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Liste von Anwälten und Notaren für Ghana, Sierra Leone und Liberia

Artikel

Hier finden Sie eine Liste von in unserem Amtsbezirk tätigen Anwälten und Notaren

Haftungsausschluss

Diese Angaben basieren auf der Botschaft Accra zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegenden Informationen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Anwälte und sonstigen Rechtsbeistände sind unverbindlich und ohne Gewähr. Bei Mandatserteilung hat der Mandant für alle Kosten und Gebühren selbst aufzukommen.

Die Benennung der Anwälte erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Die Informationen zu Fachrichtungen und Korrespondenzsprachen der Anwälte stammen von diesen selbst und können durch die Botschaft nicht garantiert werden. Es wird zudem kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.

Allgemeine Informationen

a) Zuständigkeiten

GHANA
Sämtliche bei der Ghana Bar Association (Ghanaische Rechtsanwaltsvereinigung) eingeschriebenen Rechtsanwälte können vor allen Gerichten ungeachtet deren sachlicher oder instanzieller Zuständigkeit auftreten.

SIERRA LEONE
Zum Erwerb der Anwaltszulassung ist -wie in Ländern des Common Law üblich- auch in Sierra Leone der Abschluss an einer Law School (University of Sierra Leone, Freetown) und auch das Bestehen des Bar Exams erforderlich. Das dabei erworbene „Degree of Utter Barrister“ berechtigt die Absolventen zur Vertretung von Mandanten vor Gericht. Beschränkungen der örtlichen, sachlichen oder instanziellen Zuständigkeit bestehen nicht.

LIBERIA
Rechtsanwälte in Liberia werden in zwei Gruppen eingeteilt: Rechtsanwälte und Rechtsberater. Rechtsanwälte sind berechtigt, vor allen Gerichten – Amts-, Bezirks- und Fachgerichten sowie Verwaltungsbehörden – mit Ausnahme des Obersten Gerichtshofs von Liberia zu praktizieren. Rechtsberater sind berechtigt, vor allen Gerichten zu praktizieren, einschließlich des Obersten Gerichtshofs und der Verwaltungsbehörden. Beide Kategorien benötigen eine Zulassung, um in Liberia als Rechtsanwälte tätig zu sein.

b) Anwaltszwang

GHANA
In der Regel besteht kein Anwaltszwang. Ausnahmsweise sieht das Strafprozessrecht Anwaltszwang bei Kapitalverbrechen vor.

SIERRA LEONE
Es besteht Anwaltszwang

LIBERIA
Es besteht Anwaltspflicht. Nur vor dem Amtsgericht darf sich eine prozessführende Partei durch sich selbst oder einen nächsten Angehörigen vertreten lassen.

c) Notarzwang

GHANA
Eidesstattliche Erklärungen, z.B. zum Personenstand oder über Eigentumsverhältnisse, sind ggf. vor dem Notar abzugeben. Es besteht jedoch kein Notarzwang für bestimmte Rechtsgeschäfte.

LIBERIA
Vollmachten von Nicht-Liberianern, Erklärungen für Rechtsgeschäfte außerhalb Liberias, eidesstattliche Erklärungen sind vor dem Notar abzugeben. Es besteht jedoch kein festgelegter Notarzwang.

d) Pflichtverteidiger

GHANA
Beschuldigte haben nur im Falle der Strafverfolgung wegen eines Kapitalverbrechens Anspruch auf einen Pflichtverteidiger.

SIERRA LEONE
Angeklagte haben Recht auf einen Pflichtverteidiger.

LIBERIA
In Strafverfahren wird ein Pflichtverteidiger gestellt. Das Recht auf einen Rechtsbeistand erstreckt sich auf Verwaltungsverhandlungen und strafrechtliche Ermittlungen durch Strafverfolgungsbeamte, es sei denn, die Person, die ihr Recht auf einen Rechtsbeistand kennt, verzichtet darauf.

e) Gebühren

GHANA
Es existiert eine unverbindliche Gebührenordnung der ghanaischen Anwaltskammer aus dem Jahr 1996. Üblicherweise ist das Honorar jedoch mit dem Anwalt frei verhandelbar, wobei die Vereinbarung eines Erfolgshonorars statthaft ist. Die eigenen Kosten sind sowohl im Straf- als auch im Zivilprozess auch für den Fall eines Obsiegens grundsätzlich selbst zu tragen.

Anwälte verlangen im Regelfall Gebührenvorschüsse bis zur Höhe der zu erwartenden Gebühren.

SIERRA LEONE
Die Honorare für Anwälte unterliegen einer freien Vereinbarung zwischen Anwalt und Mandant. Eine Gebührentabelle existiert nicht. Die Benennung der Anwälte durch die Botschaft erfolgt unverbindlich und ohne Gewähr. Mandanten müssen selbst für Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem erteilten Mandat aufkommen.

LIBERIA
Der Oberste Gerichtshof von Liberia bestimmt und veröffentlicht Gerichtskosten, Gebühren und Bußgelder (Zahlungen, die für die Einreichung von Anordnungen und die Verhängung von Geldstrafen gegen Anwälte oder Prozessparteien durch das Gericht erforderlich sind). Derzeit sind die Honorare für die Rechtsvertretung eine Verhandlungssache zwischen Anwälten und ihren Mandanten. Das liberianische Recht sieht vor, dass die Kosten, die mit der Führung eines Rechtsstreits verbunden sind, von der unterlegenen Partei an die obsiegende Partei zu zahlen sind.

f) Prozesskostenhilfe

GHANA
Prozesskostenhilfe wird lediglich für ghanaische Staatsangehörige und auch hier nur in seltenen Einzelfällen gewährt.

SIERRA LEONE
Eine gesetzliche Grundlage für Prozesskostenhilfe gibt es nicht, allerdings besteht die Möglichkeit, sich bei Strafverfahren einen Anwalt kostenlos stellen zu lassen.

LIBERIA
Das liberianische Recht sieht keine Prozesskostenhilfe vor. Dennoch verfügt die LNBA über ein Programm, das in einigen politischen Unterbezirken des Landes, einschließlich Montserrado County, in dem sich die Hauptstadt befindet, Rechtshilfedienste anbietet.

g) Rechtsreferendare

Der Botschaft ist nicht bekannt, ob einer der Rechtsanwälte bereit wäre, Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen.

Informationen zur Rechtsberatung und -verfolgung in Sierra Leone und Liberia liegen der Botschaft derzeit nicht vor.

Weiterführende Informationen zur Rechtsberatung und - verfolgung in Ghana finden Sie hier.

Anwälte und Notare im Amtsbezirk Ghana

Name und Anschrift Fachrichtung

Gaisie, Zwennes, Hughes & Co
Attorneys and Legal Services
42 Anumansa Road, Osu, Accra
Tel.: +233 302 775 199
E-Mail: info@gzhlaw.com
aggrey-orleans@12kbw.co.uk
www.gzhlaw.com

Korrespondenzsprachen: Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch, Twi, Ga, Fanti

Schwerpunkt: Wirtschaftsrecht (Handels-, Gesellschafts-, Arbeitsrecht), Immobilienrecht, Landwirtschaftsprojekte, Zivilrecht, Prozessführung etc.

Eddie Maccarthy
P.O. BOX 15563, Accra-North, Ghana
Tel.: +233 266 415 151
+233 500 101 020
E-Mail: eddiemaccarthy@gmail.com
www.maccarthyandassociates.com

Korrespondenzsprachen: Englisch, Deutsch Französisch

Schwerpunkt: Wirtschafts- und Gesellschaftsrechts; Bankrecht, Immobilienrecht, Investitionsberatung, außergerichtliche Einigungen

Cephas Tettey Omenyo
Alexander & Partner Ghana Pruc
B 207 Octagon Building, Barnes Road, Accra

Tel.: +233 208 231 346
E-Mail: co@alexander-partner.com
ctomenyo@gmail.com

Korrespondenzsprachen: Englisch

Schwerpunkt: Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Gerichtsverfahren und Schlichtungsverfahren, Investitionsrecht, Bau- und Energierecht, Immobilien- und Sorgfaltsrecht

Edwin N. Poku
Poku, Nyamaa & Associates
Legal Practitioners & Notary Public
Ampomah Arcade Building
P.O. Box 4757,
Adum, Kumasi, Ghana
Tel.: +233 322 023 106
+233 244 371 781
+233 249 656 762
Fax: +233 322 044 289
E-mail: poku_associate@yahoo.com
nmpoku1@gmail.com

Korrespondenzsprachen: Englisch

Schwerpunkt: Unternehmensrecht, Wirtschaftsrecht, Familienrecht, Nachlassrecht

M.A.F Ribeiro & Associates
78 Castle Road, Adabraka, Accra
GPS address: A-102-0465
P.O. Box 1680, Accra, Ghana
Tel.: +233 302 263 166
+233 244 389 980
+233 242 380 280
Email: migrib1@yahoo.com
syliva@mafribeiro.com
www.mafribeiro.com

Korrespondenzsprachen: Englisch

Schwerpunkt: Zivilrecht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, International Law

Anwälte und Notare im Amtsbezirk in Sierra Leone

GPK Legal
Barristers and Solicitors at the High Court of Sierra Leone
32 Bathurst Street, Freetown, Sierra Leone
Tel.: +232 76 714 422
E-Mail: drucil.taylor@gpklegal.com

Korrespondezsprachen: Englisch

Schwerpunkt: Handelsrecht, Schiedsgerichtsbarkeit, Rechtsstreitigkeiten, Compliance-Fragen Mineralrechte, Gesellschaftsrecht, Land und Eigentum, Strafrecht, Familienrecht, Investitionen, Bergbau, internationales humanitäres Recht, internationaler Handel und internationales Strafrecht, Rechtsberatung für Risikokapitalgeber und Anbieter von Industrieanlagen. Energierecht, Recht der Informationstechnologie und Arbeitsrecht

IVY Law Chambers
Barrister at Law and Solicitor of the High Court of Sierra Leone
16 Wallace Johnson Street, Freetown, Sierra Leone
Mrs. Sally Vinod Khatumal (Managing Partner)
Tel.: +232 76 608 477
E-Mail: info@ivylawchambers.com svk@ivylawchambers.com

Korrespondenzsprachen: Englisch

Schwerpunkt: Gesellschafts- und Handelsrecht; Banken und Finanzen; Öl und Gas, Recht und Politik; Energierecht; Elektrizitätsmärkte - Konventionelle/thermische und erneuerbare Energie; Umweltrecht, Bergbaurecht; Beschäftigungs- und Arbeitsrecht; Immobilienrecht; Immobilien- und Grundstücksrecht; Erbrecht; Mergers and Akquisitionen;

Renner-Thomas Associates
Barrister at Law and Solicitor of the High Court of Sierra Leone
Senior Partner Mrs. Jaqueline Hope
3rd and 4th Floors, Renlaw House, 12 Pultney Street, Freetown, Sierra Leone
Tel.: +232 76 803 733
E-Mail: jh@rennerthomasassociates.com
www.JFKpartners.com

Korrespondenzsprachen: Englisch

Schwerpunkt: Handelsrecht, Banken, Projektfinanzierung, Unternehmensrecht, Schifffahrtsrecht, Grundstücks- und Immobilienangelegenheiten, Arbeit, Nachlass, Zivil- und Familienrecht

Anwälte und Notare im Amtsbezirk in Liberia

Heritage Partners & Associates LLC
Heritage House, 1 Heritage Drive
Old Road Junction, Congo Town
P.O. Box 10-1760
1000 Monrovia, 10 Liberia
Tel.: +231 77 7938 262
E-Mail: info@hpaliberia.com
Korrespondenzsprachen: Englisch

Schwerpunkt: Alle Rechtsanliegen
Lex Group Liberia LLC
Congo Town, Opposite Dominion Christian Fellowship Curch
Tel.: +231 18 8898 0980
+231 18 8655 8592
E-Mail: laminblamo@lexgrouplr.com
jdakumulbah@lexgrouplr.com
Korrespondenzsprachen: Englisch

Schwerpunkte: Alle Rechtsanliegen
CMB Law Group, LLC.
Cllr. Charlyne M. Brumskine
Tubman Boulevard, Congo Town
Monrovia, Liberia
Tel.: +231 776 732 556
E-Mail: information@cmbliberia.com
Website: www.cmblawliberia.com
Korrespondenzsprachen: Englisch

Schwerpunkte: Gesellschafts- und Wirtschaftsdienstleistungen für Kunden mit und ohne Wohnsitz in Liberia, Arbeits- und Beschäftigungsrecht, Patentrecht, Beziehungen zur Regierung und Verhandlungsführung


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