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Beantragung eines Führungszeugnisses

Polizeiliches Führungszeugnis mit ausgeschwärztem Inhalt.

Polizeiliches Führungszeugnis, © Auswärtiges Amt

Artikel

Allgemeines

Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird gemäß § 30 BZRG auf Antrag ein Führungszeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt (Führungszeugnis). Wird die betroffene Person gesetzlich vertreten (z.B. Minderjährige), ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt.

Personen, die im Ausland wohnen, können den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) stellen. Sollten Sie über einen neuen elektronischen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel sowie über ein Kartenlesegerät verfügen, können Sie ein deutsches Führungszeugnis auch online beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier. Ansonsten kann der Antrag persönlich oder per Post beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft lediglich die Beglaubigung Ihrer Unterschrift auf dem Antrag vornimmt.

Die Botschaft kann keine Auskunft darüber geben, welche Formerfordernisse (z.B. die Anbringung einer Apostille, Übersetzung etc.) ggfs. erforderlich sind. Erkundigen Sie sich dazu vor der Beantragung des Führungszeugnisses bei der Behörde, die das Führungszeugnis angefordert hat.

Die Botschaft kann bei der Einholung einer Apostille oder Übersetzung nicht behilflich sein.

Bestätigung der Unterschrift durch die Botschaft

Sollten Sie sich für die Antragstellung per Post entscheiden, müssen Personendaten und Unterschrift amtlich bestätigt sein. Die amtliche Bestätigung kann u.a. durch eine deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung, so auch durch die deutsche Botschaft Accra, in Form einer konsularischen Bescheinigung erteilt werden.

Bitte legen Sie bei Ihrem Termin vor:

  1. ausgefülltes, noch nicht unterschriebenes Antragsformular. Der Antrag muss die vollständigen Personendaten (insbesondere den aktuellen Familiennamen sowie einen ggf. abweichenden Geburtsnamen) enthalten. Bitte füllen Sie das Formular leserlich aus, da es sonst zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen kann. Wir empfehlen die Angabe Ihrer Mailadresse auf dem Antragsformular, da dies Rückfragen erleichtert. Sofern Sie eine Apostille benötigen, geben Sie bitte auch eine Adresse in Deutschland an. Das Führungszeugnis mit Apostille kann nur an eine Anschrift in Deutschland übersandt werden. Die Botschaft kann keine Apostille anbringen und bei der Einholung der Apostille nicht behilflich sein.
  2. gültiges Reise- bzw. Ausweisdokument
  3. Gebühr in Höhe von 34,07 € (zahlbar in GHS zum jeweils gültigen Zahlstellenkurs) an.

Die Öffnungszeiten der Botschaft für Beglaubigungen finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung des Führungszeugnisses und ggfs. der Apostille weitere Kosten entfallen, die von den zuständigen Behörden in Deutschland erhoben werden und an diese entrichtet werden müssen.

Bitte versenden Sie den Antrag anschließend an:
Bundesamt für Justiz
Referat IV 2
53094 Bonn

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