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Liste von Anwälten und Notaren für Ghana, Sierra Leone und Liberia
Hier finden Sie eine Liste von in unserem Amtsbezirk tätigen Anwälten und Notaren
Haftungsausschluss
Diese Angaben basieren auf der Botschaft Accra zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegenden Informationen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Anwälte und sonstigen Rechtsbeistände sind unverbindlich und ohne Gewähr. Bei Mandatserteilung hat der Mandant für alle Kosten und Gebühren selbst aufzukommen.
Die Benennung der Anwälte erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Die Informationen zu Fachrichtungen und Korrespondenzsprachen der Anwälte stammen von diesen selbst und können durch die Botschaft nicht garantiert werden. Es wird zudem kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.
Allgemeine Informationen
a) Zuständigkeiten
GHANA
Sämtliche bei der Ghana Bar Association (Ghanaische Rechtsanwaltsvereinigung) eingeschriebenen Rechtsanwälte können vor allen Gerichten ungeachtet deren sachlicher oder instanzieller Zuständigkeit auftreten.
SIERRA LEONE
Zum Erwerb der Anwaltszulassung ist -wie in Ländern des Common Law üblich- auch in Sierra Leone der Abschluss an einer Law School (University of Sierra Leone, Freetown) und auch das Bestehen des Bar Exams erforderlich. Das dabei erworbene „Degree of Utter Barrister“ berechtigt die Absolventen zur Vertretung von Mandanten vor Gericht. Beschränkungen der örtlichen, sachlichen oder instanziellen Zuständigkeit bestehen nicht.
LIBERIA
Rechtsanwälte in Liberia werden in zwei Gruppen eingeteilt: Rechtsanwälte und Rechtsberater. Rechtsanwälte sind berechtigt, vor allen Gerichten – Amts-, Bezirks- und Fachgerichten sowie Verwaltungsbehörden – mit Ausnahme des Obersten Gerichtshofs von Liberia zu praktizieren. Rechtsberater sind berechtigt, vor allen Gerichten zu praktizieren, einschließlich des Obersten Gerichtshofs und der Verwaltungsbehörden. Beide Kategorien benötigen eine Zulassung, um in Liberia als Rechtsanwälte tätig zu sein.
b) Anwaltszwang
GHANA
In der Regel besteht kein Anwaltszwang. Ausnahmsweise sieht das Strafprozessrecht Anwaltszwang bei Kapitalverbrechen vor.
SIERRA LEONE
Es besteht Anwaltszwang
LIBERIA
Es besteht Anwaltspflicht. Nur vor dem Amtsgericht darf sich eine prozessführende Partei durch sich selbst oder einen nächsten Angehörigen vertreten lassen.
c) Notarzwang
GHANA
Eidesstattliche Erklärungen, z.B. zum Personenstand oder über Eigentumsverhältnisse, sind ggf. vor dem Notar abzugeben. Es besteht jedoch kein Notarzwang für bestimmte Rechtsgeschäfte.
LIBERIA
Vollmachten von Nicht-Liberianern, Erklärungen für Rechtsgeschäfte außerhalb Liberias, eidesstattliche Erklärungen sind vor dem Notar abzugeben. Es besteht jedoch kein festgelegter Notarzwang.
d) Pflichtverteidiger
GHANA
Beschuldigte haben nur im Falle der Strafverfolgung wegen eines Kapitalverbrechens Anspruch auf einen Pflichtverteidiger.
SIERRA LEONE
Angeklagte haben Recht auf einen Pflichtverteidiger.
LIBERIA
In Strafverfahren wird ein Pflichtverteidiger gestellt. Das Recht auf einen Rechtsbeistand erstreckt sich auf Verwaltungsverhandlungen und strafrechtliche Ermittlungen durch Strafverfolgungsbeamte, es sei denn, die Person, die ihr Recht auf einen Rechtsbeistand kennt, verzichtet darauf.
e) Gebühren
GHANA
Es existiert eine unverbindliche Gebührenordnung der ghanaischen Anwaltskammer aus dem Jahr 1996. Üblicherweise ist das Honorar jedoch mit dem Anwalt frei verhandelbar, wobei die Vereinbarung eines Erfolgshonorars statthaft ist. Die eigenen Kosten sind sowohl im Straf- als auch im Zivilprozess auch für den Fall eines Obsiegens grundsätzlich selbst zu tragen.
Anwälte verlangen im Regelfall Gebührenvorschüsse bis zur Höhe der zu erwartenden Gebühren.
SIERRA LEONE
Die Honorare für Anwälte unterliegen einer freien Vereinbarung zwischen Anwalt und Mandant. Eine Gebührentabelle existiert nicht. Die Benennung der Anwälte durch die Botschaft erfolgt unverbindlich und ohne Gewähr. Mandanten müssen selbst für Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem erteilten Mandat aufkommen.
LIBERIA
Der Oberste Gerichtshof von Liberia bestimmt und veröffentlicht Gerichtskosten, Gebühren und Bußgelder (Zahlungen, die für die Einreichung von Anordnungen und die Verhängung von Geldstrafen gegen Anwälte oder Prozessparteien durch das Gericht erforderlich sind). Derzeit sind die Honorare für die Rechtsvertretung eine Verhandlungssache zwischen Anwälten und ihren Mandanten. Das liberianische Recht sieht vor, dass die Kosten, die mit der Führung eines Rechtsstreits verbunden sind, von der unterlegenen Partei an die obsiegende Partei zu zahlen sind.
f) Prozesskostenhilfe
GHANA
Prozesskostenhilfe wird lediglich für ghanaische Staatsangehörige und auch hier nur in seltenen Einzelfällen gewährt.
SIERRA LEONE
Eine gesetzliche Grundlage für Prozesskostenhilfe gibt es nicht, allerdings besteht die Möglichkeit, sich bei Strafverfahren einen Anwalt kostenlos stellen zu lassen.
LIBERIA
Das liberianische Recht sieht keine Prozesskostenhilfe vor. Dennoch verfügt die LNBA über ein Programm, das in einigen politischen Unterbezirken des Landes, einschließlich Montserrado County, in dem sich die Hauptstadt befindet, Rechtshilfedienste anbietet.
g) Rechtsreferendare
Der Botschaft ist nicht bekannt, ob einer der Rechtsanwälte bereit wäre, Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen.
Informationen zur Rechtsberatung und -verfolgung in Sierra Leone und Liberia liegen der Botschaft derzeit nicht vor.
Weiterführende Informationen zur Rechtsberatung und - verfolgung in Ghana finden Sie hier.
Anwälte und Notare im Amtsbezirk Ghana
Name und Anschrift | Fachrichtung |
Gaisie, Zwennes, Hughes & Co | Korrespondenzsprachen: Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch, Twi, Ga, Fanti Schwerpunkt: Wirtschaftsrecht (Handels-, Gesellschafts-, Arbeitsrecht), Immobilienrecht, Landwirtschaftsprojekte, Zivilrecht, Prozessführung etc. |
Eddie Maccarthy | Korrespondenzsprachen: Englisch, Deutsch Französisch Schwerpunkt: Wirtschafts- und Gesellschaftsrechts; Bankrecht, Immobilienrecht, Investitionsberatung, außergerichtliche Einigungen |
Cephas Tettey Omenyo Tel.: +233 208 231 346 | Korrespondenzsprachen: Englisch Schwerpunkt: Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Gerichtsverfahren und Schlichtungsverfahren, Investitionsrecht, Bau- und Energierecht, Immobilien- und Sorgfaltsrecht |
Edwin N. Poku | Korrespondenzsprachen: Englisch Schwerpunkt: Unternehmensrecht, Wirtschaftsrecht, Familienrecht, Nachlassrecht |
M.A.F Ribeiro & Associates | Korrespondenzsprachen: Englisch Schwerpunkt: Zivilrecht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, International Law |
Anwälte und Notare im Amtsbezirk in Sierra Leone
GPK Legal | Korrespondezsprachen: Englisch Schwerpunkt: Handelsrecht, Schiedsgerichtsbarkeit, Rechtsstreitigkeiten, Compliance-Fragen Mineralrechte, Gesellschaftsrecht, Land und Eigentum, Strafrecht, Familienrecht, Investitionen, Bergbau, internationales humanitäres Recht, internationaler Handel und internationales Strafrecht, Rechtsberatung für Risikokapitalgeber und Anbieter von Industrieanlagen. Energierecht, Recht der Informationstechnologie und Arbeitsrecht |
IVY Law Chambers | Korrespondenzsprachen: Englisch Schwerpunkt: Gesellschafts- und Handelsrecht; Banken und Finanzen; Öl und Gas, Recht und Politik; Energierecht; Elektrizitätsmärkte - Konventionelle/thermische und erneuerbare Energie; Umweltrecht, Bergbaurecht; Beschäftigungs- und Arbeitsrecht; Immobilienrecht; Immobilien- und Grundstücksrecht; Erbrecht; Mergers and Akquisitionen; |
Renner-Thomas Associates | Korrespondenzsprachen: Englisch Schwerpunkt: Handelsrecht, Banken, Projektfinanzierung, Unternehmensrecht, Schifffahrtsrecht, Grundstücks- und Immobilienangelegenheiten, Arbeit, Nachlass, Zivil- und Familienrecht |
Anwälte und Notare im Amtsbezirk in Liberia
Heritage Partners & Associates LLC Heritage House, 1 Heritage Drive Old Road Junction, Congo Town P.O. Box 10-1760 1000 Monrovia, 10 Liberia Tel.: +231 77 7938 262 E-Mail: info@hpaliberia.com | Korrespondenzsprachen: Englisch Schwerpunkt: Alle Rechtsanliegen |
Lex Group Liberia LLC Congo Town, Opposite Dominion Christian Fellowship Curch Tel.: +231 18 8898 0980 +231 18 8655 8592 E-Mail: laminblamo@lexgrouplr.com jdakumulbah@lexgrouplr.com | Korrespondenzsprachen: Englisch Schwerpunkte: Alle Rechtsanliegen |
CMB Law Group, LLC. Cllr. Charlyne M. Brumskine Tubman Boulevard, Congo Town Monrovia, Liberia Tel.: +231 776 732 556 E-Mail: information@cmbliberia.com Website: www.cmblawliberia.com | Korrespondenzsprachen: Englisch Schwerpunkte: Gesellschafts- und Wirtschaftsdienstleistungen für Kunden mit und ohne Wohnsitz in Liberia, Arbeits- und Beschäftigungsrecht, Patentrecht, Beziehungen zur Regierung und Verhandlungsführung |