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Regelmäßige Fragen zum Thema Familienangegenheiten

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Geburt und Ehe - Häufige Fragen und Antworten

Geburt deutscher Kinder

Kinder deutscher Eltern erhalten grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit durch die Geburt. Oft ist es erforderlich einige Verfahrensschritte zu durchlaufen, bevor dem Kind ein deutscher Reisepass erteilt werden kann.

Hier einige Beispiele

1. die Eltern sind nicht miteinander verheiratet

Sie müssen zunächst eine deutsche Vaterschaftsanerkennung machen, sofern Sie als Vater die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Erst dann bekommt das Kind auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Alle Informationen hierzu finden Sie hier. Sofern die Mutter Deutsche ist, erwirbt das Kind die deutsche Angehörigkeit sofort mit Geburt.

2. die Eltern haben nicht den gleichen Familiennamen (es ist unerheblich, ob sie miteinander verheiratet sind)

Sie müssen eine Namenserklärung für das Kind abgeben, damit das Kind auch in Deutschland einen Familiennamen erhält. Alle Informationen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie den Generationenschnitt.

Sie können entweder zusammen mit der Mutter und dem Kind in die deutsche Botschaft kommen, wenn Sie zu Besuch in Ghana sind, um die Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter und die Namenserklärung abzugeben. Dies vereinfacht den Prozess beim Standesamt. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie die Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt, Standesamt oder bei einem Notar in Deutschland abgeben und eine Kopie davon an die Mutter schicken. Diese gibt ihre Zustimmungserklärung und Namenserklärung in der Botschaft ab. Die Dokumente werden anschließend an das deutsche Standesamt Ihres Wohnsitzes übersandt, wo Sie Ihre Unterschrift für die Namenserklärung abgeben.

Nein. Die Namenserklärung muss zunächst an das zuständige deutsche Standesamt übersandt werden, welches die Namensführung Ihres Kindes registriert. Erst dann ist der Familienname wirksam. Wenn das Standesamt die Namensbescheinigung ausgestellt hat, die Namensführung per Email an die Botschaft bestätigt hat oder eine deutsche Geburtsurkunde ausgestellt wurde, kann ein deutscher Reisepass ausgestellt werden.

Die Namenserklärung ist nach deutschem Recht erforderlich, wenn Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht denselben Nachnamen haben. Ohne die Namenserklärung hat das Kind nach deutschem Recht keinen Nachnamen und kann keinen deutschen Pass erhalten.

Wenn Sie nur die Namenserklärung machen, registriert das Standesamt den Namen und stellt eine Namensbescheinigung aus.

Wenn Sie eine Geburtsanzeige machen, machen Sie die Namenserklärung im Geburtsregister-Antragsformular. Dieses Formular wird an das Standesamt gesendet, das den Namen Ihres Kindes und die Geburt Ihres Kindes in das deutsche Geburtenregister einträgt und eine deutsche Geburtsurkunde ausstellt, die in vielen Ländern ohne weitere Prüfung akzeptiert wird.

Das Antragsverfahren bei der Botschaft kostet gleich viel, egal, ob es sich um die Namenserklärung oder die Beantragung eines Geburtenregisters handelt.

Die Gebühren beim Standesamt in Deutschland können jedoch variieren, da der Registrierungsprozess komplizierter und zeitaufwändiger ist. Für konkrete Informationen zu den Gebühren beim Standesamt in Deutschland wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt.

Eheschließung

Ghanaische Dokumente können nicht legalisiert werden. Wenn eine deutsche Behörde Zweifel an der Echtheit der ghanaischen Dokumente hat, kann es im Rahmen der Amtshilfe eine Urkundenüberprüfung durchführen lassen. Sie finden Informationen zum Verfahren hier.

Grundsätzlich sind ghanaische Eheschließungen auch in Deutschland wirksam, ohne dass es einer weiteren Registrierung bedarf, sofern alle Formalitäten und Abläufe in Ghana bei der Eheschließung eingehalten wurden.

Wenn Sie eine deutsche Eheurkunde erhalten wollen (z.B. für Steuerangelegenheiten oder Nachlassklärung), können Sie die Ehe in ein deutschen Standesamtsregister eintragen lassen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Die Eintragung Ihrer Eheschließung in einem deutschen Standesamt können Sie bei der Deutschen Botschaft in Ghana beantragen. Die Botschaft selbst registriert die Eheschließung nicht, sondern übermittelt lediglich den Antrag an die zuständige Behörde.

Sollte sich Ihr Ehegatte in Deutschland aufhalten, kann er oder sie die Anmeldung direkt beim Standesamt starten. Das spart Zeit und Gebühren. Bitte informieren Sie sich direkt beim Standesamt über die korrekte Vorgehensweise.

Sie können eine Ehenamenserklärung bei der deutschen Botschaft abgeben. Alle Informationen hierzu finden Sie hier.

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