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Feststellung von Verwandtschaftsverhältnissen mittels DNA-Gutachten in Sierra Leone
Zur Feststellung von Verwandtschaftsverhältnissen für Personen aus Sierra-Leone ist in einigen Fällen die Erstellung eines medizinischen Gutachtens erforderlich, welches auf einem DNA-Test basiert. Hier finden Sie mehr Informationen.
Zur Feststellung von Verwandtschaftsverhältnissen ist die Erstellung eines medizinischen Gutachtens erforderlich, welches auf einem DNA-Test basiert. Hierzu müssen von verschiedenen Personen Schleimhautabstriche entnommen werden. Die Botschaft teilt in jedem Einzelfall mit, wer genau in das Gutachten mit einbezogen werden muss. In allen Fällen, die Antragsteller unter 18 Jahren betreffen, ist es jedoch zwingend erforderlich, dass alle von der Botschaft angeforderten DNA-Tests den Antragsteller und beide Elternteile (Mutter und Vater) einbeziehen. In Fällen, in denen ein Elternteil verstorben ist, wird die Botschaft die Antragsteller entsprechend per E-Mail informieren. Um sicherzustellen, dass das Institut in Deutschland beide Elternteile in die Testung einbezieht, leiten Sie bitte das beiliegende Merkblatt an dieses weiter.
Bitte beachten Sie: Den Auftrag zur Durchführung des medizinischen Gutachtens muss der/die Antragsteller*in bzw. die Referenzperson selbst erteilen. Hierfür kommt jedes medizinische Institut in Deutschland in Frage, welches bei der Deutschen Akkreditierungsgesellschaft (DAkkS) akkreditiert ist. Auskunft zu Adressen solcher Institute sind bei dem örtlichen Gesundheitsamt, der Ausländerbehörde oder unter www.vaterschafts-test.de (Rubrik: Gutachter) erhältlich.
Für die in Sierra Leone lebenden Antragsteller*innen und Referenzpersonen erfolgt die Probenentnahme bei AMI Expeditionary Healthcare Limited in Freetown. Bitten Sie das Institut darum, dass das Entnahmematerial und alle Formulare (Englische und Deutsche Ausführung) an die folgende Adresse gesendet werden:
AMI Expeditionary Healthcare Limited
11A King Harman Road
Bass Street 3
Brookfields
Freetown, Sierra Leone
Tel: +232 99 500 800
Email: reception.sl@ami.health und headnurse.sl@ami.health
Wichtig ist, dass eine sierra-leonische Telefonnummer der Betroffenen zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung angegeben ist. Sobald das Probenentnahme-Set im Labor eingetroffen ist, wird von dort aus Kontakt zur Terminvereinbarung aufgenommen. Die Terminvergabe erfolgt nicht durch die Rechts- und Konsularabteilung/Visastelle.
Zu dem vereinbarten Termin müssen alle Personen, die getestet werden, ihren Reisepass oder sierra-leonische ID-Card- als Identitätsnachweis - sowie zwei neue Passbilder mitbringen. Eine Geburtsurkunde genügt nicht. Nach Abnahme des Schleimhautabstrichs wird dieser zur Auswertung an das in Deutschland beauftragte Institut übersandt. Die Gebühren für die Probenentnahme und Transport erfragen Sie bitte direkt beim AMI Labor.
Im Falle einer Familienzusammenführung beachten Sie bitte Folgendes: Der/Die Antragsteller*in oder die in Deutschland lebende Referenzperson müssen das Institut in Deutschland informieren, damit die DNA-Ergebnisse (Gutachten) innerhalb der angegebenen Frist an die Rechts- und Konsularabteilung der Deutschen Botschaft Accra übersandt werden.