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Allgemeines zur Beantragung eines deutschen Reisepasses oder Personalausweises
Германские Загранпаспорта, © colourbox
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Allgemeine Informationen
Alle antragstellenden Personen müssen zur Antragstellung persönlich anwesend sein (zur Identifikation und zur Aufnahme der Fingerabdrücke).
Zur Antragstellung für Ausweisdokumente für Kinder müssen sowohl die Kinder (auch Neugeborene/ Kleinkinder) als auch alle Sorgeberechtigten persönlich anwesend sein (zur Identifikation und ggf. zur Aufnahme der Fingerabdrücke).
Für alle antragstellenden Personen muss vorab ein Termin gebucht werden, d. h. für zwei Personen benötigen Sie auch zwei Termine usw.
Es können mehrere Dokumente für eine Person in einem Termin beantragt werden (z. B. Reisepass und Personalausweis für dieselbe Person)
Heranwachsende können Personalausweise bereits ab Vollendung des 16. Lebensjahrs ohne Mitwirkung der Sorgeberechtigten beantragen.
Bearbeitungszeiten
Biometrische Reisepässe und Personalausweise werden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die voraussichtlichen Bearbeitungszeiten sind wie folgt:
Reisepass Standard |
6 bis 8 Wochen |
Reisepass Express |
3 bis 4 Wochen |
Personalausweis |
5 bis 6 Wochen |
Diese Bearbeitungszeiten gelten ab dem Zeitpunkt der Bestellung der Dokumente durch die Botschaft bei der Bundesdruckerei. Sollten im Antragsprozess Verzögerungen auftreten (z. B. wegen fehlender Unterlagen), verlängern sich die Bearbeitungszeiten entsprechend.
Der Expresszuschlag wird ausschließlich für die bevorzugte und beschleunigte Bearbeitung bei der Bundesdruckerei erhoben. Der Versand des Dokuments an die deutsche Auslandsvertretung kann durch die Zahlung des Expresszuschlags nicht beschleunigt werden.
Auf die Lieferzeit haben die Bundesdruckerei und die deutschen Auslandsvertretungen leider keinen Einfluss. Angesichts der immer wieder auftretenden Verzögerungen im internationalen Luftverkehr kann eine Garantie für die Lieferung des Passes zu einem bestimmten Termin daher leider nicht übernommen werden. Alle Angaben zu der voraussichtlichen Lieferzeit sind unverbindlich.
Gültigkeit von Ausweisdokumenten
Biometrische Reisepässe sowie Personalausweise haben folgende Gültigkeit (ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Antragstellung)
- Personen 24 Jahre und älter Gültigkeit: 10 Jahre
- Personen jünger als 24 Jahre Gültigkeit: 6 Jahre
- Vorläufige Reisepässe Gültigkeit: 1 Jahr
- Reiseausweis zur Rückkehr: max. 4 Wochen
Was geschieht mit Ihrem alten Ausweisdokument?
Sie haben folgende Optionen:
- Ihr bisheriger Reisepass/Personalausweis ist bereits ungültig: Dokument wird bei Antragstellung vor Ort entwertet und Ihnen zurückgegeben
- Ihr bisheriger Reisepass/ Personalausweis ist bei Antragstellung noch gültig: Dokument wird nach Aushändigung des neuen Reisepasses vor Ort entwertet und Ihnen zurückgegeben
Änderungen seit letzter Antragstellung und Erstantragstellung
Sollten sich seit der letzten Antragstellung wesentliche Änderungen in Ihren Lebensumständen ergeben haben oder sollten Sie für sich oder Ihr Kind zum ersten Mal einen Pass beantragen, sollten Sie prüfen, ob und welche weiteren Schritte eventuell vor Ihrem Passantrag notwendig sind.
Beispiel 1:
Sie haben geheiratet und möchten den Namen Ihres Ehepartners annehmen. Dann ist vor Antragstellung eine Namenserklärung notwendig. Weitere Informationen finden Sie hier.
Beispiel 2:
Sie haben ein Kind bekommen und dieses soll jetzt einen deutschen Reisepass erhalten. Hierfür ist regelmäßig eine Namenserklärung und bei Kindern nicht verheirateter Eltern auch eine Vaterschaftsanerkennung notwendig. Weitere Informationen finden Sie hier.
Beispiel 3:
Sie wollen bzw. haben sich in Ghana einbürgern lassen. Stellen Sie sicher, dass Sie zuvor eine Beibehaltungsgenehmigung empfangen haben. Andernfalls droht Ihnen der Verlust Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit.
Gebühren
Übersicht über die Gebühren für Deutsche Ausweisdokumente und Zusatzleistungen:
Reisepass unter 24 Jahre |
68,50 Euro |
Reisepass über 24 Jahre |
101,00 Euro |
Expressgebühr (zusätzlich zur Grundgebühr) |
32,00 Euro |
48 Seiten im Pass (zusätzlich zur Grundgebühr) |
22,00 Euro |
Zuschlag für Unzuständigkeit (zusätzlich zur Grundgebühr) | 37,50- 70,00 Euro |
vorläufiger Reisepass |
70,00 Euro |
Zuschlag für Unzuständigkeit vorl. Reisepass (zusätzlich) | 26,00 Euro |
Wohnortänderung (Reisepass/ Personalausweis) |
gebührenfrei |
Personalausweis unter 24 Jahre |
63,80 Euro |
Personalausweis über 24 Jahre |
78,00 Euro |
Zuschlag für Unzuständigkeit Personalausweis (zusätzlich) | 13,00 Euro |
Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland | 52,00 Euro |
Die Gebühren sind am Tag der Antragstellung in GHS zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft oder per VISA-Kreditkarte zu bezahlen. Sie können nicht in EUR in bar gezahlt werden.
Terminbuchung
Sobald Sie alle Unterlagen zusammengestellt haben, können Sie über unser zentrales Terminvergabesystem einen Termin buchen.
Bitte beachten Sie, dass für jeden Passantragsteller ein separater Termin gebucht werden muss, auch für Kinder.