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Liste von Anwälten und Notaren
Hier finden Sie eine Liste von in unserem Amtsbezirk tätigen Anwälten und Notaren
Haftungsausschluss
Diese Angaben basieren auf der Botschaft Accra zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegenden Informationen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Anwälte und sonstigen Rechtsbeistände sind unverbindlich und ohne Gewähr. Bei Mandatserteilung hat der Mandant für alle Kosten und Gebühren selbst aufzukommen.
Die Benennung der Anwälte erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Die Informationen zu Fachrichtungen und Korrespondenzsprachen der Anwälte stammen von diesen selbst und können durch die Botschaft nicht garantiert werden. Es wird zudem kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.
Allgemeine Informationen
a) Zuständigkeiten
Sämtliche bei der Ghana Bar Association (Ghanaische Rechtsanwaltsvereinigung) eingeschriebenen Rechtsanwälte können vor allen Gerichten ungeachtet deren sachlicher oder instanzieller Zuständigkeit auftreten.
b) Anwaltszwang
In der Regel besteht kein Anwaltszwang. Ausnahmsweise sieht das Strafprozessrecht Anwaltszwang bei Kapitalverbrechen vor.
c) Notarzwang
Eidesstattliche Erklärungen, z.B. zum Personenstand oder über Eigentumsverhältnisse, sind ggf. vor dem Notar abzugeben. Es besteht jedoch kein Notarzwang für bestimmte Rechtsgeschäfte.
d) Pflichtverteidiger
Beschuldigte haben nur im Falle der Strafverfolgung wegen eines Kapitalverbrechens Anspruch auf einen Pflichtverteidiger.
e) Gebühren
Es existiert eine unverbindliche Gebührenordnung der ghanaischen Anwaltskammer aus dem
Jahr 1996. Üblicherweise ist das Honorar jedoch mit dem Anwalt frei verhandelbar, wobei die Vereinbarung eines Erfolgshonorars statthaft ist. Die eigenen Kosten sind sowohl im Straf- als auch im Zivilprozess auch für den Fall eines Obsiegens grundsätzlich selbst zu tragen.
Anwälte verlangen im Regelfall Gebührenvorschüsse bis zur Höhe der zu erwartenden Gebühren.
f) Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe wird lediglich für ghanaische Staatsangehörige und auch hier nur in seltenen Einzelfällen gewährt.
g) Rechtsreferendare
Der Botschaft ist nicht bekannt, ob einer der Rechtsanwälte bereit wäre, Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen.
Weiterführende Informationen zur Rechtsberatung und - verfolgung in Ghana finden Sie hier.
Anwälte und Notare im Amtsbezirk
Name und Anschrift | Fachrichtung |
ANTWI & COMPANY | Korrespondenzsprachen: Englisch, etwas Deutsch Schwerpunkt: Gesellschaftsrecht, Investitionsberatung, Familienrecht Mitglied der deutsch-ghanaischen Wirtschaftsvereinigung (GGEA) |
GAISIE, ZWENNES, HUGHES & Co | Korrespondenzsprachen: Englisch, etwas Deutsch Schwerpunkt: Wirtschaftsrecht (Handels-, Gesellschafts-, Arbeitsrecht), Immobilienrecht, Landwirtschaftsprojekte, Zivilrecht, Prozessführung etc. |
KIMATHI & PARTNERS, CORPORATE ATTORNEYS | Korrespondenzsprachen: Englisch Schwerpunkt: Zivilrecht, insbesondere Wirtschaftsrecht (Handels-, Gesellschafts-, Arbeitsrecht), Beratung von Investoren, Immobilienrecht, Prozessführung etc. |
EDDIE MACCARTHY | Korrespondenzsprachen: Englisch Schwerpunkt: Wirtschafts- und Gesellschaftsrechts; Investitionsberatung |
CHARLES OKYERE | Korrespondenzsprachen: Englisch Schwerpunkt: Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht; Investitionsberatung |
CEPHAS TETTEY OMENY Tel.: (00233 20) 8231346 | Korrespondenzsprachen: Englisch Schwerpunkt: Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Gerichtsverfahren und Schlichtungsverfahren, Investitionsrecht, Bau- und Energierecht, Immobilien- und Sorgfaltsrecht |
EDWIN N. POKU | Korrespondenzsprachen: Englisch Schwerpunkt: Wirtschaftsrecht, Familienrecht |
M. RIBEIRO | Korrespondenzsprachen: Englisch Schwerpunkt: Zivilrecht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, International Law |