschaftsverhältnissen mittels DNA-Gutachten in Ghana
Zur Feststellung von Verwandtschaftsverhältnissen von Personen in Ghana ist in einigen Fällen die Erstellung eines medizinischen Gutachtens erforderlich, welches auf einem DNA-Test basiert. Hier finden Sie mehr Informationen.
Zur Feststellung von Verwandtschaftsverhältnissen ist die Erstellung eines medizinischen Gutachtens erforderlich, welches auf einem DNA-Test basiert. Hierzu müssen von verschiedenen Personen Schleimhautabstriche entnommen werden. Die Botschaft teilt in jedem Einzelfall mit, wer genau in das Gutachten miteinbezogen werden muss. In allen Fällen, die Antragsteller unter 18 Jahren betreffen, ist es jedoch zwingend erforderlich, dass alle von der Botschaft angeforderten DNA-Tests den Antragsteller und beide Elternteile (Mutter und Vater) einbeziehen. In Fällen, in denen ein Elternteil verstorben ist, wird die Botschaft die Antragsteller entsprechend per E-Mail informieren. Um sicherzustellen, dass das Institut in Deutschland beide Elternteile in die Testung einbezieht, leiten Sie bitte das beiliegende Merkblatt an dieses weiter.
Bitte beachten Sie: Den Auftrag zur Durchführung des medizinischen Gutachtens muss der/die Antragsteller*in bzw. die Referenzperson selbst erteilen. Hierfür kommt jedes medizinische Institut in Deutschland in Frage, welches bei der Deutschen Akkreditierungsgesellschaft (DAkkS) akkreditiert ist. Auskunft zu Adressen solcher Institute sind bei dem örtlichen Gesundheitsamt, der Ausländerbehörde oder unter www.vaterschafts-test.de (Rubrik: Gutachter) erhältlich.
Für die in Ghana lebenden Antragsteller*innen und Referenzpersonen erfolgt die Probenentnahme in der Regionalarztdienststelle der Deutschen Botschaft (RAD) in Accra. Bitten Sie das Institut darum, dass das Entnahmematerial und alle Formulare (Englische und Deutsche Ausführung) an die Rechts-und Konsularabteilung der Deutschen Botschaft Accra, an die folgende Adresse gesendet werden:
Auswärtiges Amt für Botschaft Accra –
RK Abteilung Visastelle –
Kurstr. 36
11013 Berlin
Die Botschaft prüft die übersandten Unterlagen und leitet das Entnahmematerial und alle Formulare an die RAD weiter. Wichtig ist, dass eine ghanaische Telefonnummer der Betroffenen zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung angegeben ist. Sobald das Probenentnahme-Set in der RAD eingetroffen ist, wird von dort aus Kontakt zur Terminvereinbarung aufgenommen. Die Terminvergabe erfolgt nicht durch die Rechts- und Konsularabteilung/Visastelle.
Zu dem vereinbarten Termin müssen alle Personen, die getestet werden, ihren Reisepass oder ghanaische ID-Card- als Identitätsnachweis - sowie zwei neue Passbilder mitbringen. Eine Geburtsurkunde genügt nicht. Nach Abnahme des Schleimhautabstrichs wird dieser zur Auswertung an das in Deutschland beauftragte Institut übersandt. Für die Probenentnahme und Transport werden EUR 60 berechnet, diese sind in der RAD in bar zu bezahlen (in Cedis oder der genaue Betrag in Euro).
Im Falle einer Familienzusammenführung beachten Sie bitte Folgendes: Der/Die Antragsteller*in oder die in Deutschland lebende Referenzperson müssen das Institut in Deutschland informieren, damit die DNA-Ergebnisse (Gutachten) innerhalb der angegebenen Frist an die Rechts- und Konsularabteilung der Deutschen Botschaft Accra übersandt werden.
Merkblatt zum Herunterladen
Kann die Abstammung von einer oder mehreren Personen nicht durch Unterlagen ausreichend glaubhaft gemacht werden, so ist dies durch ein von einem deutschen zertifizierten Labor erstelltes DNA-Gutachten möglich.