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Visa für Kurzaufenthalte im Schengenraum

Panneau indicateur à l’entrée de Schengen au Luxembourg

Le système Schengen reste un pilier indispensable de la coopération et de l'intégration européennes, © picture alliance

Artikel

Allgemeine Hinweise

Ein „Schengen“-Visum ist für einen Kurzaufenthalt (z. B. Tourismus, Familien- oder Freundschaftsbesuch, Geschäftsreise) von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in den folgenden Ländern vorgesehen:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Liechtenstein.

Die Deutsche Botschaft in Accra ist zuständig für die Bearbeitung von Visumanträgen von Personen, die in Ghana, Liberia und Sierra Leone wohnen.
Die Deutsche Botschaft in Accra bearbeitet Schengen-Visumanträge im Auftrag Estlands für Personen, die in Ghana leben. Es gelten die gleichen Visabestimmungen wie für Reisen nach Deutschland. Allen Dokumenten aus Estland muss eine englische oder deutsche Übersetzung beigefügt werden. Visaanträge für alle anderen Aufenthaltszwecke (Arbeitsaufnahme, Studium, Familienzusammenführung, alle Aufenthalte länger als 90 Tage) müssen direkt bei der zuständigen estnischen Botschaft in London gestellt werden.

Der Visumantrag muss bei der Schengen-Botschaft des Hauptreiselandes (bestimmt durch den Zweck der Reise und die Dauer des Aufenthalts) eingereicht werden.
Nur die Einreichung eines vollständigen Antrags mit allen erforderlichen Unterlagen ermöglicht Ihnen die Antragstellung. Personen mit unvollständigen Anträgen werden am Eingang abgewiesen und müssen sich einen neuen Termin buchen. Antragsteller werden gebeten, auch dann vollständige Unterlagen einzureichen, wenn sie sich regelmäßig in den Schengen-Staaten aufhalten.

Merkblätter für die verschiedenen Aufenthaltszwecke im Schengenbereich

Hier finden Sie unsere Merkblätter zu den verschiedenen Aufenthaltszwecken und die notwendigen Dokumente.

Terminvergabe

Eine Visumantragstellung ist nur mit Termin möglich. Dies gilt auch für die früheren Walk-in-Antragsteller. Die Online-Terminbuchung ist KOSTENLOS. Die Botschaft rät dringend davon ab, die Terminbuchung gegen Zahlung einer Gebühr an Mittelsmänner oder Dritte zu geben. Für die Antragstellung eines Visums ist eine persönliche Vorsprache des/der Antragstellers/-in erforderlich. Termine können ausschließlich über das Onlineterminvergabesystem auf der Website der Botschaft gebucht werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Aufgrund der hohen Nachfrage nach Terminen bestehen oft mehrwöchige Wartezeiten.

Bitte sehen Sie von Sonderterminanfragen ab. Aufgrund des hohen Antragsvolumens können keine Sondertermine vergeben werden und die Beantwortung dieser Anfragen ist nur sehr eingeschränkt möglich.

Antragsformulare

Bitte bringen Sie das Antragsformular vollständig ausgefüllt zu Ihrem Termin in die Visastelle. Ohne vollständig ausgefülltes Formular wird Ihnen der Zutritt zur Visastelle verwehrt. Die Visumantragsformulare sind kostenlos.

Antragsformular

Bei Antragstellung minderjähriger Kinder müssen beide sorgeberechtigten Eltern bei der Botschaft persönlich vorsprechen und in der Visastelle den Antrag unterschreiben.

Antragsverfahren

Die Anträge müssen mindestens 15 Kalendertage vor Antritt der geplanten Reise gestellt werden. Anträge können 6 Monate vor Reiseantritt gestellt werden.
Die Gebühr für die Bearbeitung eines Visumantrags beträgt 90 Euro.

Die Visumgebühr ist nur in GHS zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft in bar oder per Kreditkarte (VISA oder Mastercard) zu zahlen. Die Bearbeitungsgebühr wird im Falle einer Ablehnung des Visums nicht zurückerstattet.

Aus organisatorischen Gründen kann es bei der persönlichen Vorsprache zu Wartezeiten kommen. Antragssteller, die zu spät zu Ihrem Termin kommen, können nicht mehr berücksichtigt werden und müssen einen neuen Termin buchen.

Die erforderlichen Unterlagen sind alle vollständig bei der persönlichen Vorsprache abzugeben. Vorab übersandte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Die Bearbeitung von unvollständigen Anträgen ist nicht möglich. Bei Vorlage unvollständiger Anträge kann kein positiver Bescheid erfolgen.

Die Bearbeitungszeit von Schengen-Visumanträgen bei der Deutschen Botschaft beträgt min. 14 Tage. In Einzelfällen kann sich die Bearbeitungszeit auf mehrere Wochen erhöhen.

Zusätzlich zu den Standardanforderungen können je nach den Besonderheiten Ihres Antrags weitere Unterlagen erforderlich sein. Die Botschaft sendet keine Formulare, Fotos oder Dokumente zurück, wenn der Antrag abgelehnt oder zurückgezogen wird. Gefälschte Dokumente können an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden.

Minderjährige Antragsteller müssen bei der persönlichen Vorsprache von ihren Eltern begleitet werden.

Entscheidung über den Antrag und weiteres Verfahren

Wird das Visum erteilt, muss der Antragsteller überprüfen, ob die Angaben auf dem Visumetikett richtig und vollständig sind. Etwaige Fehler müssen der Botschaft sofort bei der Abholung mitgeteilt werden. Die Botschaft haftet nicht für finanzielle Schäden, die aufgrund von nicht rechtzeitig gemeldeten Korrekturen entstanden sind.
Im Falle einer Visumverweigerung finden Sie weitere Informationen auf dem Ablehnungsbescheid.

Weitere Informationen

Schengenvisa - Häufige Fragen und Antworten

Regelmäßige Fragen zum Thema Schengenvisa

Termine und Allgemeines im Bereich Visa - Häufige Fragen und Antworten

Regelmäßige Fragen zum Thema Visum

Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen.

Beschwerden zum Schengen-Visum-Verfahren

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