Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Regelmäßige Fragen zum Thema Visum

Artikel

Termine und Allgemeines im Bereich Visa - Häufige Fragen und Antworten

Terminbuchung für Visa

Bitte schauen Sie regelmäßig in unser Terminvergabesystem. Neue Termine werden täglich zur Verfügung gestellt, manchmal werden auch Termine storniert. Sonderterminanfragen können nicht beantwortet werden.

Die Botschaft vergibt keine Sondertermine. Bitte stornieren Sie Ihren Termin und buchen Sie erneut, falls Sie einen früheren Termin im System finden.

Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und schreiben Sie uns an.

In der Terminbestätigung finden Sie einen Link für die Stornierung. Wenn Sie die Stornierung gemacht haben, können Sie im Terminvergabesystem einen neuen Termin buchen.

Wenn Sie sich auf unserer Warteliste für Studierende bzw. Familiennachzug registriert haben, werden Sie eine Email mit der Terminbestätigung in den nächsten Monaten erhalten. Aufgrund der hohen Nachfrage ist die Wartezeit gestiegen. Sondertermine können nur in humanitären oder medizinischen Notfällen vergeben werden. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab, diese beschleunigen die Terminvergabe nicht.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Allgemeine Visumfragen

Sie können, wie in der Rechtsbehelfsbelehrung angegeben, gegen die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Aushändigung der Ablehnung Klage beim Verwaltungsgericht Berlin einreichen. Weitere Informationen finden Sie auf dem Ablehnungsbescheid. Alternativ können Sie auch einen neuen Visumantrag stellen. Hierfür benötigen Sie einen neuen Termin.

Die Gültigkeit des Passes sollte die Gültigkeit des Visums um mindestens drei Monte überschreiten.

Sofern Sie selbst innerhalb der letzten 3 Monate ein Visum zur Einreise nach Deutschland zur Studienaufnahme oder Zur Aufnahme Ihrer Forschungstätigkeit erhalten haben, kann sich Ihre Familie auf der Warteliste für Studenten registrieren. Sollten sie vor über 3 Monaten ein Visum zur Einreise nach Deutschland erhalten haben und sich schon länger in Deutschland aufhalten, muss sich Ihre Familie auf der Warteliste für Familienzusammenführung registrieren.

Die notwendigen Unterlagen sind im Merkblatt zur Familienzusammenführung auf unserer Webseite aufgelistet.

​​​​​​​

nach oben