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Sterbefälle deutscher Staatsangehöriger in Ghana
Friedhof in Lindolfo Color, Brasilien © AA
Im Folgenden möchten wir Ihnen einige praktische Hinweise geben, die Ihnen einen ersten Überblick bei Sterbefällen von Deutschen in Ghana verschaffen sollen.
Ein Sterbefall in der Familie oder im Freundeskreis ist immer mit großen seelischen Belastungen für die Hinterbliebenen verbunden. Dennoch müssen unmittelbar nach dem Versterben des geliebten Menschen viele wichtige Entscheidungen getroffen werden. Ein Todesfall im Ausland kann zudem eine Vielzahl von kompliziert anmutenden Formalitäten mit sich bringen.
Im Folgenden möchten wir Ihnen einige praktische Hinweise geben, die Ihnen einen ersten Überblick bei Sterbefällen von Deutschen in Ghana verschaffen sollen. Für ergänzende Auskünfte und offene Fragen steht Ihnen die Botschaft selbstverständlich auch telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
1. Grundsätzliches
a) Der/Die Verstorbene hatte sich vor dem Auslandsaufenthalt für den Sterbefall versichert:
In diesem Fall übernimmt die Versicherung entweder die Kosten für eine Bestattung in Ghana oder für den Rücktransport des Leichnams / der Urne nach Deutschland zu den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen. Hierzu beauftragt die Versicherungsgesellschaft ein Bestattungsunternehmen.
Als Angehörige müssen Sie jedoch der Versicherung mitteilen, welche Wünsche Sie betreffend einer Überführung und/oder Bestattung haben.
Möglich ist eine Sarg-Bestattung in Ghana oder eine Kremierung mit anschließender Urnenbeisetzung in Ghana. Alternativ kommt eine Überführung des Leichnams nach Deutschland mit anschließender Sarg- oder Urnenbeisetzung in Anbetracht.
Gleichzeitig empfiehlt es sich, möglichst umgehend den zu erwartenden Umfang der Kostenübernahme mit dem Versicherer abzuklären.
b) Der/Die Verstorbene war für den Sterbefall im Ausland nicht versichert:
Angehörige, die nicht auf einen Versicherer zurückgreifen können, müssen das Bestattungsinstitut eigenständig kontaktieren und den Auftrag zur Bestattung erteilen. Für eine Bestattung vor Ort in Ghana befindet sich die Nennung eines Beerdigungsinstituts am Ende dieses Merkblatts unter Pkt. 7. Bitte beachten Sie, dass dieses Bestattungsinstitut in Ghana, nach Kenntnis der Botschaft, über keine Deutschkenntnisse verfügt.
Die entstehenden Bestattungskosten werden im Regelfall von Ihnen getragen werden müssen. Es empfiehlt sich daher, sich in jedem Fall vor Auftragserteilung ein detailliertes Angebot vorlegen zu lassen, um den Kostenrahmen vorab einschätzen zu können.
Für eine Überführung und Beisetzung in Deutschland muss auch ein deutsches Bestattungsinstitut beauftragt werden. Sollten Sie eine Rückführung Ihrer/Ihres verstorbenen Angehörigen nach Deutschland wünschen, setzt sich das örtliche Bestattungsunternehmen in der Regel mit dem deutschen Bestattungsunternehmen in Verbindung und klärt mit diesem die Transportmodalitäten direkt ab. Auch hier empfiehlt es sich, vor Auftragserteilung ein detailliertes Gesamtangebot einzuholen, das alle Kosten (inkl. der Kosten im Ausland, der Überführung und der Beisetzung in Deutschland) enthält.
2. Sterbeurkunden
Sterbeurkunden werden vom ghanaischen Sterberegister (Registry of Births and Deaths) im Regelfall nach der Beisetzung des/der Verstorbenen erteilt. Im Falle einer Überführung wird eine Sterbeurkunde vorher erteilt und im Rahmen des Rücktransports mit übersandt.
Das Dienstleistungspaket des beauftragten Bestattungsinstituts in Ghana umfasst in aller Regel die Abwicklung jeglicher Formalitäten in Ghana einschließlich der Beschaffung einer Sterbeurkunde.
3. Überführung von Sarg oder Urne nach Deutschland
Eine Einäscherung des Leichnams ist in Ghana möglich. Die Überführung des Leichnams / der Urne nach Deutschland erfolgt auf dem Luftweg. Die Vorbereitung nimmt i. d. R. zwischen einer bis drei Wochen in Anspruch. Im Falle andauernder polizeilicher Ermittlungen in Ghana kann dieser Zeitraum länger ausfallen. Ein Bestattungstermin in Deutschland sollte daher erst anberaumt werden, wenn das beauftragte Bestattungsunternehmen vor Ort in Verbindung mit dem in Deutschland beauftragten Bestattungsunternehmen die Überführungsdaten bestätigt hat.
4. Beisetzung in Ghana/Accra
Die Ausgestaltung einer örtlichen Beisetzung ist mit dem beauftragten Bestattungsunternehmen zu klären.
Deutsche Geistliche, welche für religiöse Trauerfeiern zur Verfügung stehen würden, sind in Ghana nach Kenntnis der Botschaft nicht tätig.
5. Anreise von Angehörigen
Es ist grundsätzlich nicht erforderlich, dass Angehörige der/des Verstorbenen zur Abwicklung der Bestattungsformalitäten persönlich nach Ghana reisen. Ansässige Unternehmen erledigen in der Regel zuverlässig alle Überführungs- oder Beisetzungsformalitäten.
War die/der Verstorbene allerdings in Ghana ansässig und hinterlässt keine Anweisungen hinsichtlich ihres/seines Nachlasses, kann die Anreise eines Angehörigen erforderlich sein. In diesen Fällen wird gebeten, zunächst mit der Botschaft Kontakt aufzunehmen, um festzustellen, welche Schritte ggfs. einzuleiten sind.
6. Ansprechpartner, Anschriften und Telefonverbindungen
Deutsche Botschaft in Accra
Postanschrift: Embassy of the Federal Republic of Germany
P.O. Box GP 1757
Accra, Ghana
Hausanschrift: Embassy of the Federal Republic of Germany
Legal and Consular Section
N° 4, Sam Nujoma Close
North Ridge, Accra
Tel.: (00233) 302 21 10 00
Website: www.accra.diplo.de
Zeitunterschied zu Deutschland: Sommerzeit: -2 Stunden, Winterzeit: -1 Stunde
7. Bestattungsunternehmen
Name: Kings Funeral Home Repatriation and Cremation (KFHRC)
Ansprechpartner: Mr. Akpalu
Postanschrift: P.O. Box 414 Trade Fair Centre, Accra
Tel.: (00233) 302 77 94 48
Mobil: (00233) 20 81 82 369
Fax: (00233) 302 23 69 34, (00233) 302 77 33 72
E-Mail: kingspacking.funerals@gmail.com
Die o. g. Auflistung erfolgt ohne Gewähr und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.